Auswirkungen EEG 2012 für bestehende Anlagen <28>35 kWp

Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger

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Auswirkungen EEG 2012 für bestehende Anlagen <28>35 kWp

Beitragvon photovoltaikforum-com » 05.03.2012, 10:03

Guten Tag miteinander,

beim zufälligen Durchforsten der Beiträge und Websiten in Bezug auf Neuerungen im Pv-Bereich, bin ich auf die EEG 2012 und dessen Regelwerk, gestoßen.

Hier stellt sich uns die Frage:

1.Bei einer Anlage mit ca. 32 kWp, aber nur 30 kVA, Baujahr 2011, muss hier bis 2013 eine "Möglickeit zur Begrenzung
der Einspeiseleistung" nachgerüstet werden?

2. Gibt es für diese Grenzfälle, spezielle Richtlininien, da nur höchstens 30 kVA eingespeißt werden können?

3. Mit welchen Kosten ist zu rechnen - einmalige (Gerätschaften) und monatliche (Funkgebühren, etc.)

4. Stimmt es, bei fehlender Nachrüstung bis 2013, muss die ganze bisher bezahlte Einspeisevergütung dem Netzbetreiber
wieder zurückerstattet werden?

5. Was ist die Folge bei fehlender Nachrüstung, bis Ende 2013 ?


6. Bei einem Eigenverbrauch von ca. 30% der Einspeiseleistung, wären diese Geräte ja nicht notwendig. Sind diese 30% auf das ganze Jahr gerechnet?

7. Nun könnte es sein dass in einem Jahr die 30 % unterschritten und im nächsten Jahr überschritten wird, wie wird dann
entschieden; oder ist das 1. Inbetriebnahmejahr (12 Monate ab in Betriebnahme, oder bis Dezember ab in Betriebnahme)
maßgebend?


Über Eure Antworten freue ich mich und bedanke mich schon einmal.

Viele Grüße

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Re: Auswirkungen EEG 2012 für bestehende Anlagen <28>35 kWp

Beitragvon Roadrunner1 » 06.03.2012, 11:32

Mir geht es da wie dir ! Da ich mir einen Datenlogger zugelegt habe, stellte sich mir vorab die frage ob ich diesen mit oder ohne Energie Managment brauche !
3 Anrufe, 3 unterschiedliche Aussagen ! :(

Nun habe ich den Solar-Log 500 PM+ der allerdings noch nicht angeschlossen ist da das Datenkabel zum WR noch nicht da ist.

Wie das dann alerdings alles laufen soll weiß ich nicht :roll:

Wie wird der WR Geregelt ?
Schalten die den WR einfach ab ?
Regeln die den WR einfach runter ?
Brauche ich noch anderes Equipement ?
Was passiert mit dem erzeugten, aber nicht verkauften Strom ?
Wie wird mein Strom bezahlt wenn die EVU einfach den WR runter Regelt oder gar Abschaltet ?
Werden die Kosten für zusätzliches Gerät vom EVU oder Staat ersetzt ?
Schreibt mich meine EVU an und klärt was zu tun ist ?
Muß ich mich bei meinem EVU melden und denen Bescheid geben ?

Ich finde das äußerst verwirrend ! :(
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Re: Auswirkungen EEG 2012 für bestehende Anlagen <28>35 kWp

Beitragvon Dewey » 11.03.2012, 13:02

Da seid Ihr nicht alleine. Auch ich habe noch vor dem 01.01.2012 eine PV-Anlage über 30kW Nennleistung in Betrieb genommen.

Habe im Moment keinen blassen Schimmer was bis zu welchem Termin gesetzlich verbindlich vorgeschrieben ist,
oder ob der VNB einem bis zu einem best. Termin etwas vorschreiben kann.

Auch auf den Seiten des BMU finde ich nichts dazu.

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für PV-Anlagen (Volleinspeisung) mit einer Nennleistung über 30kW und
Inbetriebnahme vor 01.01.2012?
7,35kWp 2007....ANLAGE 1
21,6kWp 2009....ANLAGE 2
5,32kWp 2010 (Erweiterung von ANLAGE 2)
353kWp 2010.....ANLAGE 3
37kWp 2011.......ANLAGE 4
3,43kWp 2012 coming soon (Erweiterung von Anlage 4)
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Re: Auswirkungen EEG 2012 für bestehende Anlagen <28>35 kWp

Beitragvon Sonnenmelker » 11.03.2012, 13:11

Moin,
das sollte Licht in's Dunkel bringen.
Für die Anlagengröße ist kWp maßgebend.
http://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/1579

Gruß
Manfred
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Re: Auswirkungen EEG 2012 für bestehende Anlagen <28>35 kWp

Beitragvon Sonnenlord » 11.03.2012, 13:13

Roadrunner1 hat geschrieben:Mir geht es da wie dir ! Da ich mir einen Datenlogger zugelegt habe, stellte sich mir vorab die frage ob ich diesen mit oder ohne Energie Managment brauche !
3 Anrufe, 3 unterschiedliche Aussagen ! :(

Nun habe ich den Solar-Log 500 PM+ der allerdings noch nicht angeschlossen ist da das Datenkabel zum WR noch nicht da ist.

Wie das dann alerdings alles laufen soll weiß ich nicht :roll:

Wie wird der WR Geregelt ?
Schalten die den WR einfach ab ?
Regeln die den WR einfach runter ?
Brauche ich noch anderes Equipement ?
Was passiert mit dem erzeugten, aber nicht verkauften Strom ?
Wie wird mein Strom bezahlt wenn die EVU einfach den WR runter Regelt oder gar Abschaltet ?
Werden die Kosten für zusätzliches Gerät vom EVU oder Staat ersetzt ?
Schreibt mich meine EVU an und klärt was zu tun ist ?
Muß ich mich bei meinem EVU melden und denen Bescheid geben ?

Ich finde das äußerst verwirrend ! :(




Hey,


soviele Fragen , die uns hier alle schon beschäfftigen :? :? :?


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Re: Auswirkungen EEG 2012 für bestehende Anlagen <28>35 kWp

Beitragvon Solarstrom_Simon » 12.03.2012, 00:16

Keine Leichte Frage.....Problem ob die EVU´s wissen was Sie Umsetzen wollen....

Kosten Rund-steuer Empfänger je nach EVU ein anderer Preis...

Problem Gesetz wirkt rückwirkend....

mit Sonnigen Grüßen Josef Simon 8)
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Re: Auswirkungen EEG 2012 für bestehende Anlagen <28>35 kWp

Beitragvon PV-Guru » 12.03.2012, 00:23

als ab 30KW brauchste auf jeden Fal ein Einspeisemanagement... da gibts nix auszuwählen...
RSE + WR Leistungsmanagement... MUS WR komatibel sein
Zusätzlich brauchste nen NA-Schutz
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Re: Auswirkungen EEG 2012 für bestehende Anlagen <28>35 kWp

Beitragvon Dewey » 12.03.2012, 11:02

Ich habs so rausgelesen:

Für Anlagengrößen zwischen 30kWp bis 100kWp und Inbetriebnahme von 01.01.2009 bis 31.12.2011 gilt lt. EEG 2012 folgendes:

Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber ... müssen ihre Anlagen ... mit tech­nischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann.

Diese Bedingung gilt es ab 01.01.2014 einzuhalten.

Durch die Formulierung "müssen ihre Anlagen ausstatten" bleiben die Kosten auf Seiten der Anlagenbetreiber hängen,
so interpretiere ich das Gesetz.
7,35kWp 2007....ANLAGE 1
21,6kWp 2009....ANLAGE 2
5,32kWp 2010 (Erweiterung von ANLAGE 2)
353kWp 2010.....ANLAGE 3
37kWp 2011.......ANLAGE 4
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Re: Auswirkungen EEG 2012 für bestehende Anlagen <28>35 kWp

Beitragvon photovoltaikforum-com » 19.03.2012, 00:09

Sonnenmelker hat geschrieben:Moin,
das sollte Licht in's Dunkel bringen.
Für die Anlagengröße ist kWp maßgebend.
http://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/1579

Gruß
Manfred



Hallo Manfed,

ich habe mir mal die genaue Formulierung angesehen. Im Gesetztentwurf selbst wird nur von kW gesprochen, lediglich die Tabelle weist kWp auf; allerdings sind meherer Tabellen, mit der gleichen Formatierung vorhanden.

"Anlagen­größe gem. § 6 Abs. 3 [kWp]" - Was genau ist in § 6 als Einheit genannt?

Viele Grüße
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Re: Auswirkungen EEG 2012 für bestehende Anlagen <28>35 kWp

Beitragvon za-ass » 19.03.2012, 09:40

In der praktischen Auslegung von § 6 EEG und der benannten Clearing-Empfehlung wird kW mit kWp gleichzusetzen sein.
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