Berechnung Vergütung EV bei Anlagenerweiterung

Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger

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Berechnung Vergütung EV bei Anlagenerweiterung

Beitragvon SSVPatrik » 04.06.2012, 21:40

Hallo,

muss kurz noch einen extra Thread aufmachen, da mir die Vorgehensweise nicht klar ist und es mir unter den Nägeln brennt.

Wie verhält sich die Geschichte bei einer Anlagenerweiterung wo die alte Anlage mit EV Vergütung ist und die kommende neue ohne? Ein Mittelwert ist da ja schlecht zu bilden?

Bei mir hätte ich nämlich folgenden Fall:

Mittelwert alte/neue Anlage wäre Vergütung von 24Cent, unser aktueller Strompreis liegt bei 23Cent. Also noch über, wobei mir das nichts ausmachen würde das die neue Anlage ohne Vergütung bei EV wäre, da ich annehme das der Strompreis die nächsten 20 Jahre mit Sicherheit über 23Cent steigen wird.

Interessant ist für meine Berechnung natürlich nun die Handhabung bei einer Erweiterung.


Danke im voraus...

Patrik
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Re: Berechnung Vergütung EV bei Anlagenerweiterung

Beitragvon elfaro » 04.06.2012, 23:21

Zum einen: Schon darüber nachgedacht, die alte Anlage auf Volleinspeisung zurückzusetzen und die neue auf EV bzw. die neue zusätzlich als EV-Anlage zu betreiben? Schwieriges Thema, weil da viel geändert wurde in den EEG-Überarbeitungen.

Machst du Volleinspeisung und EV parallel an einem Anschluss, brauchst du zwei PV-Zähler. Der Volleinspeisezähler sitzt dann vor dem Zweirichtungszähler, also netzseitig, der zweit PV-Zähler mit EV hinter dem Zweirichtungszähler, also hausseitig. Die Trennung ist dann kein Problem.

Lässt du beide als EV-Anlagen laufen, dann kannst du alles über einen Zähler abrechnen oder einen zweiten setzen lassen.

Wie groß soll denn die neue Anlage werden? Und wie hoch ist dein Stromverbrauch?
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Re: Berechnung Vergütung EV bei Anlagenerweiterung

Beitragvon SSVPatrik » 05.06.2012, 18:26

Stromverbauch jährlich ca. 4000 kw/h

Aktuell verbrauchen wir mit der "alten" Anlage ca. 36% Strom selbst. (Jan 12 - Mai 12 ca. 500 kw/h)

Die alte Anlage hat 4,65 kw/p und die neue soll 5,76kw/p haben.

Zur Zeit haben wir eine 2 Richtungszähler und den eigentlichen PV Zähler.
Lt. EVU wäre die Problematik das die alte Anlage Vergütung beim EV hätte und die neue nicht - da aber die Anlage innerhalb 12 Monate erweitert wird werden die beiden Anlagen zusammengelegt.

elfaro hat geschrieben:Zum einen: Schon darüber nachgedacht, die alte Anlage auf Volleinspeisung zurückzusetzen und die neue auf EV bzw. die neue zusätzlich als EV-Anlage zu betreiben? Schwieriges Thema, weil da viel geändert wurde in den EEG-Überarbeitungen.

Machst du Volleinspeisung und EV parallel an einem Anschluss, brauchst du zwei PV-Zähler. Der Volleinspeisezähler sitzt dann vor dem Zweirichtungszähler, also netzseitig, der zweit PV-Zähler mit EV hinter dem Zweirichtungszähler, also hausseitig. Die Trennung ist dann kein Problem.

Lässt du beide als EV-Anlagen laufen, dann kannst du alles über einen Zähler abrechnen oder einen zweiten setzen lassen.

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Re: Berechnung Vergütung EV bei Anlagenerweiterung

Beitragvon elfaro » 06.06.2012, 12:46

Die Problematik, die dein EVU (eigentlich meinst du VNB) sieht, existiert nicht. Wie bereits gesagt, brauchst du einen neuen Zähler, wenn die Anlagenerweiterung voll einspeisen soll. Allerdings hast du ja die 10%/20%-EV-Quote zu erfüllen, so dass Volleinspeisung eher unsinnig ist.

Hab mir noch einmal einen Überblick verschafft und rate dir, beide Anlagen mit EV zu betreiben und über einen Zähler abrechnen zu lassen. Bei einer Gesamtanlagengröße von 10,41 kWp erhälst du für die 4,566 kWp des ersten Anlagenteils 28,74 ct, für die 5,35 kWp (bis 10 kWp Gesamtleistung) dann 19,xx ct und die restlichen 0,41 kp werden mit 16,xx ct vergütet werden (je kWh jeweils). Der Gesamtenergieertrag des PV-Zählers wird auf die Anlagenteile wie oben aufgeteilt umgelegt. Dann wird dein gesamter EV nach den gleichen Anteilen umgelegt und du hast EV-Kosten für den ersten Anlagenteil von 2011 i.H.v. 16,38 ct/kWh. Bei den beiden anderen "Teil"-anlagen werden die verlangten 10% EV-Quote (Gesamtanlage >10 kWp) angerechnet und für die überschüssig eigenverbrauchten Anteile ergeben sich EV-Kosten i.H. der entgangenen EEG-Vergütung, also 19,xxx ct/kWh bzw. 16,xx ct/kWh.

Bei einem Stromverbauch von 4000 kWh/a und einem Ertrag von unterstellten 10500 kWh/a ergibt sich eine EV-Quote von ca. 15%. Damit erreichst du geforderten 10% (Anlagengröße >10 kWp) und es ist nicht sinnvoll den günstigeren EV-Strom der Anlage aus 2011 (16,38 ct/kWh Kosten) gegen den teueren der Anlage aus 2012 (19,xx ct/kWh Kosten) zu tauschen, indem du die alte Anlage auf Volleinspeisung umstellst und nur die neue mit EV betreibst. Zwar werden sich durch die Aufteilung des EV-Stroms nach Anlagengrößen Verschiebungen zur teueren 19,xxx-ct-Anlage ergeben, aber das sparst du an den vermiedenen Zählerkosten und dem Vorteil der besseren Ausrichtung der neuen Anlage. Denn dadurch verschieben sich auch PV-Erzeugungsmengen abrechnungstechnisch von der neuen zur besser vergüteten alten Anlage.

Dann viel Spaß mit dem VNB, hoffentlich schaffen die es eine saubere Rechnung zu erstellen, die auch gleichzeitig übersichtlich bleibt.
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Re: Berechnung Vergütung EV bei Anlagenerweiterung

Beitragvon Taiwan » 06.06.2012, 13:09

Beispiel aus der Praxis, das ich gerade für einen Kunden realisiere:
Altanlage aus 2011 mit Eigenverbrauch, d.h. Zweirichtungszähler plus Einspeisezähler.
Erweiterung jetzt im Juni.
Was mache ich:
Altanlage wird umgemeldet (und umgeklemmt) auf Volleinspeisung. Die neue Anlage bekommt einen neuen Einspeisezähler und läuft dann mit Eigenverbrauch.
Gruß
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Re: Berechnung Vergütung EV bei Anlagenerweiterung

Beitragvon elfaro » 06.06.2012, 20:35

Prinzipiell nicht verkehrt, ist halt vom Einzelfall abhängig, denn die EV-Kosten der Altanlage sind ja netto drei Cent niedriger als die der Neuanlage. Da muss man dann auch prüfen wie es um die 10%/20%-EV-Quote der Neuanlage steht und die Zählermiete im Hinterkopf behalten.
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