Bundestnetzagentur-Kopie der Meldung an den Netzbetreiber

Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger

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Re: Bundestnetzagentur-Kopie der Meldung an den Netzbetreibe

Beitragvon PV_Kraichgau » 31.01.2012, 10:32

liselotte hat geschrieben:Hallo Kollegen
tut mir leid, dass ich den Weg der BNAg-Meldung des Anlagenbetreibers falsch beschrieben habe.
So etwas passiert nicht mehr.

verspricht
liselottee


Macht ja nix, kann passieren, aber keiner hat bisher geschrieben, wie nun der Ablauf richtig wäre :cry:

LG
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Re: Bundestnetzagentur-Kopie der Meldung an den Netzbetreibe

Beitragvon za-ass » 31.01.2012, 15:57

bauer35 hat geschrieben:Leider liegt mir das damalige Schreiben der Bundesnetzagentur nicht mehr vor.

Hier möchte ich nun lobenswert erwähnen, daß nach Anruf bei der Bundesnetzagentur, mir sehr schnell weitergeholfen wurde und mir ein neues Exemplar zugesandt wird, damit die EON zu Ihrem Recht kommt.

....sozusagen Rechtssprechung by Eon. :roll:
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Re: Bundestnetzagentur-Kopie der Meldung an den Netzbetreibe

Beitragvon Drolzi » 03.02.2012, 22:31

habe versäumt meine Anlage bei der BNA anzumelden, habe trotzdem Abschläge vom Energieversorger erhalten. Ich bin erneut aufgefordert worden, die Anmeldung einzureichen. Habe mich am 27.01.2012 angemeldet. Doch wurde die Anmeldung in meinem Portal bei der BNA nicht aktiviert und hat jetzt den Status "deaktiv". Die Anlage ist seit 17.05.2011 in Betrieb.
Was soll ich jetzt tun?

Mfg
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Re: Bundestnetzagentur-Kopie der Meldung an den Netzbetreibe

Beitragvon Heiko Krause » 04.02.2012, 00:50

Hallo

habe bei Inbetriebnahme meiner Anlage auch einen Brief von E.on mit insgesamt 3 Formularen erhalten.

1. Bankverbindung, Kontodaten etc.
2. neue Steuernummer
3. Anmeldung bei Bundesnetzagentur

Von der Bundesnetzagentur habe ich allerdings nie einen Brief erhalten wegen meiner PV-Anlagen-Anmeldung ... hier wurde lediglich der Eingang der Anmeldung an meine email - Adresse bestätigt. Diese Bestätigung kann man dann herunterladen und selbst ausdrucken. Davon wiederum eine Kopie gemacht und mit den anderen Formularen zurück an E.on geschickt ... und alles war erledigt !

sonnige Grüße, Heiko
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Re: Bundestnetzagentur-Kopie der Meldung an den Netzbetreibe

Beitragvon jodl » 08.02.2012, 13:28

ich habe heute auch das o.g. "Begrüßungsschreiben" von eon Bayern erhalten
für eine Anlage die im Juli 2011 in Betrieb gegangen ist
("Sie betreiben seit kurzer Zeit eine .. Einspeiseanlage" ) :roll:
die wollen da allerhand Angaben wissen, die ich ihnen schon 2 Mal schriftlich gegeben habe
dann noch eine Einzugsermächtigung für mein Bankkonto :roll: :|
und die Kopie der Anmeldung bei der Bundesnetzagentur
" Wir als Netzbetreiber dürfen nur dann eine Einspeisevergütung an Sie ausbezahlen, wenn Sie Ihre Anlage bei der Bundesnetzagentur angemeldet haben und uns dies auch entsprechend nachweisen. Dazu unterzeichnen Sie bitte die beiliegende Erklärung. Bitte beachten Sie, daß diese Erklärung nur zusammen mit einer Kopie der Anmeldung bei der BNetzA, vorzugsweise zusammen mit der Registrierbestätigung, gültig ist"

EEG 2009
§ 16 Vergütungsanspruch
(2) Die Verpflichtung zur Vergütung des Stroms besteht nach Einrichtung des Anlagenregisters nach § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 nur, wenn die Anlagenbetreiberin oder der Anlagenbetreiber die Eintragung der Anlage in das Anlagenregister beantragt hat.
Für Strom aus Anlagen nach den §§ 32 und 33 besteht die Verpflichtung zur Vergütung abweichend von Satz 1 nur, wenn die Anlagenbetreiberin oder der Anlagenbetreiber den Standort und die Leistung der Anlage der Bundesnetzagentur gemeldet hat; § 51 Abs. 3 Satz 1 gilt entsprechend.

ich kann da nur herauslesen, daß ich die Meldung an die Netzagentur machen muß
von einer Kopie an den Netzbetreiber steht da nix
und schon garnicht daß dieser sich vor seiner Vergütungspflicht drücken kann wenn er keine Kopie kriegt
jodl
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