Bayernwerk rechnet mit falschem Vergütungsatz

  • Hallo zusammen,

    und zwar habe ich im Dez. 2009 meine Anlage in Betrieb genommen ( laut Bundesnetzagentur: Inbetriebnahme am 29.12.2009 )
    nun habe ich bemerkt dass mir aber auf der Abrechnung die Vergütung von 2010 berechnet wird. (Immerhin fast 4 cent)


    Was würdet ihr an meiner Stelle machen?
    Habe jetzt bereits bei denen angerufen und das Schreiben von der Bundesnetzagentur gefaxt.
    Meint ihr ich soll dem Netzbetreiber eine Rechnung stellen oder habe ich überhaupt noch anspruch auf diese 4 cent?


    Vielen dank im voraus
    Sonnige Grüsse

  • :shock::shock::shock:


    ...und das bemerkst du erst jetzt?


    Was sagt den das Bayernwerk zu deiner Sache? Wie kommen sie auf 2010?


    Wegen Inbetriebnahmedatum musst du dir das (damals gültige) EEG2009 nochmals genau anschauen, damit du auch wirklich recht hast :wink:

    Servus
    Toni


    Luschenjagd aufgegeben.
    Elektrisch unterwegs mit Leaf II


  • Papier ist geduldig, die Meldung bei der BNA ist irrelevant. Nach EEG2009 mussten die Module vor Ort erstmalig in Betrieb genommen worden, also Strom erzeugt haben. Ob dafür eine Montage auf dem Dach notwendig war ist wohl umstritten. Ich hab im März 2012 über 280 Module ausgepackt, Lämpchen drangehalten und wieder eingepackt. Nur um sicher zu sein. Hat dann mit der vollen Montage doch noch geklappt, aber damals waren die Stichtage bis zuletzt unter Diskussion, und die Absenkung enorm.


    Der gerichtsfeste Nachweis für die rechtzeitige Inbetriebnahme des Generators (nach EEG2009 = Module) sind Zeugenaussagen, dass dies vor 31.12.2009 der Fall war.


    Gute Frage vom Eisbär, das merkst Du erst jetzt ? :shock:


    Gruß
    Jochen

    14,8 kWp Solar Fabrik / Fronius
    23 kWp Bosch / Danfoss
    55 kWp Frankfurt Solar / Danfoss
    30 kWp Yingli / SolarEdge
    15,8 kWp Bosch / SMA
    Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter der Helianthus Solar GmbH

  • dummerweise merke ich das erst jetzt.
    die module wurden am 27.12.2009 montiert und die anlage ging am 29.12.2009 korrekt in Betrieb. Nur die damalige EON kam erst im März 2010 und baute den Zweiquadrantenzähler ein. Desswegen haben sie wahrscheinlich 2010 im system.
    meint ihr das das verjährt ist oder nicht?

  • Zitat von doia

    dummerweise merke ich das erst jetzt.
    die module wurden am 27.12.2009 montiert und die anlage ging am 29.12.2009 korrekt in Betrieb. Nur die damalige EON kam erst im März 2010 und baute den Zweiquadrantenzähler ein. Desswegen haben sie wahrscheinlich 2010 im system.
    meint ihr das das verjährt ist oder nicht?


    Bin kein Experte für Verjährung, aber Du solltest so schnell wie möglich schriftlich auf den Irrtum hinweisen, am besten mit angefügten Zeugenaussagen, die das Inbetriebnahmedatum stützen.
    Ob dann Ansprüche für die vergangenen Jahre verfallen sind, kann ich nicht beurteilen. Aber zukünftige Erträge müssten nach Inbetriebnahme 2009 abgerechnet werden.


    Gruß
    Jochen

    14,8 kWp Solar Fabrik / Fronius
    23 kWp Bosch / Danfoss
    55 kWp Frankfurt Solar / Danfoss
    30 kWp Yingli / SolarEdge
    15,8 kWp Bosch / SMA
    Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter der Helianthus Solar GmbH

  • nach meiner Erfahrung in einem ähnlich gelagerten Fall (auch Bayernwerk) ist anrufen, schreiben, etc. alles für den A...
    Ich konnte das nur übers Gericht lösen, also Rechnung mit dem richtigen Vergütungssatz schreiben, der Kunde zahlt (natürlich) nicht, mahnen, klagen
    einen Anwalt nehmen der weiß um was es geht, bei 52 kW sollte sich das auch lohnen

  • Jedenfalls solltest du vor dem 31. 12.2014 Rechtsmittel eingelegt haben, sonst ist die eventuell fehlende Vergütung für 2010 futsch. Eine gelegte Rechnung reicht da nicht!

  • Naja jodl,


    es muss nicht immer gleich der Rechtsanwalt her (zumindest versuche ich immer erst den friedlichen Weg) :!:


    Drum auch meine Frage nach der Stellungnahme der Bayernwerke. Wenn die Inbetriebnahme wie du schilderst tatsächlich im Dezember war sollte es zumindest bei den zukünftigen Zahlungen mit Inbetriebnahmedatum 2009 klappen.


    Wie es mit Verjährung und evtl. Nachzahlungen aussieht kann ich dir jetzt leider nicht sagen.


    Hast du den Betrag schon mal ausgerechnet?

    Servus
    Toni


    Luschenjagd aufgegeben.
    Elektrisch unterwegs mit Leaf II

  • Na, so falsch liegt Jodl gar nicht.
    Vergütungsansprüche verjähren in drei Jahren.
    Die Verjährung beginnt am Schluss des Jahres, an dem der Vergütungsanspruch entstanden ist.
    In diesem Falle heißt das, daß Vergütungsansprüche aus dem Jahre 2010 zum Ende des Jahres 2013 verjährt sind.
    Die entgangenen Vergütungen aus 2011-2014 lassen sich noch retten.
    Summe ausrechnen, dem Bayernwerk eine Rechnung schicken und wenn der Zahlungseingang
    ausbleibt, durchmahnen und auch klagen.


    Nur die Erhebung der Klage kann den Ablauf der Verjährung stoppen, daß heißt hier muss Klage vor dem
    31.12.2014 erhoben werden um die Erstattung für 2011 zu retten.