Anschlussverzögerung Netzanschluss

Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger

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Anschlussverzögerung Netzanschluss

Beitragvon SFV » 30.10.2009, 13:43

Hallo,

zum Thema "Anschlussverzögerung bei PV-Anlagen" wurde im Forum bereits viel diskutiert.

In Ergänzung zu unseren sonstigen Veröffentlichungen haben wir Rechtsanwalt Dr. Jochen Fischer (Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll.
(http://www.ggsc.de) um Hilfestellung gebeten. Er empfiehlt folgende Vorgehensweise:

Wichtig ist, dass der Anlagenbetreiber/-errichter die Fertigstellung der
Anlage so früh wie möglich unter Angabe eines konkreten Datums
ankündigt, damit zwischen der Anmeldung und der Fertigstellung eine
möglichst lange Frist liegt.

Bei der Anmeldung einer Anlage zum Netzanschluss könnte der
Anlagenbetreiber/-errichter etwa folgenden Passus aufnehmen:

"Es wird auf der Grundlage der gesetzlichen Regelung in § 5 Abs. 1 EEG
um unverzügliche Bearbeitung gebeten. Da es sich um eine Anlage mit
nur.... kWp (Hausanschluss) handelt und es in dem betroffenen
Netzbereich keine Engpässe gibt, gehen wir davon aus, dass eine Freigabe
des Anschlusses bis zum angegebenen Anschlussdatum erfolgen kann.
Anderenfalls bitten wir um Mitteilung bis zum ..... "

Anmerkung des SFV: Als angemessen könnte hier z.B. eine Frist von 2
Wochen angesehen werden. In dieser Zeit ist es bei entsprechender
personeller Besetzung und fachlicher Qualifikation ohne Weiteres
möglich, die Netzeignung für Hausanschlüsse im betroffenen Netzbereich
mitzuteilen. In komplizierter gelagerten Fällen kann möglicherweise ein
technischer Sachverständiger eine Einschätzung abgeben. Bei der
Erstanmeldung von Anlagen größer 30 kW ist zudem empfehlenswert,
folgenden Satz hinzuzufügen: "Sollte der Netzanschluss aus technischer
Sicht nicht am bestehenden Grundstücksanschlusspunkt erfolgen können, so bitten wir vorsorglich um Offenlegung der Netzdaten nach § 5 (5) EEG."

Bestätigt der Netzbetreiber den Netzanschluss nicht bis zum Ablauf der
ihm gesetzten Frist, sollte dem Netzbetreiber auf Empfehlung von Ra. Dr.
Fischer ein weiteres Schreiben (per Einschreiben) zugesendet werden.
Darin sollte eine kurze Frist gesetzt und die Geltendmachung etwaiger
Verzögerungsschäden angekündigt werden.

Sollte der Netzbetreiber auch hierauf nicht reagieren, hilft nur die
Möglichkeit, ein Rechtsschutzverfahren anzustrengen. Hier kommt - je
nach Einzelfall - ein zivilgerichtliches Verfahren oder ggf. auch ein
Eilrechtsschutz-Verfahren in Frage.

Jedenfalls sind die Grundlagen dafür geschaffen, in nachträglichen
Rechtsverfahren den Netzbetreiber für den durch die Verzögerung
entstandenen Schaden ersatzpflichtig zu machen.
Liebe Grüße,
Susanne Jung

Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV)
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Re: Anschlussverzögerung

Beitragvon filou » 30.04.2010, 07:20

Für unsere 29,95 kwp Anlage ,im Außenbereich,muß das Netz verstärkt werden.Konkret ein ca 250 m langes Kabel bis zum Transformator.Das EVU hat uns den Anschluss genehmigt vorbehaltlich aller öffentlicher und privater Genehmigungen.Das momentan vorhandene Hausanschlusskabel geht durch das Grundstück des Nachbarn.
Das EVU möchte aber nun ein neues Kabel an der Kreisstraße entlang legen.Hierfür wird eine Genehmigung vom Kreis benötigt weil an der Kreisstraße ein Radweg geplant ist und eine Baumreihe im Abstand von ca 2m entlang der Straße steht.Mit einer Bohrung statt eines offenen Kabelgrabens wäre das Problem gelöst...ist dem EVU aber wohl zu teuer..
Das alles soll noch 2 Monate dauern..bedeutet für uns min 3000€ Verlust da unsere Anlage längst Einspeisebereit ist.
Was könnn wir tun?
Gruß an alle
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Re: Anschlussverzögerung

Beitragvon jmmy » 13.05.2010, 20:50

Hallo zusammen,
wir haben da auch ganz große Probleme.
Ende letzten Jahres haben wir einen Netzanschlußvertrag bei der EON Bayern gemacht. Die haben auch zugestimmt, allerdings muß vor Einspeisung noch ein Trafo-Wechsel erfolgen. Das Problem ist, daß die EON derzeit keine Trafos hat und keiner einen konkreten Termin nennen kann (oder will ?!)
Und außerdem: Unsere Solarfirma bekommt die Wechselrichter nicht geliefert. Von Woche zu Woche werden wir vertröstet und der 01.07. rückt immer näher.
Langsam sehen wir unsere Felle davonschwimmen.
Hat da jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht ?
Und kann man da etwas dagegen tun ? (Kann man Schadenersatz verlangen ?) Wir denken schon darüber nach, einen Anwalt einzuschalten.
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe. :)
jmmy
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Re: Anschlussverzögerung

Beitragvon sepp811 » 13.05.2010, 21:12

@jmmy:
Wie in der Diskussion gezeigt, ist eine Inbetriebnahme nach EEG um die Vergütungshöhe zu sichern auch ohne WR und ohne Trafowechsel möglich:
eeg-einspeisevertraege-f32/inbetriebnahme-der-solarstromanlage-zum-jahreswech-t40599.html

Zum Verlust der tatsächlichen Einspeisevergütung kann ich dir leider keinen Rat geben. Trafos von 250 - 630 kVA sind übrigens im Moment wirklich nicht zu haben, also wird es dir schwer fallen, eine schuldhafte Verzögerung des VNB nachzuweisen.
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Re: Anschlussverzögerung

Beitragvon robin-fm » 14.05.2010, 04:47

Hallo jmmy,

wenn deine Module schon vollstaendig montiert sind, und dein Solarteur nachweisen kann das sobald die Wechselrichter montiert werden eine sofortige Einspeisung moeglich ist, ist, wie sepp811 schon vor mir schrieb, die Verguetung gesichert. Schau dir den Vertrag deines Solarteurs mal genau an, in unseren Vertraegen z.B. steht ausdruecklich bei lieferfaehigkeit der Vorlieferanten und wie dabei ein Rechtsstreit ausgeht kann ich nicht beurteilen. Ich sehe fuer dich nur die Gefahr noch mehr Geld zu verlieren.
Also ganz schnell die Module auf das Dach, wenn nicht sogar schon erfolgt, und wie man den Nachweiss des Stromflusses erbringt hab ich inbetriebnahme-der-solarstromanlage-zum-jahreswech-t40599.html#p386415 in diesem Thread erklaert.

sonnige gruesse

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Re: Anschlussverzögerung

Beitragvon jmmy » 15.05.2010, 20:19

Hallo zusammen !

Vielen Dank für Eure Antworten und Eure Hilfe!
Ich bin jetzt doch zuversichtlich, daß wir das zum alten Preis noch hinkriegen können.
Wir versuchen einfach, die Nerven zu behalten.
:danke:
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Re: Anschlussverzögerung

Beitragvon Harald Kreis » 18.08.2010, 09:38

Wir haben zum 29. Juni 2010 unsere 10Kw Anlage ans Netz angeschlossen, wie viele andere haben wir die gesamte Anlage über die Umweltbank finanziert. Nur die Leidige MwSt. musste direkt bezahlt werden.
Das ist für Otto Normalverbraucher ein nettes Sümmchen. Nun sind bereits über 7 Wochen vergangen ohne dass Enbw unser Netzbetreiber irgendwelche Tätigkeit unternommen hat. Geschweige denn für den bisher eingespeisten Strom irgend etwas bezahlt. Meinem Kollegen der seine Anlage in der gleichen Zeit von einem anderen Installateur montieren ließ geht es genau so. Ich wollte nun wissen ob es viele gibt die im Augenblick diese Probleme haben. Enbw redet sich raus mit vielen Anträgen und zu wenig Personal.
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Re: Anschlussverzögerung

Beitragvon jarohier » 21.09.2010, 21:16

Hallo,

wir haben unsere Anlage in Paderborn kurz vor Ende Juni 2010 fertigstellen können. Der Elektriker und auch eine Person des EVU (EON) waren vor Ort und haben die Anlage abgenommen. Jedoch haben wir bis heute noch keinen Beleg oder einen Einspeisevertrag seitens der EON erhalten, woraus hervorgeht, dass unsere Anlage mit der alten Einspeisevergütung abgenommen worden ist.

Wer hat ähnliche Erfahrung gemacht und was kann man tun? Gibt es einen rechtlich vorgeschriebenen Zeitraum, bis wann das EVU den Einspeisevertrag abschicken muss, bzw. die ersten Abschlagszahlungen erfolgen müssen?

Freundliche Grüße

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Re: Anschlussverzögerung

Beitragvon buergersolar » 30.09.2010, 01:02

Man muss keinen Einspeisevertrag abschließen (steht ausdrücklich im EEG), warum sollte dann eine Frist dafür festgeschrieben sein?!

Ausschlaggebend für die Festlegung der Vergütungshöhe ist das Inbetriebnahmedatum. Nicht das Datum der ersten Regung der EnBW oder sonst etwas.
Bedingung für den Vergütungsanspruch ist die Meldung der Anlage bei der BNetzA. Wenn die nicht erfolgt ist, sollte das schnellstens nachgeholt werden.
Bedingung für die Rückerstattung der gezahlten USt ist die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt. Die muss man auch machen, wenn man noch keine Abschläge bekommt. (auf letzteres keine Garantie, da ich die Finanzen nicht selbst mache)

Dass die ersten Abschläge etwas dauern ist ärgerlich, aber üblich. Eine explizite Vorschrift gibt es nicht. Die EnBW ist vergleichsweise schnell und nach 2 Monaten kommt eine Ablesekarte. Dort trägt man den Zählerstand ein und schickt die zurück, dann kommt eine Abrechnung und ab dann gibts monatliche Abschläge. Das alles übrigens ohne (überflüssigen!) Einspeisevertrag!
Wem das zu lange dauert, kann Rechnungen schreiben. Das ist aber keine Garantie für sofortige Zahlung, sondern kann, wenn man eigentlich Abschläge will, zu Unklarheiten führen.

Sonnige Grüße
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Re: Anschlussverzögerung

Beitragvon rundumadum » 05.06.2011, 17:50

filou hat geschrieben:Für unsere 29,95 kwp Anlage ,im Außenbereich,muß das Netz verstärkt werden.Konkret ein ca 250 m langes Kabel bis zum Transformator.Das EVU hat uns den Anschluss genehmigt vorbehaltlich aller öffentlicher und privater Genehmigungen.Das momentan vorhandene Hausanschlusskabel geht durch das Grundstück des Nachbarn.
Das EVU möchte aber nun ein neues Kabel an der Kreisstraße entlang legen.Hierfür wird eine Genehmigung vom Kreis benötigt weil an der Kreisstraße ein Radweg geplant ist und eine Baumreihe im Abstand von ca 2m entlang der Straße steht.Mit einer Bohrung statt eines offenen Kabelgrabens wäre das Problem gelöst...ist dem EVU aber wohl zu teuer..
Das alles soll noch 2 Monate dauern..bedeutet für uns min 3000€ Verlust da unsere Anlage längst Einspeisebereit ist.
Was könnn wir tun?



Kann ich erhöhen 55kW, Netzausbau mind. 4 bis 5 Monate wegen Trafowechsel!!!
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