Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger
Moderator: Mod-Team
von kpr » 20.05.2012, 16:24
Hobbyunternehmer? Bei aller Liebe... aber den Begriff kennt weder das UStG noch das EStG. Deine Tochter ist ja auch nicht "ein bisschen schwanger".
Das was der PV-Betreiber tut und treibt... sind nunmal steuerbare Vorgänge. Ich weiss nicht, woher die Vorstellung kommt, dass man da irgendwie einen "Notausgang" hätte. Im Gegenteil. Die "Kleinunternehmerregelung" wäre ja eine Art "Notausgang" um die USt-Pflicht zu umgehen. Nur kann das überhaupt nicht im Interesse des PV-Betreibers sein; weil seine Anlage dann mal eben 19% teurer wird.
Ertragsteuerlich: Naja.. was soll man sagen. Es sind Einkünfte. Und Einkünfte werden in D nunmal besteuert. Ich wünsche mir da auch lieber Verhältnisse wie in der Schweiz (wo man als Steuerzahler vom Finanzamt wie ein Kunde behandelt wird) oder niedrige Steuersätze wie auf den Cayman Islands. Die Aussicht, dass wir in D auf die Einkunftsbesteuerung verzichten, halte ich eher für gering. Und solange werden wohl auch PV'ler ihre Gewinn ermitteln und versteuern müssen.
Im übrigen: Wie jeder andere Unternehmer. Und.. die verdienen ihr Geld nicht damit, dass die Sonne scheint. Die haben schon ihren 10 oder 12 Stunden-Tag hinter, bevor dann "die Steuern" gemacht werden müssen.
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von Charlesto » 21.05.2012, 06:18
Sorry kpr, sorry Sonnenfinsternis,
ich bin nun doch etwas irritiert, da ich nicht geglaubt hätte, dass meine Bemerkung "Hobbyunternehmer" so große Aufregung verursachen könnte. Vielleicht hätte man, da diese so böse Bemerkung in Klammern gesetzt war, auch hieraus ableiten können, dass es möglicherweise doch nicht so bierernst gemeint war. Wie dem auch sei, ich nehme diese Bemerkung mit bedauern zurück und mach es nie wieder.
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von Charlesto » 21.05.2012, 12:28
Charlesto hat geschrieben:Sorry kpr, sorry Sonnenfinsternis,
ich bin nun doch etwas irritiert, da ich nicht geglaubt hätte, dass meine Bemerkung "Hobbyunternehmer" so große Aufregung verursachen könnte. Vielleicht hätte man, da diese so böse Bemerkung in Klammern gesetzt war, auch hieraus ableiten können, dass es möglicherweise doch nicht so bierernst gemeint war. Wie dem auch sei, ich nehme diese Bemerkung mit bedauern zurück und mach es nie wieder.
Ergänzung: Es wäre für mich hilfreicher gewesen, wenn ich zu dieser Thematik ggf. weitere Erläutungen erhalten hätte, vielleicht anhand eines Beispieles. Mit den Fachtermini kenne ich mich leider nicht so aus und so ist der Hinweis: "Rücklieferung des DV zum Differenzbetrag zwischen Einspeise- und DV-Vergütung vom VNB an den Anlagenbetreiber...." für mich nicht verständlich und nachvollziehbar. Was bedeutet z.B. "DV und DV- Vergütung"? Vielleicht sollte man nicht immer voraussetzen, dass alle Abkürzungen bekannt sind. Mit dem letzten Absatz von kpr: Im übrigen: Wie jeder andere Unternehmer. Und.. die verdienen ihr Geld nicht damit, dass die Sonne scheint. Die haben schon ihren 10 oder 12 Stunden-Tag hinter, bevor dann "die Steuern" gemacht werden müssen. kann ich nun absolut nichts anfangen (was jedoch möglicherweise an meiner eigenen Beschränktheit liegen mag)
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von macnetz » 21.05.2012, 12:44
Hallo Charlesto, normalerweise fragt man vorher im Forum wenn man keine Ahnung von einer Materie hat  du hast es umgekehrt gemacht. Du hast zuerst eine falsche Abrechnung deiner Stromlieferung mit DirektVerbrauch erstellt und auch noch für andere zum Nachmachen hier eingestellt. Wie es richtig geht ist hier im Forum an mehreren Stellen bereits ausführlich beschrieben. es geht so: - PV-Zähler und Lieferzähler ablesen - aus der Differenz der gezählten Strommengen den direkt verbrauchten Strom ermitteln - Rechnung schreiben mit 2 Abrechnungs-Zeilen, einer Summenzeile und dem üblichen Drumherum - die erste Abrechnungszeile berechnet den gesamten erzeugten Strom und addiert zum Nettobetrag 19% MwSt - die zweite Abrechnungszeile berechnet die virtuelle Rücklieferung mit je 16,38 ct/kWh plus 19% MwSt - die Summenzeile enthält die Differenz aus erzeugtem Strom und virtueller Rücklieferung Viel Erfolg beim Nachlesen Anton
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von kpr » 31.05.2012, 16:38
Also wer sich als ahnungsloser in einem Forum einliest.... der verbringt dabei m.E. schon ein paar Stündchen. Dann sollte sich von alleine ergeben, dass DV der Direktverbrauch ist; und DV-Vergütung die Vergütung für den Direktverbrauch. Davon, dass man diese Wörter ausschreibt, wirds nicht unbedingt verständlicher.
Du wirst gestellt, wie jeder andere Unternehmer. Die müssen den Kram machen, nachdem sie 10 oder 12 Stunden gearbeitet haben. Du geniesst das grosse Privileg, dass Dein Unternehmen alleine davon lebt, dass die Sonne scheint. Da gibts eigentlich keinen Grund, sich über irgendwas zu beklagen.
Wenn Du den Satz, den Du zitiert hast (betreffend Rücklieferung des DV), dann muss es eigentlich schon vorher geklemmt haben. Wer verstanden hat, dass - anders als der Laie in gefühlten 95% der Fälle meint - für umsatzsteuerliche Zwecke der GESAMTE Strom zur Einspeisevergütung an den VNB geliefert wird, der muss sich doch mal fragen, wie denn da ein Korrektiv erfolgt, damit es am Ende wieder passt. Und wer dann die Lösung finden will (statt sich gegen die anfänglich Fiktion zu wehren... und eine vermeintlich einfachere Lösung zu suchen) der versteht diesen Satz auch sehr schnell.
Nichts desto trotz... wir machen ein abstraktes Beispiel. Ich produziere Äpfel. Sehr teure Äpfel. Du bist verpflichtet, mit jeden Apfel für 10,- Euro abzukaufen. Und... für jeden Apfel den ich selbst verzehre, musst Du mir 8,- Euro geben.
Ich produziere 100 Äpfel. Und esse 10 selbst. Du rechnest: 90 x 10 + 10 x 8 = 980,-
So funktioniert es aber umsatzsteuerlich nicht. Umsatzsteuerlich liefere ich Dir 100 Äpfel. Ich bekommen von Dir 100 x 10 = 1.000
Jetzt musst Du laut schreien und sagen: So ein Quatsch. Du hast doch nur 980 zu bekommen. Und nicht 1.000. Und ausserdem: Guck mal nach: Bei mir auf dem Hof stehen nur 90 Äpfel nicht 100. Was ist denn bitte mit den 10 Äpfeln und den 20 Euro???
Meine Antwort: Für umsatzsteuerliche Zwecke hast Du mir die 10 Äpfel wieder zurückgeliefert. Und zwar zum Differenzbetrag zwischen dem Preis für gelieferte Äpfel (10) und selbst verzehrte Äpfel (8): 10-8 = 2 Ergo schreibst Du mir noch eine Rechnung über 10 x 2 = 20. Und hast somit 20 Euro von mir zu bekommen.
Unterm Strich ziehen wir das zusammen: Ich fordere 1000 von Dir, Du forderst 20 von mir. Das verrechnen wir - et voila: Du zahlst mir 980. Keine Magie. Reine Mathematik.
Man mag sich fragen: Wozu dieser Scheiss? Antwort: Um auf recht einfache Weise dafür zu sorgen, dass es zu einer einfachen und gleichmäßigen Umsatzbesteuerung des selbst verbrauchten Stromes kommt. Die Alternative ist ja nicht "keine Besteuerung". Wir haben nunmal einen Sachverhalt, den das Gesetz besteuert. Plumps aus Basta. Die Alternative wäre die Abhandlung als "unentgeltliche Wertabgabe". Würden wir das machen.... dann würde man sich zu Recht beschweren, warum die Dinge so kompliziert sein müssen.
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