2011er Vergütung gesichert?

Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger

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2011er Vergütung gesichert?

Beitragvon Ungeheuer » 04.01.2012, 19:22

Ich habe mich jetzt hier ein wenig ins Thema eingelesen und bin plötzlich doch wieder verunsichert, ob ich mir tatsächlich die 2011er Konditionen gesichert habe.

Lt. meinen Solarteur wurde die PV-Anlage am 21.12.11 fertiggestellt, eine Inbetriebnahme war aber bis jetzt nicht möglich, da von der Eon noch nicht der richtige Zähler da ist. Der Solarteur hat mir gesagt, dass er die Anlage auch beim VNB betriebsbereit gemeldet hat und ich damit die Vergütungssätze von 2011 bekommen werde.
Allerdings hat er auch gesagt, dass eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur noch nicht notwendig ist und er das immer erst macht, wenn die Anlage in Betrieb gegangen ist! Ist das so richtig? Habe plötzlich ein wenig Angst, dass auch eine Anmeldung bei der BNA noch 2011 hätte erfolgen müssen!?
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Re: 2011er Vergütung gesichert?

Beitragvon ghostr888 » 04.01.2012, 19:36

ganz einfach, du musst "nur" beweisen können, dass die anlage im jahr 2011 strom auf ihrem dach/grundstück produziert hat, ob dies durch eine leuchte,multimeter etc passiert ist egal, hauptsache du kannst es beweißen ( evtl bild mit aktueller tageszeitung, par zeugen,verbraucher, etc pp).

die fertigmeldung für das evu, zählt da nicht dazu. viele schicken die fertigmeldung schon 3 wochen vor der anlagenmontage zum evu, weil man genau weiß dass das evu 3 wochen braucht um den zähler zu montieren :D , also nen beweiß dass die anlage schon stromproduziert hat, ist dies wohl nicht.
Zuletzt geändert von ghostr888 am 04.01.2012, 19:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: 2011er Vergütung gesichert?

Beitragvon Ralf Hofmann » 04.01.2012, 19:37

Hi Ungeheuer,

Ungeheuer hat geschrieben:Der Solarteur hat mir gesagt, dass er die Anlage auch beim VNB betriebsbereit gemeldet hat und ich damit die Vergütungssätze von 2011 bekommen werde.
Allerdings hat er auch gesagt, dass eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur noch nicht notwendig ist und er das immer erst macht, wenn die Anlage in Betrieb gegangen ist! Ist das so richtig? Habe plötzlich ein wenig Angst, dass auch eine Anmeldung bei der BNA noch 2011 hätte erfolgen müssen!?


imho kann man bei der Bundesnetzagentur bis max. 14 Tage nachmelden. Aber der Zeitpunkt der Inbetriebnahme (d.h. NICHT, dass eingespeist werden muss, es muss nur solar erzeugter Strom verbraucht worden sein!) MUSS 2011 gewesen sein!

Du hast doch sicher noch am 31.12. zur Mittagszeit 4 Glühbirnen in Reihe geschaltet mal kurz an die Stringkabel angeklemmt, oder?
Und es war doch sicher jemand als Zeuge dabei? Und Du hast von den leuchtenden Glühbirnen bestimmt in Foto gemacht, oder?

Dann kannst Du ganz entspannt die Meldung bei der Bundesnetzagentur machen und als Inbetriebnahmedatum den 31.12.2011 eintragen . . . anmelden musst Du Deine Anlage bei der BNA ohnehin selbst. Der Solarteur darf das gar nicht mehr . . .

Die Beweise, dass Deine Anlage noch 2011 in Betrieb genommen wurde hast Du dann ja, falls wirklich jemand danach fragt . . .
MfG
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Re: 2011er Vergütung gesichert?

Beitragvon Ungeheuer » 04.01.2012, 19:42

Danke für die schnellen Infos.
Lt. meinem Solarteur sind Fotos des betriebsbereiten Wechselrichters gemacht worden, also hätte ich den Beweis, dass ich hätte einspeisen können. Also Fertigmeldung an den VNB ist auch 2011 noch erfolgt!
Ist dies dann auch das Datum für die Anmeldung bei der BNA oder zählt hier das Datum der Inbetriebnahme durch den VNB?
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Re: 2011er Vergütung gesichert?

Beitragvon za-ass » 04.01.2012, 20:56

Ungeheuer hat geschrieben:Lt. meinem Solarteur sind Fotos des betriebsbereiten Wechselrichters gemacht worden, also hätte ich den Beweis, dass ich hätte einspeisen können.

Hätte, wäre, wenn nützt dir im Zweifelsfall nichts.
Betriebsbereit gemeldet und/oder fertig gemeldet ist in manchen VNB-Zuständigkeiten ein 'Agreement', um die EEG-Vergütung für und zu diesem Zeitpunkt als gesichert zu betrachten.
Wenn das für deinen Solarteur sonnenklar ist, scheint es sich für mich dabei am ehesten um so etwas in dieser Richtung zu handeln.
Rechtssicher ist das aber nicht.
Da zählt wie in den Vorbeiträgen schon dargelegt einzig und allein die belegbare Inbetriebnahme des Generators, wobei hier nicht zwingend jedes einzelne Modul für sich in Betrieb zu nehmen ist (= Stromproduktion plus Verbrauch desselben bzw. eines Teils davon) sondern diese Inbetriebnahmen auch stringweise erfolgen kann.

Was die BNetzA-Anmeldung anlangt würde ich mich nicht mit der Frage aufhalten welcher Zeitpunkt der bessere wäre sondern würde die Anmeldung einfach vornehmen.
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Re: 2011er Vergütung gesichert?

Beitragvon Ungeheuer » 04.01.2012, 22:17

za-ass hat geschrieben:Was die BNetzA-Anmeldung anlangt würde ich mich nicht mit der Frage aufhalten welcher Zeitpunkt der bessere wäre sondern würde die Anmeldung einfach vornehmen.



Ok danke, das sehe ich inzwischen auch so und daher die Anlage bei der Bundesnetzagentur soeben mit Inbetriebnahmedatum 21.12.11 gemeldet. Ich hoffe jetzt mal, dass alles so noch ausreichend ist und ich die korrekte Vergütung bekomme!
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Re: 2011er Vergütung gesichert?

Beitragvon donnermeister1 » 05.01.2012, 09:30

Ungeheuer hat geschrieben:...
Lt. meinen Solarteur wurde die PV-Anlage am 21.12.11 fertiggestellt, eine Inbetriebnahme war aber bis jetzt nicht möglich, da von der Eon noch nicht der richtige Zähler da ist.
...


Einen Probelauf kann man auch ohne Zähler machen. Da ein Probelauf nicht ohne energieerzeugenden Generator und somit Einspeisung funktioniert, ist so ein Probelauf eine Inbetriebnahme, die die Vergütungshöhe festlegt.
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Re: 2011er Vergütung gesichert?

Beitragvon za-ass » 05.01.2012, 11:53

donnermeister1 hat geschrieben:
Ungeheuer hat geschrieben:...
Lt. meinen Solarteur wurde die PV-Anlage am 21.12.11 fertiggestellt, eine Inbetriebnahme war aber bis jetzt nicht möglich, da von der Eon noch nicht der richtige Zähler da ist.
...


Einen Probelauf kann man auch ohne Zähler machen. Da ein Probelauf nicht ohne energieerzeugenden Generator und somit Einspeisung funktioniert, ist so ein Probelauf eine Inbetriebnahme, die die Vergütungshöhe festlegt.

Wenn man sich einen Probelauf denkt hast du natürlich recht, aber den muss man sich in diesem Fall hier halt dazu denken. :)
Denn hier ist es doch so, dass der TO nicht nur von einem Probelauf absolut nichts schreibt sondern vielmehr ausführt, dass "eine Inbetriebnahme aber bis jetzt nicht möglich" war.
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Re: 2011er Vergütung gesichert?

Beitragvon dummfrager » 05.01.2012, 12:04

Zur Not mal eine freundliche Mail an den Eon-Sachbearbeiter schicken mit deiner Vorgangsnummer (die du ja bekommen hast als Eon dir mitgeteilt hat das du einspeisen DARST). Einfach mal nachfragen ob alles ok ist mit der Meldung und ob du dir die Vergütung für 2011 gesichert hast.
Ich habe zeitgleich die Anlage bei der BNA gemeldet.Weil mein Solarteur einen Brief inkl. Foto von den Modulen AUF dem Dach zu Eon geschickt hat und da drin stand das die Anlage bei der BNA gemeldet sei. Du hast doch bestimmt auch ein Formular bekommen von der Eon wo du unterschreiben mußt das die Anlage bei der BNA gemeldet ist??
Bei mir ist auch seit dem 23.12. nix weiter passiert.Warte auch auf die Eon.

Gruß
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Re: 2011er Vergütung gesichert?

Beitragvon solarteur0502 » 05.01.2012, 13:25

Diese Frage ist doch schon so oft hier behandelt worden, liest denn keiner mehr vorher alles durch. Wenn ich es hart auslege, war Deine Anlage nicht am Netz und wenn das EVU das auch so sieht, hat dein Installateur mit "Nichtwissen" geglänzt...
Ich wünsche dir trotzdem den Erfolg, den Du verdienst, also Vergütungssatz 2011, auch wenn ein Foto vom Generatorfeld und Wechselrichter allein nicht ausreichend sind.
Gruß Jörg Wedler Elektroanlagen
Ust.IdNr.: DE 157 507 696
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http://www.sonnenertrag.eu/de/wedler/be ... /6720.html
http://www.sonnenertrag.eu/de/schwasdor ... 13174.html
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