Wie ist eigentlich das EEG bezüglich des Einspeise-Managements auszulegen ? Ich beziehe mich auf folgende Punkte, die ich mit A,B,C gekennzeichnet habe, weitere Bezeichnungen sind aus dem EEG 2012 entnommen.
A)
§11
(1) "Netzbetreiber sind ... ausnahmsweise brechtigt, ... zu regeln. "
Was bedeutet ausnahmsweise ? Jeden zweiten Tag ? Einmal im Monat ?
B)
§11
(1)
"Bei der Regelung... sind Anlagen im Sinne des §6 Absatz 2 (100KW>Anlage>30KW und Anlage<30KW) erst nachrangig zu regeln."
Nachrangig nach was ? Nach Windkraftanlagen und Biogasanlagen und Photovoltaikanlagen>100KW ? Muß mir das mit einer überprüfbaren Listesbelegt werden?
C)
§11
(3)
"Netzbetreiber müssen nach Absatz 1 Betroffenen unverzüglich ... unterrichten".
Also die Betreiber nach §6 Absatz 2 (darunter würde auch unsere Kleinanlage mit 5KW fallen) brauchen nicht unterrrichtet zu werden ?
D)
§11
(3)
"Die Netzbetreiber können abweichend von Satz 1Anlagenbetreibern von Anlagen nach §6 Absatz 2 (also Kleinanlagen) in Verbindung mit Absatz 3 nur einmal jährlich über die Maßnahmen nach Absatz 1 unterrichten, solange die Gesamtdauer dieser Maßnahmen 15 Stunden pro Anlage im Kalenderjahr nicht überschritten hat."
Heißt das, daß man es zunächst gar nicht mitbekommt, daß der Netzbetreiber die Anlage herunterregelt ?
Heißt das außerdem, daß man zu Jahresende eine Auflistung aller Abregelungen der Anlage bekommt, wenn 15 Stunden nicht überschritten wurden ? Was passiert, wenn es doch mehr sind, gibt es dann wie bei großen Anlagen öfter eine Mitteilung ?
E)
Härtefallregelung
§12
(1)
"Wird ... reduziert, sind die ... betroffenen Betreiber ... für 95% der entgangenen Einnahmen ... zu entschädigen"
95% von was ? Von einem Durchschnittstag ? von einem Vergleichstag mit ähnlicher Sonneneinstrahlung? von der Einstrahlung im Moment exakt vor dem Runterregeln?
F)
§12
(1)
Übersteigen die entgangenen Einnahmen ... in einem Jahr 1 Prozent der Einnahmen dieses Jahres, sind die ... betroffenen Betreiber ab diesem Zeitpunkt zu 100 Prozent zu entschädigen.
Heißt das folgendes ?: Sind die entgangenen Einnahmen z.B. 3 Prozent des Jahres, wird 1 Prozent zu 95% entschädigt, die weiteren 2 Prozent zu 100%. Hier auch wieder die Frage, 100% Prozent von was.
G)
Wenn runtergeregelt wird, dann sicherlich auf 0%, oder ? Also nicht auf z.B. 50% der Anlagenleistung. Diesbezühlich habe ich keine Angaben im EEG gefunden, somit kann der Netzbetreiber in der Menge nach eigenem Ermessen herunterregeln, nicht ?
H)
Runtergeregelt wird doch hoffentlich nur die eigentliche Netzeinspeisung, Eigenverbrauch ist dann doch weiterhin möglich, oder?
I)
Hat schon jemand in 2012 einen Einspeise-Vertrag vorgelegt bekommen, der auf die Thematik Bezug nimmt und Änderungen (vermutlich zugunsten des Netzbetreibers) vornehmen möchte ? Wie sind die angesprochenen Details dort geregelt ?
J)
Es gibt die Alternative zum Einspeisemanagement, die Anlagenleistung bei 70% zu begrenzen.
Ich werde mich jedoch für das Einspeisemanagement entscheiden, weil ich meine, bei guter Südlage ist es im Vorteil. Ich hoffe, meine subjektive Einschätzung ist richtig. Wie sehen das die Forumsmitglieder?
Außerdem finde ich es widersinnig, ein Anlage ständig künstlich geringer arbeiten zu lassen, als sie kann. Wenn ich ein Fuhrunternehmen beauftrage, Sand von A nach B zu transportieren, will ich auch, das der LKW immer voll ist. Alles anderes ist Verschwendung von Ressourcen (=Module) und nicht Sinn der Sache.
Zur Vereinfachung habe ich Sätze des EEG aus dem Zusammenhang gerissen. Ich bitte bei Antworten auf meine Fragen darum, den genauen Wortlaut des EEG noch einmal durchzulesen.
Vielen Dank für jede Meinung und Beurteilung.






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