Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger
Moderator: Mod-Team
von nixda » 08.08.2012, 16:33
Hallo zusammen, das ist hier mein erstes Posting, und sofort mit einem Problem.
Komme aus dem Münsterland, und habe seit 23.März 2012, meine 10.2 kwp Anlage bei der Nundesnetzagentur fertig gemeldet. Am 04.05. wurden die Zähler von meiner Solarfirma eingebaut mit dem Hinweis, das nun die Anlage läuft und ab nun vergütet wird. Am 18.06.12 wurde erst der Funkrundsteuerempfänger in Betrieb genommen, weil meine Solarfirma mehr als 3 Wochen brauchte um den Solarlog200pm+ zu bekommen und alle Zeit der Welt hatte, habe noch zum Monteur (der auch den Schriftkram mit der RWE macht ) das er doch den 04.05. als Datum nehmen sollte, weil in der Beschreibung von Zähler+RSE gesprochen wurd, ....nein es ist so alles in ordnung, und hat das Einspeise und das Inbetriebnahmeprotokoll mit 18.06.12 ausgefüllt. Nun hat ein Nachbar, der auch eine Anlage zu ungefähr dem gleichen Zeitpunkt bekommen hat sein e Abrechnung der RWE bekommen und da geht die Vergütung erst ab dem Datum des RSE einbaus. Ein Anruf nach Münster hat ergeben, das bei mir der 18.06. genommen wird, und alles davor nicht vergütet wird !!!!!!!!.
Ich habe meiner Solarfirma da voll vertraut, da sie ja täglich damit zu tun haben. Das sind 1430kwh reine Einspeisung x 0,2443€ = 349€ Wenn ich nun die Mehwersteuer abziehe, die ich ja hätte bezahlen müssen, sind es noch ca. 308€ verlust.
Ich bin stocksauer darüber, so das ich ihm von der letzten Rechnung über den Solarlog die 308€ abziehen möchte.
Was kann ich machen? oder was darf ich da machen?
Danke für eure Hilfe
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von schatz131 » 08.08.2012, 16:45
hallo. ich weis nich ob dir das hilft. aber wenn der zähler gesetzt ist, läuft er auch, und danach wird bezahlt. meine anlage läuft seit 2.4.2012. habe immer noch keinen RSE, weil nicht lieferbar. der freundliche EON-mietarbeiter sagte, das kann bis herbst dauern, bis der kommt. aber mir auch egal. wegen mir kommt der garnicht. normal ist, wenn der Einspeisezähler gesetzt ist, sollte auch die vergütung laufen. bis die natürlich bezahlt wird, steht auf einem anderen papier. eon-bayern hat bei mir nach demm ersten monat bezahlt, mache leute warten schon sein letztem jahr auf die erste zahlung.
und noch eins, ob der solar-log da ist oder nicht, ist nur deine sache, hat mit der vergütung nichts zu tun. der ist ja nicht pflicht, sondern nur "praktisch".
gruss schatz131
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von nixda » 08.08.2012, 19:23
Hallo schatz131, so wie ich das hier gelesen habe, richtet sich die RWE nach der EEG vom 01.01.12 bis 31.03.12, da scheint es pflicht zu sein das Einspeisemanagment und Zähler laufen um Vergütung zu bekommen.
Sollte die Solarfirma nicht genau wissen, ab wann die vergütung gezahlt wird, bzw welche Technik installiert sein muß um die Vergütung zu bekommen?
Dafür habe ich ja auch eine Firma beauftragt, damit alles richtig läuft.
300€ möchte und kann ich nicht so einfach wegstecken, als wäre nichts gewesen.
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von schatz131 » 08.08.2012, 19:37
hallo nixda. dann ist es bei eon-bayern wohl anders. denn, ich kann ja nichts dafür, das die nicht liefern können. hätte ihn ja einbauen lassen. und, wer weis, ob die irgendwann auch mal abregeln, wenn das ding eingebaut ist. also, ich würde mir das so nicht gefallen lassen, noch dazu, sollte das der solateur auch wissen, wann, wie, und warum. denn wenn er schon am netz ist, und der zähler läuft, sollte er auch sein geld bekommen. die die RWE bekommen ja wohl auch seinen strom.
gruss
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von Trashman » 08.08.2012, 20:48
Ich würde das Geld einfach einbehalten, das ist so oder so das Problem des Solateurs.
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von Benutzer5 » 08.08.2012, 23:50
Wurde denn der Zähler beim Einbau des RSE abgelesen und der Stand vermerkt?
Alex
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von nixda » 09.08.2012, 05:21
Benutzer5 hat geschrieben:Wurde denn der Zähler beim Einbau des RSE abgelesen und der Stand vermerkt?
Alex
Hallo, Nein Beim Inbetriebnahmeprotokoll wurde der 23.03.2012 für inbetriebnahme eingetragen und auch mit 18.06. Unterschrieben. Zählerstände wurden nicht eingetragen, diese habe ich aber selber aufgeschrieben.
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von Trashman » 09.08.2012, 06:14
Und wie soll das dann irgendwer herausfinden?
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von Ralf Hofmann » 09.08.2012, 07:06
Hallo,
eins ist relativ klar:
1.) Gilt das EEG 2012 in seiner ersten Version, hat der VNB recht. Ob in diesem Fall der Solarteur zur Kasse gebeten werden kann, ist fraglich, denn dann muss sein Verschulden nachgewiesen werden.
2.) Gilt das EEG 2012 in seiner revidierten, jetzt gültigen Form muss der VNB definitiv mindestens seit Zählersetzung zahlen. Die Frage ist also, gilt die Änderung im EEG 2012 in aktueller Fassung bezüglich des Aufschubs des Einspeisemanagements rückwirkend seit 01.01.2012 oder erst seit 01.04.2012, dem Datum des Inkrafttretens des ganzen Gesetzes?
MfG Ralf Hofmann _________________________________________________________________________ 30 kwp seit 12/2011 (Suntech STP 250er / SolarMax MT / SL 1000) + 23,6 kwp seit 4/2013 Meine Anlagen: viewtopic.php?t=72378.html
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von nixda » 09.08.2012, 07:41
Guten Morgen Ralf,
Wenn ich nach dem Telefonat gehe, geht RWE nach der EEG 12 bis zum 01.04.
Rein rechtlich muß ich das schon mit meinem Solateur selbst klären.
Der RSE war ja schon montiert, es fehlte nur der Solarlog, den ich, wenn ich das gewußt hätte zum Zählereinbau da gehabt hätte. Da der Solateur selbst dachte, es reicht der Zählereinbau, hat er sich alle Zeit der Welt gelassen, den Solarlog zu besorgen.
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