Guten Tag miteinander,
beim zufälligen Durchforsten der Beiträge und Websiten in Bezug auf Neuerungen im Pv-Bereich, bin ich auf die EEG 2012 und dessen Regelwerk, gestoßen.
Hier stellt sich uns die Frage:
1.Bei einer Anlage mit ca. 32 kWp, aber nur 30 kVA, Baujahr 2011, muss hier bis 2013 eine "Möglickeit zur Begrenzung
der Einspeiseleistung" nachgerüstet werden?
2. Gibt es für diese Grenzfälle, spezielle Richtlininien, da nur höchstens 30 kVA eingespeißt werden können?
3. Mit welchen Kosten ist zu rechnen - einmalige (Gerätschaften) und monatliche (Funkgebühren, etc.)
4. Stimmt es, bei fehlender Nachrüstung bis 2013, muss die ganze bisher bezahlte Einspeisevergütung dem Netzbetreiber
wieder zurückerstattet werden?
5. Was ist die Folge bei fehlender Nachrüstung, bis Ende 2013 ?
6. Bei einem Eigenverbrauch von ca. 30% der Einspeiseleistung, wären diese Geräte ja nicht notwendig. Sind diese 30% auf das ganze Jahr gerechnet?
7. Nun könnte es sein dass in einem Jahr die 30 % unterschritten und im nächsten Jahr überschritten wird, wie wird dann
entschieden; oder ist das 1. Inbetriebnahmejahr (12 Monate ab in Betriebnahme, oder bis Dezember ab in Betriebnahme)
maßgebend?
Über Eure Antworten freue ich mich und bedanke mich schon einmal.
Viele Grüße
photovoltaikforum-com






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