Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger
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von jodl » 22.07.2012, 19:57
rrc hat geschrieben:jodl » 22.07.2012, 11:09 hat geschrieben:bei einer kundeneigenen Meßeinrichtung braucht der Einspeiser so oder so keinen "Meßpreis" an den Netzbetreiber zu zahlen, egal was du dir da aus irgendwelchen Zusammenhängen ableitest @jodl Wo geht aus dem EEG hervor, dass der Einspeiser im Falle einer "kundeneigenen Messeinrichtung" keinen Messpreis zu entrichten braucht? Wo steht das dort expressis verbis? Ich und andere wären froh, wenn man dafür eine genaue Quellenangabe hätte. (Übrigens: Ich bin nicht unbedingt ein Befürworter eines Einspeisevertrags.) [Link zum EEG : --> http://www.buzer.de/gesetz/8423/index.htm]
im EEG steht auch nicht "expressis verbis" drin, daß du deine Schwiegermutter nicht erschießen darfst vielleicht gibst du uns mal die Stelle an in der "expressis verbis" steht, daß jemand, mit eigener Meßeinrichtung, einen "Meßpreis" an seinen Netzbetreiber entrichten muß und, wenn du diese Stelle gefunden hast, meldest du dich einfach wieder
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von buergersolar » 23.07.2012, 08:31
jodl hat geschrieben:vielleicht gibst du uns mal die Stelle an in der "expressis verbis" steht, daß jemand, mit eigener Meßeinrichtung, einen "Meßpreis" an seinen Netzbetreiber entrichten muß
und, wenn du diese Stelle gefunden hast, meldest du dich einfach wieder
Die Stelle findest du hier: enbw-abrechnung-messung--p745850.html#p745850Wäre dir auch dankbar dafür, wenn du einen Gesetzestext zitieren könntest, der sagt, dass bei eigenem Zähler kein Messpreis zu zahlen ist. Sonnige Grüße
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von jodl » 23.07.2012, 08:56
buergersolar hat geschrieben:jodl hat geschrieben:vielleicht gibst du uns mal die Stelle an in der "expressis verbis" steht, daß jemand, mit eigener Meßeinrichtung, einen "Meßpreis" an seinen Netzbetreiber entrichten muß
und, wenn du diese Stelle gefunden hast, meldest du dich einfach wieder
Die Stelle findest du hier: enbw-abrechnung-messung--p745850.html#p745850Wäre dir auch dankbar dafür, wenn du einen Gesetzestext zitieren könntest, der sagt, dass bei eigenem Zähler kein Messpreis zu zahlen ist. Sonnige Grüße
das was du da anführst ist ein Schreiben von EnBW ich wusste bisher nicht, daß Briefe von EnBW Gesetzeskraft haben ist das dann nur bei EnBW so, oder gilt das auch, wenn ich dir einen Brief schreibe: "Zahlen Sie mir 2,40 Euro. (Gehen Sie nicht über Los)" - zahlst du dann auch an mich?
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von Ralf Hofmann » 23.07.2012, 08:57
Hallo, jodl hat geschrieben:bei einer kundeneigenen Meßeinrichtung braucht der Einspeiser so oder so keinen "Meßpreis" an den Netzbetreiber zu zahlen, egal was du dir da aus irgendwelchen Zusammenhängen ableitest
naja, es ist schon denkbar, dass jemand mit eigener Messeinrichtung trotzdem den VNB mit Ablesen und Abrechnen beauftragt, vielleicht sogar mit dem Messstellenbetrieb. Das muss dann natürlich incl. des Messpreises auch bezahlt werden. Wenn so ein Auftrag an den VNB aber nicht existiert (hast Du vermutlich auch so gemeint, oder?), gibt`s für die Berechnung eines Messpreises imho auch keinen Rechtsgrund.
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von jodl » 23.07.2012, 09:15
Ralf Hofmann hat geschrieben:Hallo, jodl hat geschrieben:bei einer kundeneigenen Meßeinrichtung braucht der Einspeiser so oder so keinen "Meßpreis" an den Netzbetreiber zu zahlen, egal was du dir da aus irgendwelchen Zusammenhängen ableitest
naja, es ist schon denkbar, dass jemand mit eigener Messeinrichtung trotzdem den VNB mit Ablesen und Abrechnen beauftragt, vielleicht sogar mit dem Messstellenbetrieb. Das muss dann natürlich incl. des Messpreises auch bezahlt werden. Wenn so ein Auftrag an den VNB aber nicht existiert (hast Du vermutlich auch so gemeint, oder?), gibt`s für die Berechnung eines Messpreises imho auch keinen Rechtsgrund.
denkbar ist allerhand, aber das wäre doch wohl ziemlich dämlich, oder? klar, wenn jemand EnBW damit beauftragt, dann schließt er mit denen einen Vertrag, und dann muß er das auch bezahlen wobei der Begriff " kundeneigene Meßeinrichtung" ansich ja schon lustig ist
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von eggis » 23.07.2012, 09:24
Moin jodl, jodl hat geschrieben:wobei der Begriff "kundeneigene Meßeinrichtung" ansich ja schon lustig ist
dann ist das Missverständnis doch geklärt.  Da EnBW "Kunde" der Einspeisers ist, handelt es sich nicht um die Messeinrichtung des Einspeisers. Für eine solche muss der Einspeiser dann auch bezahlen. Ansonsten ist diese Regelung auch nicht zu verstehen, da es den üblichen Geschäftsabläufen (Leistung: Messung / Gegenleistung: Geld) zu wider läuft.
Mit sonnigen Grüßen -eggis- "Ein Zyniker ist ein Mensch, der von jedem Ding den Preis und von keinem den Wert kennt!" (Oscar Wilde)SOLON P 220/6+ (230W) / SMA SB3300 TL HC Meine Anlage!!! hier klicken
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von buergersolar » 23.07.2012, 09:27
Tatsache ist, dass die EnBW, ohne dass ein Einspeisevertrag oder ein anderer Vertrag unterschrieben wurde, auf die Zahlung einer Messgebühr "für das Messen und Weiterleiten der Messdaten" verlangt, obwohl ich unseren Zähler selbst ablese und den Zählerstand der EnBW mitteile.
Aber dafür gibt es den anderen Thread, ich will hier keine Parallel-Diskussion anfangen.
Sonnige Grüße
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von jodl » 23.07.2012, 09:51
eggis hat geschrieben:Moin jodl, jodl hat geschrieben:wobei der Begriff "kundeneigene Meßeinrichtung" ansich ja schon lustig ist
dann ist das Missverständnis doch geklärt.  Da EnBW "Kunde" der Einspeisers ist, handelt es sich nicht um die Messeinrichtung des Einspeisers. Für eine solche muss der Einspeiser dann auch bezahlen. Ansonsten ist diese Regelung auch nicht zu verstehen, da es den üblichen Geschäftsabläufen (Leistung: Messung / Gegenleistung: Geld) zu wider läuft.
wenn dem so ist, ja ich kenne allerdings diesen Begriff "Kunde" im Zusammenhang mit meinem Netzbetreiber immer nur andersherum, also sozusagen falsch mein Netzbetreiber bezeichnet mich immer als Kunden, obwohl es ja eigentlich andersherum ist "kundeneigene Meßeinrichtung" bedeutet da: Zähler im Eigentum des Anlagenbetreibers
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von war » 23.07.2012, 10:25
eggis hat geschrieben:Ansonsten ist diese Regelung auch nicht zu verstehen, da es den üblichen Geschäftsabläufen (Leistung: Messung / Gegenleistung: Geld) zu wider läuft.
Hallo zusammen, haben wir denn schon geklärt, was im Sinne dieser Geldforderung/der Gesetzlichen Regelungen unter "Messung" verstanden wird? Im Wortsinn "messe" ich nämlich auch nix. Das macht mein Ferraris-zähler, ich lese ihn ab und gebe diese Daten dann der EnBW, die sie irgendwie weiter verarbeitet. "Messung" könnte diese nachgelagerten Verarbeitung beinhalten, die von EnBW erbracht wird. Gruß, Wolfram
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