Antwort EnBW Regional AG auf Ablehnung Einspeisevertrag

Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger

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Re: Antwort EnBW Regional AG auf Ablehnung Einspeisevertrag

Beitragvon buergersolar » 14.01.2012, 20:05

Ryan hat geschrieben:Wenn der Stromzähler nicht rückwärts zählt läufst Du derzeit im Modus Volleinspeisung, das wäre ja auch OK.

Falsch. Denn eingespeist wird nur der Überschuss. Der VNB wird sich hüten, dafür die Einspeisevergütung in voller Höhe zu zahlen (hoffe ich).

Ryan hat geschrieben:
Sonnenfinsternis hat geschrieben:
Ryan hat geschrieben:Korrekt, das juckt mich nicht im Geringsten.
Ich bin kein Freund der G4 - aber mit deiner Art & Weise kann ich mich keinesfalls anfreunden.

Auch das juckt mich nicht.

Gruß,
Ryan


Du bist an Ignoranz nicht zu übertreffen. Wenn es dir völlig egal ist, dass die Stromkunden dir ungerechtfertigte Vergütung zahlen, bist du keinen Deut besser als die Energiekonzerne, die du kritisierst. Denk mal drüber nach.

Noch zum Thema Einspeisevetrag: Bei uns wars 2009 schon fast genauso: Einspeisevertrag abgelehnt, danach mussten wir schriftlich bestätigen, dass wir ausschließlich Solarstrom erzeugen und dann gabs nach 3 Monaten die erste Abrechnung. Ab dann Abschlagszahlungen. Bei uns hatte es gereicht, eine Kopie des Antrags an die BNetzA einzureichen. Das Bestätigungsschreiben habe ich nicht an die EnBW geschickt.

Sonnige Grüße
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Re: Antwort EnBW Regional AG auf Ablehnung Einspeisevertrag

Beitragvon michaeljk » 03.03.2012, 10:31

Hallo zusammen,

endlich, endlich, endlich habe ich nun meine 1. Abrechnung der ENBW bekommen (zur Erinnerung: Inbetriebnahme 30.09.11).

Entgegen diverser telefonischer Auskünfte, dass die erste Abrechnung erst zum 30.06.2012 gemacht würde (da immer zum 30.06. des Jahres abgerechnet werden würde) und ich bis dahin Abschläge bekäme, haben sie meine Jahresendabrechnung offenbar akzeptiert und die Vergütung bezahlt (außer einer kleinen Differenz von 8 Cent). Für 2012 bekomme ich dann Abschläge und die Abrechnung ist wieder für das Jahresende angekündigt. Das ist mir natürlich sehr recht, so stimmt es mit meinem Abrechnungstool und der EÜR überein.

Ich hatte mehrmals nachgefragt, sowohl bei der Abteilung BAK-Einspeiser in Kirchheim als auch bei derAbrechnungsstelle in Karlsruhe, ob das das Verfahren beschleinigt hat oder nicht, läßt sich nicht abschätzen.

Grüße

Michael
Ich suche noch Neukunden für den Öko-Stromanbieter EWS Schönau, die mich als Werber angeben. Ich bekomme als Alt-Kunde dann zusätzliche Förderung für meine PV. Neukunden können übrigens auch selbst gleich eine Anlage gefördert bekommen. Bitte ggfs. PN.
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Re: Antwort EnBW Regional AG auf Ablehnung Einspeisevertrag

Beitragvon PV_Kraichgau » 11.07.2012, 19:02

Hi zusammen,

es ist schon ein Drama mit den Netzbetreibern :evil: , nach mehrfachen Telefonaten haben Sie nun endlich akzeptiert, dass ich eine monatliche Rechnung schreibe, dank dem tollen Excel-Tool von Paulchen :danke:
Doch meine Rechnung kam per Post angeblich nicht an ! Dann halt wieder telefoniert und per mail die Kkopie versendet und was erlauben die sich nun, anstatt meine angegebenen Zählerstände zu verwenden wurden irgendwelche für mich nicht nachvollziehbaren Werte angesetzt.
Wenigstens habe ich nun mal Geld erhalten, stimmt allerdings nicht mit meiner Berechnung überein, ist ja klar dass ich weniger bekommen habe. Ich kann nur hoffen, dass das dann spätestens mit der Jahresendrechnung korrigiert wird.

Und den blöden Wisch mit dem Hinweis auf den nicht unterzeichneten Einspeisevertrag musste natürlich per Einschreiben zugestellt werden.

LG
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Einspeisevertrag

Beitragvon rrc » 21.07.2012, 17:29

PV_Kraichgau hat geschrieben:Und den blöden Wisch mit dem Hinweis auf den nicht unterzeichneten Einspeisevertrag
musste natürlich per Einschreiben zugestellt werden.


Hier mal kurz zur Info - falls nicht schon oben dargelegt.
(Aus Zeitgründen habe ich die vielen Postings nicht alle gelesen.)

Laut Begleitschreiben der EnBW zum Einspeisevertrag wird darin
die Abwicklung der Einspeisung und Vergütung des Stromes detailliert vereinbart,
da das EEG "wesentliche Aspekte", insbesondere die TAB, ...
, ... und ggf. die Messpreise sowie die Abrechnungsmodalitäten
nicht oder nicht hinreichend regelt
.
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Re: Einspeisevertrag

Beitragvon jodl » 21.07.2012, 17:41

rrc hat geschrieben:
PV_Kraichgau hat geschrieben:Und den blöden Wisch mit dem Hinweis auf den nicht unterzeichneten Einspeisevertrag
musste natürlich per Einschreiben zugestellt werden.


Hier mal kurz zur Info - falls nicht schon oben dargelegt.
(Aus Zeitgründen habe ich die vielen Postings nicht alle gelesen.)

Laut Begleitschreiben der EnBW zum Einspeisevertrag wird darin
die Abwicklung der Einspeisung und Vergütung des Stromes detailliert vereinbart,
da das EEG "wesentliche Aspekte", insbesondere die TAB, ...
, ... und ggf. die Messpreise sowie die Abrechnungsmodalitäten
nicht oder nicht hinreichend regelt
.



das EEG regelt das alles hinreichend genug
das Ganze funktioniert ja mittlerweile schon viele Jahre und bei vielen Netzbetreibern
es ist auch nicht zu erwarten, daß hier seitens eines Netzbetreibers vom EEG abweichende Regelungen so getroffen werden, daß es zum Vorteil des Einspeisers wäre
also warum dann so einen Vertrag unterschreiben?
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Re: Antwort EnBW Regional AG auf Ablehnung Einspeisevertrag

Beitragvon Tachy » 21.07.2012, 17:49

Es wird langsam Zeit, die Netze rückzukaufen und mit Bürgerenergiegenossenschaften dezentral/regional mit dem Strom zu wirtschaften. Das artet langsam zur Wegelagerei aus mit diesen vier Atomstromkonzernen!
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Re: Einspeisevertrag

Beitragvon rrc » 22.07.2012, 07:50

jodl » 21.07.2012, 17:41 hat geschrieben:das EEG regelt das alles hinreichend genug
das Ganze funktioniert ja mittlerweile schon viele Jahre und bei vielen Netzbetreibern
es ist auch nicht zu erwarten, daß hier seitens eines Netzbetreibers vom EEG abweichende Regelungen
so getroffen werden, daß es zum Vorteil des Einspeisers wäre
also warum dann so einen Vertrag unterschreiben?

JA, so ein (individueller) Einspeisevertrag mit dem zuständigen Netzbetreiber ist nicht unproblematisch,
vor allem wenn er sehr umfangreich ist. Das kann man als Laie gar nicht richtig beurteilen.
(Es ist auch anzunehmen, dass derartige Verträge von Netzbetreiber zu Netzbetreiber verschieden sind.)

Ein Vorteil eines Einspeisevertrags könnte z.B. eine Vereinbarung sein, dass im Falle einer "kundeneigenen Messeinrichtung" (= Eigentum des Einspeisers) der Einspeiser keinen Messpreis zu entrichten braucht.
Eine solche Regelung kann ich aus § 13 Abs. 1 EEG 2009 in Zusammenhang mit § 7 Abs. 1 EEG 2009 nicht ableiten.
rrc
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Re: Antwort EnBW Regional AG auf Ablehnung Einspeisevertrag

Beitragvon McTech » 22.07.2012, 09:30

Ich bin gespannt, wann ich etwas bekomme.
Meine Anlage läuft seit mitte Februar. Letzte Woche erst habe ich die Genehmigung der EnBw zum Einspeisen bekommen. Von der zweiten Anlage habe ich noch gar nichts. Das wird wohl nochmals ein paar Monate dauern bis überhaupt das erste Geld kommen wird. Vertrag werde ich auch dankend ablehnen.

Wünsche Euch allen einen sonnigen Sonntag
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42 x IBC-Solar 240 Watt auf West mit 5 Grad Neigung 10,09kWp
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Re: Einspeisevertrag

Beitragvon jodl » 22.07.2012, 11:09

rrc hat geschrieben:
jodl » 21.07.2012, 17:41 hat geschrieben:das EEG regelt das alles hinreichend genug
das Ganze funktioniert ja mittlerweile schon viele Jahre und bei vielen Netzbetreibern
es ist auch nicht zu erwarten, daß hier seitens eines Netzbetreibers vom EEG abweichende Regelungen
so getroffen werden, daß es zum Vorteil des Einspeisers wäre
also warum dann so einen Vertrag unterschreiben?

JA, so ein (individueller) Einspeisevertrag mit dem zuständigen Netzbetreiber ist nicht unproblematisch,
vor allem wenn er sehr umfangreich ist. Das kann man als Laie gar nicht richtig beurteilen.
(Es ist auch anzunehmen, dass derartige Verträge von Netzbetreiber zu Netzbetreiber verschieden sind.)

Ein Vorteil eines Einspeisevertrags könnte z.B. eine Vereinbarung sein, dass im Falle einer "kundeneigenen Messeinrichtung" (= Eigentum des Einspeisers) der Einspeiser keinen Messpreis zu entrichten braucht.
Eine solche Regelung kann ich aus § 13 Abs. 1 EEG 2009 in Zusammenhang mit § 7 Abs. 1 EEG 2009 nicht ableiten.


bei einer kundeneigenen Meßeinrichtung braucht der Einspeiser so oder so keinen "Meßpreis" an den Netzbetreiber zu zahlen, egal was du dir da aus irgendwelchen Zusammenhängen ableitest
Vorteile eines Einspeisevertrags liegen ausschließlich auf Seiten des Verwenders
und das ist nach allem was ich bisher mitbekommen habe, immer der Netzbetreiber
oder ist hier vielleicht ein Fall bekannt, daß es jemandem gelungen wäre einen Einspeisevertrag nach seinem eigenen Entwurf mit seinem Netzbetreiber abzuschließen?
bisher habe ich nur von Verträgen gehört, die der Netzbetreiber formuliert hat...
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Re: Einspeisevertrag

Beitragvon rrc » 22.07.2012, 19:21

jodl » 22.07.2012, 11:09 hat geschrieben:oder ist hier vielleicht ein Fall bekannt, daß es jemandem gelungen wäre einen Einspeisevertrag
nach seinem eigenen Entwurf mit seinem Netzbetreiber abzuschließen?
bisher habe ich nur von Verträgen gehört, die der Netzbetreiber formuliert hat...

Das ist hier sicherlich unstrittig.


jodl » 22.07.2012, 11:09 hat geschrieben:bei einer kundeneigenen Meßeinrichtung braucht der Einspeiser so oder so keinen "Meßpreis"
an den Netzbetreiber zu zahlen, egal was du dir da aus irgendwelchen Zusammenhängen ableitest

@jodl
Wo geht aus dem EEG hervor, dass der Einspeiser im Falle einer "kundeneigenen Messeinrichtung"
keinen Messpreis zu entrichten braucht? Wo steht das dort expressis verbis?
Ich und andere wären froh, wenn man dafür eine genaue Quellenangabe hätte.
(Übrigens: Ich bin nicht unbedingt ein Befürworter eines Einspeisevertrags.)

[Link zum EEG : --> http://www.buzer.de/gesetz/8423/index.htm]
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