Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger
Moderator: Mod-Team
von Wolfgang Neumann » 03.12.2011, 15:56
Hallo zusammen,
ich habe heute von den Städtischen Werken Kassel, wie jedes Jahr, den Bogen zu Erfassung der Zählerstände für die Jahresendabrechnung bekommen.
In dem Umschlag lag dann noch ein Begleitschreiben dass die Abrechnung gemäß den Vorgaben des EEG 2012 geändert werden muß.
Bis jetzt war es üblich, dass die Jahreseinspeisung über das Jahr verteilt in einem gleichhohen monatlichen Abschlag ausbezahlt und am Jahresende nach dem tatsächlichen Zählerstand verrechnet wurde. Ab 01.01.2012 ist es nach dem neuem EEG 2012 notwendig, dass der regionale Netzbetreiber (Städt. Werke KS) dem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), für Kassel die TenneT TSO GmbH, die Leistungsdaten sowie auch die Kosten für den EEG Strom nur noch monatlich in der tatsächlichen Höhe melden und abrechnen darf. Auf Grund dieser Änderung werden auch die Städt. Werke Kassel die Abschlagszahlungen nur noch in der Höhe der regionalen Einstrahlungswerte pro Monat vornehmen und die Abschlagszahlung anpassen.
Laut der beigefügten Tabelle sieht das dann wie folgt aus (Grobwerte):
Januar: 1% Februar: 2% März: 6% April: 9% Mai: 14% Juni: 17% Juli: 16% August: 14% September: 11% Oktober: 6% November: 3% Dezember: 1%
Im Grunde eigentlich kein Problem, da die Summe am Jahresende ja wieder gleich ist. Der Nachteil der Lösung ist nur, dass bei Finanzierungen auf jedem Fall im ersten Quartal die Abschlagszahlung nicht mehr aussreicht die Finanzierungskosten zu tilgen und man in Vorleistung gehen muß.
Meine zweite Anlage ist am Netz der EON-Mitte angeschlossen, hier habe ich nocht nichts von einer Änderung der Abschlagszahlung gehört.
Wie sieht es bei Euch aus - habt ihr auch ähnliche Schreiben bekommen? Ist diese Regelung tatsächlich so im EEG 2012 hinterlegt und gilt auch rückwirkend für die alten Anlagen?
Viele Grüße Wolfgang
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von sitraani » 03.12.2011, 16:24
Hallo Wolfgang, das habe ich bisher noch nicht gehört. Kenne mich mit dem EEG allerdings nicht wirklich aus. Interessanter Vorschlag von den Stadtwerken Dir nur die tatsächliche Monatsleistung zu bezahlen. So können die ein paar Euros sparen..... Und du hast Mehrarbeit (USt-Meldung jeden Monat anders) und mußt im ersten Quartal in Vorleistung gehen....
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von Paul Panzer » 03.12.2011, 16:52
Hallo Wolfgang, würdest Du nicht doch unter die Regelungen des EEG 2004 fallen? Was die Stadtwerke mit TenneT ausmachen kann doch dir egal sein?  ansonsten mal nachlesen http://www.sfv.de/pdf/EEG2012_BGBl1634pdf.pdf
Zuletzt geändert von Paul Panzer am 03.12.2011, 16:57, insgesamt 1-mal geändert.
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von smoker59 » 03.12.2011, 16:56
Wolfgang Neumann hat geschrieben:Ist diese Regelung tatsächlich so im EEG 2012 hinterlegt?
Viele Grüße Wolfgang
Zitat aus EEG 2012, § 16 Absatz 1: Auf die zu erwartenden Zahlungen sind monatliche Abschläge in angemessenem Umfang zu zahlen. Zitat Ende. Anscheinend sind die Stadtwerke hier im Recht. Bislang wurde das wohl so nicht gehandhabt, aber wahrscheinlich hat man sich nun aus Kostengründen dazu entschlossen, den Gesetzestext so auszulegen. Ist natürlich besonders blöd für alle, die aufgrund einer Finanzierung mit gleichbleibenden Zahlungen gerechnet haben. mit freundlichem Gruß smoker59
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von Paul Panzer » 03.12.2011, 17:07
smoker59 hat geschrieben:Zitat aus EEG 2012, § 16 Absatz 1: Auf die zu erwartenden Zahlungen sind monatliche Abschläge in angemessenem Umfang zu zahlen. Zitat Ende. Anscheinend sind die Stadtwerke hier im Recht. Bislang wurde das wohl so nicht gehandhabt, aber wahrscheinlich hat man sich nun aus Kostengründen dazu entschlossen, den Gesetzestext so auszulegen. Ist natürlich besonders blöd für alle, die aufgrund einer Finanzierung mit gleichbleibenden Zahlungen gerechnet haben.
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Hat sich also nicht geändert, stand im EEG 2009 auch so drin. Ist eben eine Auslegungssache des VNB.  Monatliche Abschläge in angemessenem Umfang könnten auch weiterhin in gleicher Höhe ausfallen. 
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von jodl » 03.12.2011, 17:27
sitraani hat geschrieben:Hallo Wolfgang, das habe ich bisher noch nicht gehört. Kenne mich mit dem EEG allerdings nicht wirklich aus. Interessanter Vorschlag von den Stadtwerken Dir nur die tatsächliche Monatsleistung zu bezahlen. So können die ein paar Euros sparen.....
worin genau liegt da die Ersparnis für den Netzbetreiber? etwa darin, daß er nur das bezahlt, was er auch kriegt ? sitraani hat geschrieben:Und du hast Mehrarbeit (USt-Meldung jeden Monat anders)
das ist eine Aussage, die eines Unternehmers wahrhaft würdig ist jeden Monat eine andere Zahl eintragen, hoffentlich ist das noch zu bewältigen! Eventuell besteht ja die Möglichkeit, dem Netzbetreiber diese Mehrarbeit zu berechnen? Solltest du vielleicht einmal prüfen sitraani hat geschrieben:und mußt im ersten Quartal in Vorleistung gehen....
siehe oben warum jetzt genau "im ersten Quartal"? ist es nicht normal, daß der Lieferant "in Vorleistung geht"? beim Bäcker bezahlst du die Semmeln ja auch erst wenn sie in der Tüte drin sind 
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von smoker59 » 03.12.2011, 18:02
Da fällt mir grad ein, wenn dieses Vorgehen Schule macht könnte das für einige Betreiber, die grosse Anlagen ausschließlich mit fremdem Geld erstellt haben, ganz schnell das AUS bedeuten. Wenn ab Januar plötzlich nur noch ein geringer Betrag hereinkommt, die Kreditverträge aber eine gleichbleibende Zahlung verlangen, dann wird`s für einige sehr eng.... Gut, daß ich immer nur damit rechne, was ich auch wirklich habe.
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von Wolfgang Neumann » 05.12.2011, 11:27
Hallo zusammen,
Danke erstmal für Eure Antworten. Scheint also im Moment nicht der Fall zu sein, das dies eine grundsätzliche Änderung ist den auch andere Unternehmen umsetzen. Mal abwarten was hier noch in den nächsten Wochen im Forum hochkommt und wie sich z.B. bei meiner anderen Anlage die EON-Mitte verhält.
@Paul Das mit dem alten EEG ist ein guter Hinweis. Im EEG gibt es einen Bruch im Jahr 2008 auf den sich die neuen EEG´s immer wieder berufen. Ältere Anlagen sind davon nicht betroffen und bleiben nach den alten Verträgen geschützt - deswegen darf ich auch keinen Eigenstromverbrauch vornehmen - dafür muss ich auch den WR nicht umrüsten (70% Regelung / 50,2 Hz Problem). Auch habe ich mit den Städt. Werken Kassel einen "Kleinen" Einspeisevertrag in dem die monatliche durchschnittliche Abschlagssumme vereinbart wurde, den müssten die Städt. Werke erstmal kündigen.
@Jodl Im Prinzip hats du Recht, dass nur die Leistung bezhalt werden muss die erbracht wurde, allerdings wird im Strom-, Gas- und Wasserverbrauch diese Regelung der Abschlagszahlung von den Versorgern auch gerne genutzt, da die Abrechnung erheblich einfacher wird. Die meisten PV-Anlagen Finanzierungen werden vierteljährlich abgerechnet. So fehlen im ersten Quartal die Einnahmen und man muß zuschießen. Im 2. und 3. Quartal bekommt man einen Überschuß, den man für das 4. Quartal zurücklegen muß. Also für alle mal wieder ein großer Aufwand der Abrechnung. Auch müssen die Versorgungsunternehmen ihre Programme (in der Regel SAP-ISU) umstellen die für diese Art nicht vorgesehen sind.
Also mal schauen wer noch solche Änderungen bekommt oder ob das ein Einzelfall der Städt. Werke Kassel ist.
Viele Grüße Wolfgang
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von Montio » 05.12.2011, 11:35
Ingesamt muss man die Änderung begrüßen. Das laufende Milliarden auf und ab auf dem Umlagenkonto wird dadurch endlich abgewürgt und der Stromverbraucher entlastet, da nicht Milliardenbeträge vorfinanziert werden müssen. Aus Betreibersicht ist dies locker zu verschmerzen.
Gruß Montio
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von Wolfgang Neumann » 05.12.2011, 11:52
Montio hat geschrieben:Das laufende Milliarden auf und ab auf dem Umlagenkonto wird dadurch endlich abgewürgt und der Stromverbraucher entlastet, da nicht Milliardenbeträge vorfinanziert werden müssen.
Hallo Monito, ich befürchte mal, dass die Änderung die Strompreise in die Höhe treiben wird. Neben den Vorfinanzierung im ersten Quartal hatten die Versorger ab den 3. Quartal auch mehr Kapital, dass sie anlegen konnten. Dies würde dann auch wieder entfallen. Für die neuen Abrechnugnen müssen die IT-Systeme umgebaut werden und wenn man schon mal dran ist, dann aber alles und richtig modern - man kann dies ja schön dem EEG in die Schuhe schieben. Auch diese Kosten werden wieder auf die Allgemeinheit umgelegt. Ich zitiere mal den Spruch eines RZ-Leiters im Energiebereich vor ein paar Jahren: " Was interessieren mich Kosten, wenn wir mehr Geld benötigen erhöhen wir die Strom- und Gaspreise." Sicherlich dank vielen Mitbewerb heut nicht mehr so einfach aber noch die Regel. Viele Grüße Wolfgang
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