Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger
Moderator: Mod-Team
von Nordlicht4711 » 03.02.2012, 20:02
Guten Abend zusammen, Seit August 2011 ist meine Anlage (Überschusseinspeisung) am Netz. Mein EVU hat mir einen Einspeisevertrag zugesandt, den ich aber unter Bezugnahme auf Par.4 EEG nicht unterzeichnet habe...dank an die vielen Ratgeber hier im Forum. In diesem -nicht unterschriebenen- Vertrag heißt es zu den Zälern: "Für die Unterhaltung, die Messung, den Messstellenbetrieb und der Abrechnung der betreffenden Zählereinrichtungen werden die jeweils gültigen Netzzugangsentgelte pro Zähler in Rechnung gestellt. Z. Zt. 5,20 EUR / a für die Messung, 10 EUr /a für den Messstellenbetrieb und 12 EUR/a für die Abrechnung. Alle genannten Preise sind Nettopreise und gelten für einen Einfachtarifzähler." Der Einspeisezähler ist vom EVU gemietet, der Produktionszähler gehört mir. Mein EVU hat mir für 2011 Abschläge überwiesen. Ich hatte seinerzeit den Vorschlag gemacht, die Abrechnung monatlich selbst vorzunehmen und entsprechende Rechnungen zu schreiben. Mir wurde entgegnet, das sei aus Sicht des EVU nicht möglich. So habe ich mich zunächst auf die Abschlags-/Abrechnungsvariante eingelassen. Ende Dezember kam dann jemand zum Ablesen. Gestern habe ich nun die Abrechnung bekommen. Darin werden nun 17,20 EUR für den Produktionszähler plus 27,20 EUR für den Einspeisezähler in Rechnung gestellt. Netto also 44,40 EUR p.a....für 2011 wurde die Gebühr zwar nur anteilig berechnet, aber ich empfinde das als maßlos überzogen. Und ab 2012 wird ja dann der volle Betrag fällig... Meine Fragen: Kann ich diese Gebühren durch Selbstabrechnung umgehen? Wenn ja welche davon? Sind diese Gebühren der Höhe nach üblich? Muss sich der EVU auf meine Abrechnung einlassen? Danke für eure Antworten Nordlicht 4711
Sonnige Grüsse Nordlicht4711 8,93 kWp ---38 REC 235AE---SMA STP 8000TL10---seit 8/2011---Überschusseinspeisung--- Azimut +67°---Neigung 46°---PVGIS 779---2012 : 867kWh/kWp Standort 237xx Holsteinische Schweiz / Schl.-Holstein
-
Nordlicht4711
- Stammmitglied

-
- - Threadstarter -
-
- Beiträge: 86
- Registriert: 15.05.2011, 18:04
- Wohnort: Schleswig-Holstein PLZ 237xx
- PV-Anlage [kWp]: 8,93
- Info: Betreiber
von Ralf Hofmann » 04.02.2012, 19:20
Hallo, Nordlicht4711 hat geschrieben:Kann ich diese Gebühren durch Selbstabrechnung umgehen?
natürlich, Du musst gar keine der beiden Gebühren zahlen, wenn Du jeweils einen eigenen PV-Erzeugungszähler und einen eigenen PV-Einspeisezähler hast und die Abrechnung selbst machst. Einige VNB glauben derzeit aber, dass der Betreiber keine eigenen Zähler haben darf oder sie nur von einem Messstellenbetreiber nach EnWG auslesen lassen darf. Diese Meinung ist imho rechtswidrig, wird aber angeblich bei vielen VNB so praktiziert. Nordlicht4711 hat geschrieben:Muss sich der EVU auf meine Abrechnung einlassen?
Selbstverständlich muss der VNB Deine Rechnungen akzeptieren, es sei denn, Du hast etwas anderes unterschrieben oder vereinbart. Um genau zu sein bist Du als Lieferant sogar VERPFLICHTET, Rechnungen zu schreiben. Ausser, Du hast diese Arbeit an den VNB delegiert. Und er muss auch einen angemessenen Abschlag zahlen, ohne dass Du jeden Monat eine Rechnung schreibst. Ist alles so im EEG geregelt, da gibt`s für keinen VNB eine Ausnahme!
MfG Ralf Hofmann _________________________________________________________________________ 30 kwp seit 12/2011 (Suntech STP 250er / SolarMax MT / SL 1000) + 23,6 kwp seit 4/2013 Meine Anlagen: viewtopic.php?t=72378.html
-

Ralf Hofmann
- Forumsinventar

-
- Beiträge: 3883
- Registriert: 27.10.2011, 16:02
- Wohnort: 35745 Herborn in Hessen
- PV-Anlage [kWp]: 53,6
- Info: Betreiber
von kpr » 07.02.2012, 09:44
Gebühren kleben nicht daran, wer die Abrechnungslast trägt. Gebühren kleben an einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung. Du hast den Einspeisevertrag nicht unterschrieben. Der Inhalt dieses Vertrages ist also nicht wirksam. Fragt sich, ob etwas anderes wirksam geworden ist. Schrifltich gibts vermutlich nichts (es sei denn, Du hast das hier geflissenltich weggelassen); mündlich ist auch eher selten zwischen Betreiber und VNB.... "konkludent" ist jedoch eine häufig praktizierte Variante.
Wenn der Produktionszähler Dir gehört und es keine anderslautende Vereinbarung über ein Entgelt für die Messung des erzeugten Stroms gibt, dann besteht hier auch keine Verpflichtung zur Zahlung. Beim Einspeisezähler bin ich mir nun nicht sicher. Nach meinem (schwachen) Wissen gehört der immer dem VNB - und der darf auch ein Entgelt hier verlangen. Dem Grunde nach seh ich da eine Zahlungsverpflichtung. Der Höhe nach.... hmmm... ich halt's mit Dieter Nuhr: Wenn man keine Ahnung hat... einfach mal die Schnauze halten.
Wer die Abrechnungslast trägt, hat auf die Verität und / oder die Höhe von Forderungen - theoretisch - keine Auswirkung. Ganz praktisch wäre das Problem jedoch vermutlich einfacher zu lösen, wenn Du hier die Abrechnungslast weiterhin trägst.
Hier schaut es mir jedoch tatsächlich so aus, dass Du mit dem VNB eine Abrede getroffen hast, das die Abrechnungslast auf den VNB übergeht. Die Begründung war zwar total deppert... aber hat funktioniert. (Ein guter Grund für den VNB sie weiterhin zu verwenden) Ich würde als VNB auch lieber freiwillig die Abrechnungslast übernehmen - als mich (über die statistisch grosse Menge betrachtet) mit massenhaft falschen Abrechnungen von Betreibern rumzuärgern (und die Bearbeitungskosten zu schlucken.). Nur bitte: Deswegen hat der VNB darauf keinen Anspruch. Der muss schon damit leben, dass seine Lieferanten Rechnungen schreiben. Wenn die falsch sind.. weist er sie halt zurück. Solange bis Du es lernst. (Das ist zwar rechtlich auch nicht o.k. - aber unter Unternehmern absolut geschäftsüblich). "Das das nicht geht" ist völliger Blödsinn. Jede Handwerksklitsche kann mit Lexware Buchhalter für 49,95 €/a Rechnungen buchen und bezahlen; da sollte es mit einem ERP-System im 7-stelligen Bereich mit 6-stelligen Wartungskosten doch auch funktionieren. Und wenn nicht... soll er sich bei der DAA ein paar Damen holen, die wieder gute alte Überweisungsträger mit nem Kugelschreiber ausfüllen. Meinetwegen soll der Finanzvorstand ran. Dafür kriegt er Geld.
So "seicht" wie die Abrede zustande gekommen ist, kriegst Du sie auch wieder aus der Welt. "SgDH.. ich widerrufe meine Zustimmung zum Gutschriftsverfahren zum 29.2.12. Erstmalig ab 1.3.12 werde ich die Abrechnungslast selbst übernehmen". Das wird alles grummeln, ecken und kanten... aber es lohnt sich. Irgendwann bist Du dann wieder Pilot - und nicht mehr Passagier.
Nach neuer Rechtslage ist der VNB zwar zur Zahlung von Abschlägen verpflichtet.... ABER: man muss sich über eine angemessene Höhe streiten. "Angemessen" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der von den Parteien mit Inhalt gefüllt werden muss. Das kann mit VNB A sehr einfach und total easy sein.... hingegen hat VNB B da eine gänzlich andere Auffassung. Das hat Kindergartenniveau. Darum diskutiert man nicht - sondern schreibt dann lieber monatlich Rechnungen (und mischt mal bewusst ein paar falsche darunter).
Und selbstverständlich: Auch über Abschläge muss eine Abrechnung erteilt werden! (§14 UStG. Ist auch logsich. Bei nicht erbrachten Leistungen (Abschläge) ist die Vorsteuer für den Leistungsempfänger abzugsfähig, wenn die Zahlung geleistet ist UND die Rechnung vorliegt.)
16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung
-

kpr
- Forumsinventar

-
- Beiträge: 5693
- Registriert: 02.04.2010, 17:03
- PV-Anlage [kWp]: 16,92
- Info: Betreiber
von Nordlicht4711 » 19.02.2012, 09:21
Hallo,
Danke für Eure Antworten. Diese haben mich bestärkt, das Abrechnungsprocedere selbst in die Hand zu nehmen.
Mit dem Vergütungsrechner V 8 habe ich eine Abrechnung per Ende Januar erstellt, dem VNB aufgrund seiner Abschlagszahlung für Januar eine Gutschrift erteilt und diese zurück überwiesen.
Mal schauen, ob da noch eine Reaktion erfolgt...
Nordlicht 4711
Sonnige Grüsse Nordlicht4711 8,93 kWp ---38 REC 235AE---SMA STP 8000TL10---seit 8/2011---Überschusseinspeisung--- Azimut +67°---Neigung 46°---PVGIS 779---2012 : 867kWh/kWp Standort 237xx Holsteinische Schweiz / Schl.-Holstein
-
Nordlicht4711
- Stammmitglied

-
- - Threadstarter -
-
- Beiträge: 86
- Registriert: 15.05.2011, 18:04
- Wohnort: Schleswig-Holstein PLZ 237xx
- PV-Anlage [kWp]: 8,93
- Info: Betreiber
von MIST3R » 19.02.2012, 10:30
Wie verhält sich dies mit der Zählergebühr eigentlich, wenn folgendes Situation vorliegt:
Hausbesitzer A zahlt die Rechnungen der E.ON, in der Endabrechnung sind auch Gebühren für den Zweirichtungszähler aufgeführt. Mitbewohner B ist der Inhaber einer PV-Anlage und sollte jetzt doch in seiner Abrechnung keine Zählergebühr mehr finden. Der alte Zähler wurde zwar ausgetauscht weil die PV-Anlage dies vorsieht, aber es dürfte weiterhin alleinig Kosten zwischen dem Hausbesitzer und der E.ON entstehen, oder?
Viele Grüße, Sebastian
Ausrichtung Südost & Nordwest (-63° / +117°) | 24° Dachneigung Dünnschicht CIS-Module von WÜRTHSOLAR mit P=87,5W, 114 Stk. Anlagenleistung 10 kWp | Am Netz seit 11.07.2011 mit Eigenverbrauch
-

MIST3R
- Fleißiges Mitglied

-
- Beiträge: 352
- Registriert: 16.05.2011, 20:49
- Wohnort: Landkreis Passau (Niederbayern)
- PV-Anlage [kWp]: 10
- Info: Betreiber
von Charlesto » 25.04.2012, 12:05
Hallo zusammen,
ich bin hier neu im Forum und bitte dieserhalb um Nachsicht, wenn ich hier etwas absondere, was schon bekannt ist, bzw. irgendwo im Forum zu finden wäre. Wie dem auch sei, ich habe meine 10kWp PV Anlage seit November 2011 in Betrieb und nach einer langen Wartezeit für einen Vertragsentwurf - mein Netzbetreiber ist Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH - diesen dann auch vor wenigen Tagen bekommen. Ich habe den Vertrag nicht abgeschlossen und mit meinem Antwortschreiben gleichzeitig meine erste Abrechnung dem Netzbetreiber zugestellt. Für eine solche Abrechnung bietet sich Excel an, mit der man dies dann auch weitgehend automatisieren kann. Ansonsten warte ich einmal, was denn mein VNB dazu sagt und welche Nebenkosten er mir den aufdrücken möchte. Ich füge einmal meine Excel-Datei als Muster zu, sicherlich gibt es hier auch bessere, aber mir ist nicht mehr dazu eingefallen. Anzumerken wäre hier noch, dass ich die Zählerwerte auch noch aus einer separaten Auswertung meiner monatlichen Verbrauchswerte etc. hier automatisch übernehme (muss aber nicht sein!).
In diesem Sinne Gruß an alle Charlesto (blöder Name, aber mein Wunschavatar war bereits vergriffen)
10 kWp-Anlage, 41 Module von Solarwatt polykristallin 235Wp, Wechselrichter SolarMax, Dachfläche 38° - Dachfläche Süd - Anlage mit Eigenverbrauch -
.... isch geschraubt ... dann bssss! ... jetzt dunkel – Warum?
-

Charlesto
- Öfters hier

-
- Beiträge: 10
- Registriert: 21.04.2012, 14:36
- PV-Anlage [kWp]: 10
- Info: Betreiber
von Nordlicht4711 » 07.05.2012, 18:54
Nordlicht4711 hat geschrieben:Hallo,
Danke für Eure Antworten. Diese haben mich bestärkt, das Abrechnungsprocedere selbst in die Hand zu nehmen.
Mit dem Vergütungsrechner V 8 habe ich eine Abrechnung per Ende Januar erstellt, dem VNB aufgrund seiner Abschlagszahlung für Januar eine Gutschrift erteilt und diese zurück überwiesen.
Mal schauen, ob da noch eine Reaktion erfolgt...
Nordlicht 4711
Update Alles ist problemlos gelaufen. Ich schreibe nun monatlich meine Rechnungen und der VNB bezahlt brav. Den Einspeisevertrag habe ich nicht unterschrieben, man hat mich deswegen auch nicht mehr angesprochen. Hartnäckigkeit zählt sich also aus. Dank Euch allen ...und etwas mehr Sonne , Nordlicht 4711
Sonnige Grüsse Nordlicht4711 8,93 kWp ---38 REC 235AE---SMA STP 8000TL10---seit 8/2011---Überschusseinspeisung--- Azimut +67°---Neigung 46°---PVGIS 779---2012 : 867kWh/kWp Standort 237xx Holsteinische Schweiz / Schl.-Holstein
-
Nordlicht4711
- Stammmitglied

-
- - Threadstarter -
-
- Beiträge: 86
- Registriert: 15.05.2011, 18:04
- Wohnort: Schleswig-Holstein PLZ 237xx
- PV-Anlage [kWp]: 8,93
- Info: Betreiber
von kpr » 09.05.2012, 00:10
@charlesto
Da hast Du Dich redlich bemüht. Aber das passt hinten und vorne nicht. Ich kann - mit professioneller Sichtweise - jeden VNB gut verstehen, der Himmel und Hölle in Bewegung setzt, um ja die Abrechnungslast auf seine Seite zu ziehen.
Umsatzsteuerlich liegen zwei Lieferungen vor. a) Volleinspeisung zur Einspeisevergütung vom Anlagenbetreiber an den VNB b) Rücklieferung des DV zum Differenzbetrag zwischen Einspeise- und DV-Vergütung vom VNB an den Anlagenbetreiber
Beide Vorgänge sind so aufs Papier zu bringen, dass beide Lieferbewegungen abgebildet werden; bzw. zu jeder Lieferbewegung die gesetzliche Mindestangaben enthalten sind. (Also z.B. zur Lieferbewegung vom VNB an den Anlagenbetreiber die Steuernr. oder USt-ID des VNB)
16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung
-

kpr
- Forumsinventar

-
- Beiträge: 5693
- Registriert: 02.04.2010, 17:03
- PV-Anlage [kWp]: 16,92
- Info: Betreiber
von Charlesto » 18.05.2012, 17:35
hallo kpr
Vielen Dank für den Hinweis. Ich habe es einfach mal so dem VNB vorgelegt. Was die steuerliche Seite angeht, so ist mein diesbezügliches Fachwissen ganz bestimmt noch ausbaufähig. Wie dem auch sei, mal sehen, was denn mein Kunde (VNB) zu meiner Rechnung sagt. (Im Übrigen ist das ganze Steuerprozedere schon eine ziemliche Zumutung für uns Hobby-Unternehmer, aber warum auch einfach, wenn es kompliziert geht) Wie ich jetzt feststellen konnte, wurde mein "Muster" bereits 25 x heruntergeladen. Angesichts Deines Hinweises - von dem ich annehme, dass er sachlich richtig ist, werde ich den Anhang dann vielleicht doch besser löschen.
10 kWp-Anlage, 41 Module von Solarwatt polykristallin 235Wp, Wechselrichter SolarMax, Dachfläche 38° - Dachfläche Süd - Anlage mit Eigenverbrauch -
.... isch geschraubt ... dann bssss! ... jetzt dunkel – Warum?
-

Charlesto
- Öfters hier

-
- Beiträge: 10
- Registriert: 21.04.2012, 14:36
- PV-Anlage [kWp]: 10
- Info: Betreiber
von Sonnenfinsternis » 19.05.2012, 12:24
Charlesto hat geschrieben:Im Übrigen ist das ganze Steuerprozedere schon eine ziemliche Zumutung für uns Hobby-Unternehmer, aber warum auch einfach, wenn es kompliziert geht
Hey, nicht rumjammern - keiner hat dich gezwungen, Unternehmer zu werden! Unabhängig davon ist dies kein Hexenwerk, mit ein bisserl Einsatz ist das auch von jedem Betreiber selber zu meistern ... Sonnenfinsternis
-

Sonnenfinsternis
- Forumsinventar

-
- Beiträge: 2541
- Registriert: 22.08.2007, 09:51
- Wohnort: Frohburg
- PV-Anlage [kWp]: 6,3
- Info: Betreiber
-
Zurück zu EEG / Einspeiseverträge
Ähnliche Beiträge
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste
|