Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger
Moderator: Mod-Team
von sil1902 » 27.09.2012, 13:20
Hallo Zusammen, sei dem 10.09.2012 läuft bei meine PV (6,125kwp) Anlage mit Einspeisung ans Netz. Es gibt vom Netzbetreiber 2 Zäher (Einspeisung und Zweiwegezähler). Die Anlage besitzt ein regelbares Powermanagement, nur von meinem Versorgungsunternehmen habe die noch keine Rundsteuerempfänger erhalten. Somit wird momentan nichts geregelt und die Anlage läuft mit 100%. Für die Vergütung ist das Datum 24.08.2012 bindend und auch vom Netzbetreiber bereits bestätigt. Die Anlage ist bei der Bundesnetzagentur gemeldet (Nummer habe ich schon) und die folgenden Formulare für das Finanzamt sind auch ausgefüllt worden: - Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit - Einzugsermächtigung der Umsatzsteuer Mittlerweile habe ich vom Finanzamt und dem Netzbetreiber (nicht meinem Versorgungsunternehmen) Unterlagen bekommen. Vom Netzbetreiber habe ich ein Vertragsexemplar für die Einspeisevergütung bekommen. Ich habe mittlerweile gelernt (dank des Forums) das diese Einspeiseverträge nicht wirklich gut sind! Beispiel: §9 Vertragsdauer
(2) Beider Vertragspartner sind berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende zu kündigen.
Das Finanzamt fordert mich allerdings auf, das ich neben Auftrag und Rechnung der Anlage auch den Vertrag mit dem Versorgungsunternehmen übersende. Ich habe mit denen telefoniert und die Dame am Telefon meinte, das sie es nur so kenne. Ich habe mit ihr jetzt abgemacht, das ich mich beim Netzbetreiber erkundige und dann mit einem Vermerk, das ich keine Vertrag benötige die Rechnung der PV-Anlage und die Auftrag einreiche. Ich habe auch mit dem Netzbetreiber telefoniert und dort sagte man mir, das ich richtig liege, das ich keinen Vertrage benötige. Ich müsse aber aufpassen, das ich die Rechnung, die ich stelle, dann auch dem EEG entspricht. Welche Daten müssten denn in so einer EEG-Konformen Rechnung drin sein? Durch die Forumssuche bin ich auf (ich nenne sie mal jetzt so) "Paulchens Tools" aufmerksam geworden. Dort gibt es einmal die Geschichte mit der Steuer und auch ein Kostenlose Tool zum Rechnungen schreiben ( http://www.pv-steuer.de/pages/downloads.php) Dazu (Rechnungen schreiben) direkt einige Fragen: - Kommen mit dem Tool besagt "EEG konforme" Rechnungen bei raus, oder hat der Ansprechpartner des Netzbetreibers da ein bisschen dick aufgetragen? - Welche Version ist die richtige, die ich dort dann verwenden soll. von der Versionsnummer würde ich die V.9 nehmen, aber auf der Webseite wird auf die V.8 verwiesen? - Was hat es mit diesen Werten "Verg.Satz Direktverbrauch bis 30%" und "Verg.Satz Direktverbrauch über 30%" auf sich? Da ich ja meinen Eigenverbrauch nicht mehr vergütet bekomme, gehe ich davon aus, das ich diese Werte nicht benötige, richtig? - Es wird nach Anlagen und Vertragsnummer gefragt. Ist die Anlagennummer die Nummer der Bundesnetzagentur? Was ist die Vertragsnummer? Ich will doch eigentlich keine Vertrag mit denen machen. - Messpreis netto pro Zähler: Ich habe ein Preisblatt bekommen, das mich der Zähler im Jahr 8€ netto kostet. Ich vermute mal, das ich hier nicht die 8 € eintrage, sondern 0,67€ netto, da ich ja die Rechnung monatlich schicke. Ich kann mir aber durchaus vorstellen, das sich der Netzbetreiber darauf nicht einlässt. Ich würde also die 8€ auf der ersten Rechnung ausweisen und dann im nächsten Monat den Posten komplett streichen. Habe ich hier einen Denkfehler bzw. wie sind da eure Erfahrungen? - Rechnungsnummer und Gutschriftsnummer - das sind doch von mir frei wählbare Werte, oder? Wenn dann am Ende ein Rechnung rauskommt, werde ich an den Netzbetreiber folgendes Schreiben schicken: Stromeinspeisevertrag - Einspeisung aus Photovoltaikanlage in das Niederspannungsnetz Ort:XXX
Guten Tag Herr XXX,
ich bedanke mich für die Zusendung der Vertragsunterlagen für die oben genannte Photovoltaikanlage. Ich beziehe mich auf das EEG (vgl. EEG 2009 §4) und werde den von Ihnen formulierten Vertrag nicht in Anspruch nehmen.
Mit diesem Schreiben bestätige ich, dass die Photovoltaikanlage mit der Registrierungsnummer der Bundesnetzagentur XXX-XXXXXX-XX in der XXXX-Str.X, XPLZX XStadtnameX den momentan geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Ich bitte um Auszahlung der Vergütung nach dem EEG. Hierzu erhalten sie von mir monatlich eine Rechnung. Die erste Rechnung mit der Bitte um Ausgleich ist diesem Schreiben beigefügt.
Freundliche Grüße
Frage: Fehlen da irgendwelche Informationen, was ich noch mitgeben muss, oder sollte das so reichen? UPDATE
In den FAQ habe ich unter Gewerbesteuer noch den folgenden Satz gefunden: "Dem Netzbetreiber mitteilen, dass die Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt, damit er die Vergütung einschließlich MwSt. zahlt."
Sollte diese Information noch in das Anschreiben an den Netzbetreiber beigefügt werden?
Beispiel: "Des weiteren liegt für oben genannte Anlage ein Vorsteuerabzugberechtigung unter Steuernummer XXX vor und ich bitte sie die Vergütung wie auf der Rechnung ausgewiesen inkl. MwSt. zu bezahlen"
/UPDATEZum Thema Steuern werde ich dann eine gesondertes Thema aufmachen. Ich danke euch für eure Rückmeldung. Liebe Grüße
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von kpr » 27.09.2012, 14:54
O.k. - §9 war ja nun eher ein Beispiel für eine sehr faire Klausel (wenn man denn so ein Ding überhaupt abschließt)
Fürs Finanzamt ist ein Einspeisevertrag ne feine Sache. Die haben ein paar Dinge zu prüfen; und ihre Prüfungstätigkeit als auch das Ergebnis zu dokumentieren. Sowas kann viel Arbeit machen. Mit nem Einspeisevertrag: Einmal ablochen. Fertig. Nur das die Dame es nicht anders kennt... ändert gar nix. Dann lernt sie es eben. Und das ging ja auch blitzschnell.
"EEG konforme Rechnungen"... ist ein wenig dick aufgetragen. Ich hab hier schon viele Probleme mit Rechnungen diskutiert; aber noch nie, wegen irgendwelcher Angaben, die aufgrund der Vorschriften des EEG erforderlich sind. Ich wüsste auch keine. Die Angabepflichten entstehen eigentlich aus dem UStG heraus; und da gibt es eine ganze Liste - die von Paulchens Tool erfüllt werden. (Da bin ich mir absolut sicher.)
Generell hat Paulchen das Tool so breit wie möglich aufgestellt. Wer keine Vertragsnummer hat - gibt halt keine an. So einfach.
DV bis bzw. größer 30%.. ist im Tool aus gleichem Grund drin. Es gibt ja durchaus Betreiber, die da unterschiedliche Vergütungssätze haben. Ungeachtet dessen ist 0 Cent auch eine "Vergütung" für den DV (und diese 0 Cent gelten dann bei Dir sowohl über als auch unter 30%). Für umsatzsteuerliche Zwecke erfolgt ja sehr wohl eine Vergütung; und gerade diese Aktion bewältigt Paulchens Tool "vorbildlich".
Den Messpreis würde ich auch einmal jährlich abrechnen. Rechnungsnummern sind frei wählbar, dürfen aber nur "einmalig" vergeben werden. Es kursieren immer noch Forderungen nach einer fortlaufenden Nummerierung; selbst der BMF hat erkannt, dass diese Forderung vom Gemeinschaftsrecht nicht gestützt wird.
Dem VNB würde ich begleitend schreiben:
SgDH, vielen Dank für die Zusendung Ihrer Unterlagen deren Erhalt wir gerne bestätigen. Generell anerkennen wir keine fremden AGB und weisen deshalb ihren Einspeisevertrag zurück. Unter Berufung auf das EEG soll die Einspeisung auf Grundlage der einschlägigen Gesetze erfolgen.
Die Anlage wurde unter .... bei der Bundesnetzagentur geführt. Die Anlage entspricht den gesetzlich geforderten Spezifikationen. Der Unterzeichner wird beim FA ........ unter der Steuernummer ......... geführt. Der Unterzeichner ist Unternehmer i.S. §2 UStG und hat auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung i. S. § 19 UStG gem. § 9 I UStG verzichtet.
Bezüglich der Abrechnung über die Lieferung von Strom an Ihr Unternehmen widersprechen wir zur Vermeidung von Missverständnissen der Übertragung der Abrechnungslast auf den Leistungsempfänger. Rechnungen werden wir monatlich erstellen. Zur Vermeidung unnötigen Verwaltungsaufwandes bieten wir Ihnen an, die Abrechnungslast für die (fiktive) (Rück)lieferung des Direktverbrauchs auf uns zu übertragen. Wir haben Ihr Einverständnis vorausgesetzt und sind entsprechend verfahren. Bitte informieren Sie uns, sofern Sie hiervon keinen Gebrauch machen möchten.
Wir gehen davon aus, daß ein Zahlungsziel von 10 Tagen zur Regulierung ausreichen sollte. Informieren Sie uns bitte, wenn dieses Zahlungsziel aufgrund Ihrer Organisationsabläufe nicht gehalten werden kann. Einer Einigung, die die angemessenen Interessen beider Parteien berücksichtigt, stehen wir selbstverständlich nicht im Wege.
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von JayM » 27.09.2012, 14:57
P.S.: sehe gerade, dass kpr schon geantwortet hat. Wenn er was anderes sagt als ich solltest Du ihm glauben  Hallo sil1902, herzlichen Glückwunsch zur neuen Anlage und willkommen im Forum! Ganz schön viele Fragen, wie wir sie alle am Anfang hatten. Ich versuch mich mal an ein paar Antworten. sil1902 hat geschrieben:... Das Finanzamt fordert mich allerdings auf, das ich neben Auftrag und Rechnung der Anlage auch den Vertrag mit dem Versorgungsunternehmen übersende. Ich habe mit denen telefoniert und die Dame am Telefon meinte, das sie es nur so kenne. Ich habe mit ihr jetzt abgemacht, das ich mich beim Netzbetreiber erkundige und dann mit einem Vermerk, das ich keine Vertrag benötige die Rechnung der PV-Anlage und die Auftrag einreiche.
Die Diskussion hatte ich im Rahmen einer Steuerprüfung auch mit meinem Finanzamt. Sinn der Sache war etwas zu sehen, das die tatsächliche Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit irgendwie 'offiziell' aussehen läßt. Rechnung und ein Stück Schriftverkehr mit dem Netzbetreiber bzw. Meldung bei der Bundesnetzagentur sollten ausreichen. Zudem kannst Du auf das EEG hinwiesen: "Der vom Finanzamt angefragte Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber ist nach EEG §4 (1) nicht erforderlich." sil1902 hat geschrieben:Ich habe auch mit dem Netzbetreiber telefoniert und dort sagte man mir, das ich richtig liege, das ich keinen Vertrage benötige. Ich müsse aber aufpassen, das ich die Rechnung, die ich stelle, dann auch dem EEG entspricht. Welche Daten müssten denn in so einer EEG-Konformen Rechnung drin sein?
Die Rechnungen müssen ja auch nicht monatlich geschrieben werden. Vielleicht kannst Du Dich auf der Basis einigen, dass es für alle besser wäre, auch ohne Vertrag die Abschlagsregelung nach dem üblichen Verfahren des Netzbetreibers zu nutzen. Alternative wären Rechnungen in unregelmäßigem Abstand, weil Du ja nicht immer Zeit hast, was zu Problemen im System des Netzbetreibers führen könnte --> daher für alle einfacher mit Abschlägen. Ich habe zwei Anlagen ohne Vertrag und mit Abschlägen und alle sind froh. sil1902 hat geschrieben:Durch die Forumssuche bin ich auf (ich nenne sie mal jetzt so) "Paulchens Tools" aufmerksam geworden. - Was hat es mit diesen Werten "Verg.Satz Direktverbrauch bis 30%" und "Verg.Satz Direktverbrauch über 30%" auf sich? Da ich ja meinen Eigenverbrauch nicht mehr vergütet bekomme, gehe ich davon aus, das ich diese Werte nicht benötige, richtig?
Der Teil ist für Anlagen nach dem 2009er und dem ersten 2012er EEG, da gab es noch abgestufte EV Vergütungen. Kannst Du ignorieren. Zum Rest von Paulchen's Tool kann ich nicht viel sagen, nachdem ich für alle Anlagen Abschläge bekomme. sil1902 hat geschrieben:In den FAQ habe ich unter Gewerbesteuer noch den folgenden Satz gefunden: "Dem Netzbetreiber mitteilen, dass die Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt, damit er die Vergütung einschließlich MwSt. zahlt."
Sollte diese Information noch in das Anschreiben an den Netzbetreiber beigefügt werden?
Beispiel: "Des weiteren liegt für oben genannte Anlage ein Vorsteuerabzugberechtigung unter Steuernummer XXX vor und ich bitte sie die Vergütung wie auf der Rechnung ausgewiesen inkl. MwSt. zu bezahlen"
/UPDATE[/color]
Richtig! Viel Spaß mit der Anlage und allzeit gute Erträge. Gruß Jochen
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von kpr » 27.09.2012, 15:25
Bleib mal am Anfang dabei, Rechnungen zu schreiben. Das ist wie beim Fussball: Erstmal ganz einfaches Spiel mit Zug zum Tor; und wenn das Spiel entschieden ist machen wir auch brasilianisch spitze-hacke-123. Die Forderung aus einer brachten Leistung die man ordentlich fakturiert hat geltend zu machen, ist viel leichter, als eine abschlägige Zahlung mit der Brechstange zu holen. Da hat der Schuldner alle Möglichkeiten, irgendwo auszubüchsen. Zur Not mit "Unser Herr .... ist gar nicht befugt, Erklärungen dieser Art abzugeben." (Ist nicht so, dass ich das nicht auch schon so gemacht hätte. In der Not frisst der Teufel Fliegen...)
Wenn der VNB aber mal soweit ist, dass er regelmäßig und pünktlich zahlt... und man dann meint, man müsse ein funktionierendes System unbedingt verbessern.... DANN kann man dem VNB mal anbieten, dass die Abrechnungslast weiterhin bei Dir verbleibt - aber per Abschlag (Dauerrechnung) und Schlussrechnung fakturiert wird. Rein objektiv hat der VNB davon deutlich mehr Vorteile als Du... und sollte annehmen.
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von sil1902 » 27.09.2012, 17:38
Hallo und danke für eure Tips, leider bin ich gerade ein wenig verwirrt. Was ist denn genau damit gemeint Bezüglich der Abrechnung über die Lieferung von Strom an Ihr Unternehmen widersprechen wir zur Vermeidung von Missverständnissen der Übertragung der Abrechnungslast auf den Leistungsempfänger. Rechnungen werden wir monatlich erstellen. Zur Vermeidung unnötigen Verwaltungsaufwandes bieten wir Ihnen an, die Abrechnungslast für die (fiktive) (Rück)lieferung des Direktverbrauchs auf uns zu übertragen. Wir haben Ihr Einverständnis vorausgesetzt und sind entsprechend verfahren. Bitte informieren Sie uns, sofern Sie hiervon keinen Gebrauch machen möchten.
Im ersten Teil sage ich nur, das ich Rechnungen stellen werde und der Leistungsempfänger (in diesem Fall der Netzbetreiber) sich nicht kümmern muss - richtig? Was ist denn genau mit dem zweiten Teil gemeint? Was muss ich denn noch Abrechnen ((fiktive) (Rück)lieferung des Direktverbrauchs)? Ein weiterer Punkt, den ich nicht so ganz verstehe ist, wenn ich jetzt den Vergütungssatz Direktverbrauch auf 0€ setzte, da er mir ja nicht vergütet wird,so wird in der Rechnung er mit 18,73Cent berechnet. Warum ist das so? Ich bekomme doch überhaut nichts dafür. Liebe Grüße
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von kpr » 27.09.2012, 19:01
Umsatzsteuerlich liegen zwei getrennt zu beurteilende Lieferungen vor: a) Der Anlagenbetreiber liefert den GESAMTEN erzeugten Strom an den VNB b) Der VNB liefert den Direktverbrauch an den Anlagenbetreiber.
Beide Vertragspartner sind also sowohl einmal leistender Unternehmer als auch Leistungsempfänger. Grundsätzlich rechnet jeder Unternehmer über die von ihm erbrachte Leistung gegenüber dem Leistungsempfänger ab. Würde man das hier machen, würde jede Seite eine Rechnung an die andere schreiben. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, muss eine Partei nun die Abrechnungslast (ich nenne es: Abrechnungsrecht) auf den anderen übertragen. Derjenige kann dann einmal eine Rechnung über die erbrachten Leistungen sowie eine Gutschrift über die empfangene Leistung ausstellen. Das ganze wird saldiert - und finish.
Warum das so ist? Weils so im UStAE drinsteht. Wie schon oben geschrieben ein äußerst sinnvoller Griff in die Trickkiste. Die naheliegende Lösung (unentgeltliche Wertabgabe) wäre für den Betreiber deutlich problematischer.
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von sil1902 » 27.09.2012, 19:46
Ok, es hat Klick gemacht. Der Anlagenbetreiber liefert den GESAMTEN erzeugten Strom an den VNB
Das war der Satz, der mir sehr bei meinem Verständnis weitergeholfen hat - ich danke dir - echt klasse von dir. Ich stelle dem VNB ja alles,was die PV Anlage erzeugt in Rechnung und nicht das was ich laut Zähler einspeise. Und dafür liefert er mir "zum gleichen Tarif" die Differenz zwischen Gesamtverbauchszähler und Einspeisezähler. Jetzt bin ich gerüstet um (a) den Vertrag abzulehnen und (b) denen auch dann direkt eine "konforme" Rechnung hinterher zu schicken. Puh, was ein Akt...jetzt kommt nur noch das Steuerthema - aber dazu frag ich dann in meinem anderen Beitrag nochmal. Werde denen morgen beim FA mal "Hallo" sagen. Nochmal vielen Dank an eure super tolle Hilfe.
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von kpr » 27.09.2012, 23:36
"Hallo" kann man da mal sagen. Mehr aber auch nicht. Und ob das den Weg zum FA lohnt?
Bei aller Liebe.. wir sind nicht auf dem Ponyhof oder beim Kindergeburtstag. Das FA... hat letztlich eine Interessenlage, die Deiner genau widerspricht. Und die Kompetenz die der Laie dort erwartet, findet er dort - im Regelfall - nicht. Ein Schachspieler holt sich ja seine Strategietips auch nicht bei seinem Gegner.
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von vzbiker » 01.10.2012, 09:41
Hallo kpr,
erstmal vielen Dank für deinen unermüdlichen Einsatz hier im Forum. Auch Paulchens Beiträge und Hilfen bedürfen mal eines Lobes, Danke!
Ich habe deinen Tip (Musterschreiben weiter oben) jetzt genutzt und den Einspeisevertrag nach langem hin und her abgelehnt. Gleichzeitig habe ich mit Paulchens Rechnungsvordruck eine Rechnung für die Leistung von der Erstinbetriebnahme bis zum 30.09.2012 mit rein gelegt. Jetzt bin ich gespannt wie locker das unser Regionalzentrum nimmt. WErd euch hier mal auf dem llaufenden halten. Bisher gab es keine Probleme mit dem Anbieter.
Grüße aus dem sonnigen Süden Günni _______________________________ Inbetriebnahme 20. Juni 2012
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von kpr » 01.10.2012, 14:27
Nun... unterstelle einfach mal, das denen das nicht gefällt. (Würde es mir auch nicht, wenn ich dort die Rechnungswesen-Prozesse verantwortlich steuern würde.)
Der Unternehmer heisst nicht Unternehmer, weil er alles einfach hinnimmt.. sondern weil er etwas unternimmt. Wenn ich als Unternehmer das Ziel verfolge, alle meine Kunden im Gutschriftsverfahren abzurechnen, dann nehm ich schon mal Kollateralschäden in Kauf, wenn ich dieses Ziel durchsetzen will.
Ergo würde ich Dich jetzt mal zappeln lassen. In der Hoffnung, dass ich Dich irgendwie doch noch für meinen Weg begeistern kann. Oder zumindest eine Zustimmung von Dir bekomme - zur Not auch ohne Begeisterung.
Dem kannst Du nur ganz trocken und völlig emotionslos begegnen: Du hast 10 Tage Ziel gesetzt? Am 11. Tag schreibst Du eine Mahnung mit Nachfrist von 10 Tagen (auf den 21. Tag) Am 22. Tag schreibst Du eine weitere Mahnung... mit Nachfrist von 10 Tagen und kündigst für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs die weitere Bearbeitung durch einen Rechtsanwalt an. Und zwischen dem 22. und 32. Tag schaust Du Dich schon nach einem Rechtsanwalt um, der "Inkasso" auf seiner Fahne stehen hat. Am 33. Tag hat der dann den Auftrag. Und spätestens jetzt versteht der VNB, dass Du keinen Humor besitzt, wenn es um Dein Geld geht. Du sorgst bitte dafür, dass jemand beim VNB anhand eines Kalenders relativ einfach nachvollziehen kann, dass Dein Inkassozug deutlich püntklicher als die Deutsche Bahn fährt. Er wird erkennen, dass bei Dir gilt "Du sagst, was Du tust - und Du tust, was Du sagst". Oder anders: Wenn es blitzt - donnert es auch.
Beim ersten Mal mag das alles etwas aufwändig sein. (Wobei es deutlich aufwändiger klingt, als es dann ist). (Den Hintergrund / die Strategie zu verstehen, dauert wesentlich länger, als sie umzusetzen). Du drückst damit aber genau auf die Tasten, die Du bei einem professionellen AP-manager drücken musst, damit er Dir Deine Zahlungen künftig schneller freigibt. Und wenn der AP-Manager "jederzeit bemüht" arbeitet (und somit "erfolglos"), dann ist das zugleich der Weg, wie Du Deine Vergütung zu einem attraktiven Zins anlegst.
Wichtig: Nicht aus der Ruhe bringen lassen. Ruhig, emotionslos - aber konsequent handeln.
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