Diskussion: Kein Schutz für anonyme Meinungsäußerungen?

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Re: Diskussion: Kein Schutz für anonyme Meinungsäußerungen?

Beitragvon Gerysolar » 11.06.2010, 03:56

Hallo,

was hat es für ein Urteil gegeben?

Schöne Grüße
Gery
13,05kWp, 58 S-Energy je 225W 3 x SMA 4000TL-20. Inbetriebnahme 30.6.2010, 41 Module Westdach, 17 Module Ostdach.
Verschattung Ostdach vom Kamin, von ca. Mitte Oktober bis Mitte März keine Sonne (Ostdach).
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Re: Diskussion: Kein Schutz für anonyme Meinungsäußerungen?

Beitragvon Elektron » 14.03.2012, 11:40

Hallo,

auf Grund von aktuellen Vorkommnissen (ich spreche in der Mehrzahl!) in den letzten 14 Tagen möchte die Forenleitung nochmals eindringlich auf folgende Dinge hinweisen:

Netiquette des PV-Forum

Postings im Bereich Warnungen / kritische Beiträge

Spielball PV-Forum

Ehrverletzungsdelikte, wie z.B. Beleidigungen, üble Nachrede, auch Verleumdungen

Bei kritischen Beiträgen und Tatsachenbehauptungen, die wir selbst nicht überprüfen können werden wir umgehend mit dem Verfasser direkten Kontakt aufnehmen mit folgender Aufforderung:

Hallo xxx,
dein Posting im Bereich Warnungen muss erst durch die Moderation freigegeben werden. Bitte versichere uns (unter Angabe deines Namens und der Adresse) eidesstattlich, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen und du nicht versuchst ungeliebte Mitbewerber zu schädigen. Deine persönlichen Angaben werden von der Administration vertraulich behandelt. Bei den von uns freigegebenen Beiträgen stehen wir auch im Falle einer Auseinandersetzung auf Löschung hinter dem Threaderöffner. Sollte es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen behalten wir uns vor in Zusammenarbeit mit unserem Rechtsanwalt Dich als Zeuge zu aufzurufen.

Sonnige Grüße
Elektron
Jürgen Haar

    Eidesstattliche Versicherung:
    Über die Bedeutung einer zur Vorlage bei Gericht bestimmten eidesstattlichen Versicherung und die strafrechtlichen Folgen vorsätzlich oder fahrlässig unrichtiger Angaben, namentlich über die Strafandrohung gemäß § 156 StGB bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei vorsätzlicher Tat bzw. gemäß § 163 Abs. 1 StGB bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei fahrlässiger Begehung, belehrt,
    erkläre ich, [Inhalt des Postings].....

Es muss sich also jedem User bewusst sein, dass die hier geschrieben Postings der Wahrheit entsprechen und einer Überprüfung vor Gericht standhalten müssen. Für Rückmeldungen wie "dann löschen Sie halt mein Posting" ist es in den meisten Fällen zu spät und wird die Photovoltaikforum GmbH in eine sehr schlechte rechtliche Position gebracht.


Gruß Jürgen Haar
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