peterlippes hat geschrieben:...selber der Großhandel hat mir keine passenden Infos geben können. Die sagten nur ja kannste erweitert und wird mit der alten Anlage zusammengerechnet, da innerhalb von 12 Monaten erweitert. Naja ich habe noch was Zeit aber mal sehen was sich hier so raus kristallisiert.
Da brauchst du nichts mehr kristallisieren lassen. Dieser Drops ist schon lange gelutscht; da gibt es keinerlei Unklarheiten mehr
Zusammenlegung der Anlagen innerhalb von 12 Monaten (= Inbetriebnahmemonat der ersten Anlage plus 11 Monate) zum Zweck der Vergütungsermittlung zielt eindeutig auf die EEG-Vergütungstufen ab.
Die tatsächliche Vergütung bemisst sich dann aber immer nach dem Inbetriebnahmezeitpunkt des jeweiligen Generators.






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