Netzplaner hat geschrieben:Danke für den Hinweis aber an welcher Stelle wird dann die Menge für die ins Netz eingespeiste Energie aus PV bzw. aus BHKW gemessen. Du brauchst doch die Werte für die Abrechnung der unterschiedlichen Vergütungssätze! Was eimal auf einer Schiene vermischt wurde kannst Du ja nicht wieder teilen! Ich wüsste jedenfalls in der Anordnung nicht, welche Menge von wo kommt.
Anbei noch mal die gleichen Vortragsfolien in Grün, aber mit etwas anders dargestelltem Rechenschema (S. 17).
Der eingespeiste BHKW-Strom ermittelt sich aus dem Zählerstand Z2-. Die Standby-Verluste eines PV-Wechselrichter sind vernachlässigbar klein (wie genau messen Zähler für den Haushaltsgebrauch?), also geht alles, was vom BHKW über (Z2-) fließt, ins Netz der allgemeinen Versorgung.
Der Rest der Rückspeisung, der am Hauptzähler (Z1-) festgestellt wird, wird daher von der PV-Anlage geliefert.
Gesamtrückspeisung (Z1-) = Rückspeisung PV + Rückspeisung BHKW. Ist das soweit für Dich nachvollziehbar?
Das lässt sich umstellen, so das gilt:
Rückspeisung PV = Gesamtrückspeisung (Z1-) - Rückspeisung BHKW
Rückspeisung BHKW ist wie oben gezeigt am Zähler (Z2-) ablesbar: et voilá man erhält
Rückspeisung PV = (Z1-) - (Z2-)
Z- bezeichnet dabei die eingespeiste Arbeit, Z+ betrifft den Leistungsfluss vom Netz in die Kundenanlage. Ich hab auch ein wenig gebraucht, um mich davon überzeugen zu können, dass das funktioniert. Am liebsten wär mir eine Einspeisung nach Willenserkärung gewesen - das ist dann ein juristisches Konstrukt. Genauso wie durch Vertragsabschluss der Strom von österreichischen Wasserkraftwerken bis nach Hamburg fließt, könnte durch willentliche Einspeisung von bevorzugt PV oder BHKW-Strom man sich den ganzen Heckmeck mit den Unterzählern sparen.
Der
Verbraucherservice der BNetzA nimmt gerne positive und negative Fallbeispiele zur Hybridstrom-Messung entgegen, um sich ein Bild von den BATs (Best Available Techniques) zu machen. Unter dem Aktenzeichen E2010-06-30-0215 wurde das Thema der messtechnischen Erfassung schon registriert. Wer will, kann darauf gerne Bezug nehmen.
Gruß,
Gunnar
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