Abzocke durch Eon ???

Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger

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Re: Abzocke durch Eon ???

Beitragvon Ralf Hofmann » 01.01.2012, 12:29

Hallo Jodl,

jodl hat geschrieben:
Ralf Hofmann hat geschrieben:ich glaube, ...
Ich meine, ...


hilft da nicht viel
ein Link wo man das nachlesen könnte schon eher..


eigentlich mache ich mir ungern Arbeit, die jeder auch problemlos selbst erledigen kann nach meinem Hinweis.
Trotzdem hier die Links:
http://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/1433
http://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/1378

jodl hat geschrieben:das würde ja voraussetzen daß der Netzbetreiber "verhandeln" will
warum sollte er das wohl?


Wenn der Netzbetreiber vor der Wahl steht, einen Prozess zu führen, den er höchstwahrscheinlich verlieren wird, wird er schon verhandeln, wenn er klug ist.
Sonst wird eben vor Gericht verhandelt.

jodl hat geschrieben:dazu braucht man nicht mal technische Unterlagen
es ist ja schon ein Zweirichtungszähler eingebaut, der den Bezug der Wechselrichter erfasst
und der TS hat auch geschrieben daß seine WR 15 kWh im Jahr verbrauchen
manchmal hilft lesen weiter...


Ja, die braucht er derzeit NOCH, ist mir natürlich alles bekannt. Das zu ändern und den Netzbezug - nachweislich - auf Null zu setzen ist ja nicht das Problem bei einem derart geringen Stromverbrauch.
Eine kleine USV nebst Steuerung kostet Second Hand nicht viel.

Evtl. kann man die WR sogar intern mit einem Akkupuffer vergleichbar einem Notebook nachrüsten. Dann muss erst gar kein Strom extern `runter- und wieder hochtransformiert werden.
Kennt da jemand eine Lösung von der Stange, die man an SMA-WR anpassen kann? Wäre bestimmt nicht nur für Peter interessant.
Die Garantie für die WR ist natürlich futsch, wenn man auf dem Board `rumlötet, um einen Akkupuffer anzuschliessen.

Aber solche Akrobatik ist eigentlich gar nicht nötig, das hat die Clearingstelle ja für solche Fälle schon geklärt . . .
MfG
Ralf Hofmann

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Re: Abzocke durch Eon ???

Beitragvon jodl » 01.01.2012, 18:10

Ralf Hofmann hat geschrieben:Wenn der Netzbetreiber vor der Wahl steht, einen Prozess zu führen, den er höchstwahrscheinlich verlieren wird, wird er schon verhandeln, wenn er klug ist.
Sonst wird eben vor Gericht verhandelt.


schön daß du das so problemlos siehst
leider ist das was die Clearingstelle zu dem Thema veröffentlicht hat, nicht verbindlich sondern nur eine Empfehlung
und natürlich kann man sowas von einem Gericht klären lassen
mit dem entsprechenden Aufwand und Risiko

Ralf Hofmann hat geschrieben:
Ja, die braucht er derzeit NOCH, ist mir natürlich alles bekannt. Das zu ändern und den Netzbezug - nachweislich - auf Null zu setzen ist ja nicht das Problem bei einem derart geringen Stromverbrauch.
Eine kleine USV nebst Steuerung kostet Second Hand nicht viel.

Evtl. kann man die WR sogar intern mit einem Akkupuffer vergleichbar einem Notebook nachrüsten. Dann muss erst gar kein Strom extern `runter- und wieder hochtransformiert werden.
Kennt da jemand eine Lösung von der Stange, die man an SMA-WR anpassen kann? Wäre bestimmt nicht nur für Peter interessant.
Die Garantie für die WR ist natürlich futsch, wenn man auf dem Board `rumlötet, um einen Akkupuffer anzuschliessen.

Aber solche Akrobatik ist eigentlich gar nicht nötig, das hat die Clearingstelle ja für solche Fälle schon geklärt . . .


wenn das so unproblematisch ist, warum macht das dann keiner?
ich hab jedenfalls noch nie von so einer Lösung was gehört
es ist sicherlich nicht jedermanns Sache, in seine Wechselrichter einen "Akkupuffer" nachträglich einzubauen
auch in Hinblick auf Gewährleistung, Zulassungen, etc.
jodl
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Re: Abzocke durch Eon ???

Beitragvon Ralf Hofmann » 01.01.2012, 21:09

Hallo Jodl,

jodl hat geschrieben:schön daß du das so problemlos siehst
leider ist das was die Clearingstelle zu dem Thema veröffentlicht hat, nicht verbindlich sondern nur eine Empfehlung
und natürlich kann man sowas von einem Gericht klären lassen
mit dem entsprechenden Aufwand und Risiko


na, sagen wir ich sehe das nicht problemlos sondern pragmatisch.
Nach meiner Erfahrung (grundsätzlich bei Behörden und großen Unternehmen) treten solche Fälle dann auf, wenn der entsprechende Sachbearbeiter vor so einer Entscheidung zum ersten Mal steht und kein Risiko eingehen will.
Dann wird von solchen Leuten fast immer zugunsten der eigenen Position entschieden, weil keiner für den betroffenen Bürger oder Antragsteller den Kopf hinhalten will.
Wenn man dann mit der entsprechenden Person ein nettes, konstruktives Gespräch führt und ihm dadurch hilft, die Last der Verantwortung zu reduzieren, indem man auf Präzedenzfälle hinweist oder die Empfehlung der Clearingstelle schriftlich dabei hat ist meistens schon das Eis gebrochen. Gerade dann, wenn man dann auch mit einer sachlichen Begründung aus dem Präzedenzfall oder der Clearingstelle aufwarten kann.

Die Chance, sich auf diese Weise durchzusetzen ist recht hoch. Hat man einen harten Knochen, der trotzdem nicht will oder es nicht rafft, kann man immer noch mit dem Justitiar des VNB ein Gespräch suchen.
Der kapiert dann meistens, dass in einer rechtlichen Auseinandersetzung kein Blumentopf zu gewinnen ist, weil auch Richter sich nicht gern unnötig viel Arbeit machen.
Sowas wird i.d.R. immer nach bereits entschiedenen, analogen Fällen bewertet oder nach vorliegenden Gutachten und Empfehlungen.
Die Empfehlungen der Clearingstelle sind natürlich nicht rechtlich bindend, da hast Du ganz Recht. Aber ohne triftigen Grund wird kaum ein Richter anders entscheiden.
Der Justitiar gibt dem Sachbearbeiter dann eine entsprechende interne Empfehlung und schon ist die Verantwortung für diese Entscheidung von den Schultern des armen Sachbearbeiters genommen und er wird die Sache dankbar abnicken.

Kommt man so tatsächlich nicht zum Ziel, ist`s wirklich keine leichte Entscheidung, das durchzuklagen. Das finanzielle Risiko ist im Verhältnis zum Streitwert tatsächlich recht hoch.
Damit würde ich mich auch schwertun. Darum immer mit besten Argumenten so lange ein Gespräch suchen wie möglich. Es geht fast immer etwas.

wenn das so unproblematisch ist, warum macht das dann keiner?


Wie ich schon sagte und Du auch, vermutlich wegen dem Verlust der Gewährleistung. Ausserdem wohl weil eben nicht jeder SMD-löten kann und auf Bauteilebene in der Elektronik `rumwühlt.

ich hab jedenfalls noch nie von so einer Lösung was gehört


Ich auch nicht. Aber auch ohne im WR `rumzulöten sollte das doch mit einer modifizierten PC-USV möglich sein.
Wenn jemand Interesse an so einer Lösung hat und mir die Hardware dafür zur Verfügung stellt, probiere ich das gern mal aus.
Leider hab` ich meine alten USV`s letztes Jahr entsorgt . . . :? . . . da hatte ich die Idee noch nicht.
MfG
Ralf Hofmann

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