Anlage 2011 in Betrieb, 2012 schon erweitern ?

Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger

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Re: Anlage 2011 in Betrieb, 2012 schon erweitern ?

Beitragvon za-ass » 19.01.2012, 22:54

peterlippes hat geschrieben:...selber der Großhandel hat mir keine passenden Infos geben können. Die sagten nur ja kannste erweitert und wird mit der alten Anlage zusammengerechnet, da innerhalb von 12 Monaten erweitert. Naja ich habe noch was Zeit aber mal sehen was sich hier so raus kristallisiert.

Da brauchst du nichts mehr kristallisieren lassen. Dieser Drops ist schon lange gelutscht; da gibt es keinerlei Unklarheiten mehr
Zusammenlegung der Anlagen innerhalb von 12 Monaten (= Inbetriebnahmemonat der ersten Anlage plus 11 Monate) zum Zweck der Vergütungsermittlung zielt eindeutig auf die EEG-Vergütungstufen ab.
Die tatsächliche Vergütung bemisst sich dann aber immer nach dem Inbetriebnahmezeitpunkt des jeweiligen Generators.
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Re: Anlage 2011 in Betrieb, 2012 schon erweitern ?

Beitragvon Kran01 » 20.01.2012, 07:11

Warum dann diese Regelung, dass mehrere Anlagen als eine Anlage gelten? Und zwar ausdrücklich vergütungstechnisch? Wenn jede Anlage vergütungstechnisch nach dem Tag der Inbetriebnahme gezählt werden soll. Würde doch par. 19 gar keinen Sinn haben?
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Re: Anlage 2011 in Betrieb, 2012 schon erweitern ?

Beitragvon Eisbaer » 20.01.2012, 07:20

Inbetriebnahmedatum ergibt den zum Zeitpunkt gültigen Einspeisetarif.
Die vergütungstechnische Zusammenlegung von Anlagen (12-Monate-Regel) ergibt die zur Vergütung herangezogene Anlagengröße (< 30 Kwp etc.).
Servus

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Re: Anlage 2011 in Betrieb, 2012 schon erweitern ?

Beitragvon Kran01 » 20.01.2012, 07:25

Hab ich gerade auch herausgefunden. Da gibts sogar eine Entschidung des BVerfG. Daraus liest sich, dass es beim 19 um die Ermittlung der Anlagengrösse geht.
Wie ist das aber nun im neuen 19 zu verstehen mit der Bemessungsleistung bei der Aufteilung der Vergütung?
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Re: Anlage 2011 in Betrieb, 2012 schon erweitern ?

Beitragvon za-ass » 20.01.2012, 10:14

Kran01 hat geschrieben:Hab ich gerade auch herausgefunden. Da gibts sogar eine Entschidung des BVerfG.

Bin ja durchaus bereit einiges mal vorab zu glauben aber dass das BVerfG sich mit dem §19 EEG befasst haben soll halte ich mal ungeprüft für eine Stilblüte der vorderen Kategoriegruppe. :D
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Re: Anlage 2011 in Betrieb, 2012 schon erweitern ?

Beitragvon za-ass » 20.01.2012, 10:27

Kran01 hat geschrieben:Wie ist das aber nun im neuen 19 zu verstehen mit der Bemessungsleistung bei der Aufteilung der Vergütung?

Ist so zu verstehen, dass die Vergütung bei der zum Zwecke der Vergütungsermittlung vorgenommenen Zusammenfassung von EEG-Anlagen nach den Maßgaben des §19 EEG anteilig in Bezug auf die jeweiligen Generatorgrößen zu berechnen/festzulegen ist.
Im EEG-Spektrum gibt es ja nicht nur PV sondern auch andere EE. Für die PV gilt hier die installierte Leistung und im Vergleich zum EEG 2009 hat sich für die PV im Bereich des § 19 EEG nichts geändert.
Was unter 'Bemessungsleistung' genau zu verstehen ist, kann man im EEG § 3, Abs. 2a nachlesen.
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Re: Anlage 2011 in Betrieb, 2012 schon erweitern ?

Beitragvon Kran01 » 20.01.2012, 15:12

za-ass hat geschrieben:
Kran01 hat geschrieben:Hab ich gerade auch herausgefunden. Da gibts sogar eine Entschidung des BVerfG.

Bin ja durchaus bereit einiges mal vorab zu glauben aber dass das BVerfG sich mit dem §19 EEG befasst haben soll halte ich mal ungeprüft für eine Stilblüte der vorderen Kategoriegruppe. :D


Nun, dann guckst Du hier

http://www.clearingstelle-eeg.de/node/585
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