ich habe heute auch das o.g. "Begrüßungsschreiben" von eon Bayern erhalten
für eine Anlage die im Juli 2011 in Betrieb gegangen ist
("Sie betreiben seit kurzer Zeit eine .. Einspeiseanlage" )
die wollen da allerhand Angaben wissen, die ich ihnen schon 2 Mal schriftlich gegeben habe
dann noch eine Einzugsermächtigung für mein Bankkonto
und die Kopie der Anmeldung bei der Bundesnetzagentur
" Wir als Netzbetreiber dürfen nur dann eine Einspeisevergütung an Sie ausbezahlen, wenn Sie Ihre Anlage bei der Bundesnetzagentur angemeldet haben und uns dies auch entsprechend nachweisen. Dazu unterzeichnen Sie bitte die beiliegende Erklärung. Bitte beachten Sie, daß diese Erklärung nur zusammen mit einer Kopie der Anmeldung bei der BNetzA, vorzugsweise zusammen mit der Registrierbestätigung, gültig ist"
EEG 2009
§ 16 Vergütungsanspruch
(2) Die Verpflichtung zur Vergütung des Stroms besteht nach Einrichtung des Anlagenregisters nach § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 nur, wenn die Anlagenbetreiberin oder der Anlagenbetreiber die Eintragung der Anlage in das Anlagenregister beantragt hat.
Für Strom aus Anlagen nach den §§ 32 und 33 besteht die Verpflichtung zur Vergütung abweichend von Satz 1 nur, wenn die Anlagenbetreiberin oder der Anlagenbetreiber den Standort und die Leistung der Anlage der Bundesnetzagentur gemeldet hat; § 51 Abs. 3 Satz 1 gilt entsprechend.
ich kann da nur herauslesen, daß ich die Meldung an die Netzagentur machen muß
von einer Kopie an den Netzbetreiber steht da nix
und schon garnicht daß dieser sich vor seiner Vergütungspflicht drücken kann wenn er keine Kopie kriegt