Hallo zusammen,
ich möchte nochmal auf die Eingangsfrage zurückkommen.
Ich denke, es sind schon alle Komponenten am Markt um das sauber und zulässig zu machen.
Ich fange mal hinten an:
Saftwerk hat geschrieben:3. Wer zertifiziert das Gesamtgebilde (Bürokratie)
Imho ist grundsätzlich alles zugelassen, was den Zweck erfüllt und die entsprechenden Prüfungen hat, um in der EU für den Anschluss an`s Stromnetz zugelassen zu sein.
Das EEG verlangt vom
Anlagenbetreiber, dass er am Netzanschlusspunkt auf 70% begrenzen muss, so er sich für diese Variante entscheidet.
Der Netzbetreiber hat da nur insofern `reinzureden, dass durch die Art dieser Begrenzung nicht die Netzsicherheit gefährdet sein darf und dass die Forderung aus dem EEG sicher erfüllt werden muss, fertig.
Ich glaube nicht, dass es da einer speziellen Zertifizierung für das Gesamtpaket braucht.
Saftwerk hat geschrieben:2. Wie begrenzt man den Wechselrichter bei fehlerhaften Verbraucher (Verbraucher -> Dimmer -> Wechselrichter)
Das ist die Hauptfrage, um die`s eigentlich geht.
Ob wir eine Batterie laden, Wasser kochen oder Licht machen, damit Strom verbraucht wird ist dem VNB egal.
Das EEG fordert, dass die max. mögliche Einspeisung DEFINITIV auf 70% Generatorleistung begrenzt ist.
Dieses Ziel kann man ganz einfach mit am Markt befindlicher und zugelassener Technik erreichen.
Das Verfahren dazu ist auch recht einfach:
Einen optimal für den Generator ausgelegten, NICHT auf 70% reduzierten WR nehmen, der über ein Rundsteuergerät begrenzt oder abgeregelt werden kann.
Damit haben wir schonmal einen WR, der definitiv den Regeln der Technik entspricht UND einen optimalen Wirkungsgrad bringt.
Der Eingang des WR, wo eigentlich der Rundsteuerempfänger abregeln soll wird dazu benutzt, den WR abzuregeln wenn mehr als 70% eingespeist werden.
Dazu benötigt man einen Zähler oder einen Impulsgeber mit entsprechendem Signalausgang und ein Steuergerät, was bei einer vorher eingespeicherten Einspeiseleistung (70% der max. Generatorleistung) einen passenden Impuls an den WR sendet, der dann abschaltet.
Solche Steuergeräte gibt`s schon, ich habe gerade aber nicht griffbereit, wo. Eine SPS sollte das leisten können und die sind ja zweifellos zugelassen.
Evtl. gibt`s auch Zähler, die keinen Impulsausgang zum reinen Zählen haben, sondern die ein Relais ansteuern können bei einem programmierbaren Ereignis (in diesem Fall einer bestimmten Einspeiseleistung).
Dann haben wir sogar beides in einem (bereits zugelassenen) Gerät!
Damit ist der Forderung des EEG genüge getan. Was sollte ein VNB gegen diese Lösung sagen können?
Jetzt muss man nur noch etwas bauen, damit der überschüssige Strom sinnvoll verbraucht wird, BEVOR das Steuergerät den WR abschaltet, z.B. bei 69,5% der max. Generatorleistung.
Aber das ist nicht mehr das Bier des VNB, was wir da einbauen geht nur uns Betreiber etwas an. Muss nur den allgemeinen Regeln für`s Elektrohandwerk entsprechen und darf keine Netzstörung verursachen.
Saftwerk hat geschrieben:1. Wie steuert man den Dimmer an (Verbindung Wechselrichter -> Dimmer -> Verbraucher)
Jetzt kommen alle Eure weiteren Lösungen, die den VNB nix angehen und wo der Phantasie keine Grenzen gesetzt sind.
Ich würde mir etwas bauen, womit ich meinen Gabelstapler, der sowieso die meiste Zeit ungenutzt `rumsteht als Pufferspeicher benutzen kann. Mit ENS natürlich.
P.S.: Die von mir vorgeschlagene Lösung deckt übrigens auch die Möglichkeit ab, später einen Rundsteuerempfänger nachzurüsten.
Da man zwischen beiden Varianten ja wechseln kann (Wechsel ist nirgendwo verboten und darum erlaubt), würde ich mich für die Variante mit dem Rundsteuerempfänger entscheiden, ausser mein Netzbetreiber akzeptiert nur ein sauteures Modell.
Wenn man einen Rundsteuerempfänger hat (oder nur die Anlage mit passendem WR darauf vorbereitet, das ist ja zulässig, wenn der Netzbetreiber noch keine Rundsteuertechnik hat), kann man immer noch wie ich beschrieben habe auf die 70% Variante gehen. Insbesondere dann, wenn der VNB zu oft absteuert.
