hallo an alle,
man man man dieser abmahnwahn ...
mach nen "spendenkonto für abmahngeschädigte" auf ... ich wäre der erste der dir nen betrag überweist.
mfg
rob
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Diskussion: Kein Schutz für anonyme Meinungsäußerungen?Moderator: Mod-Team
Halloo zusammen
Also wenn ich nun hier schreibe,meine Anlage mit XXX Modulen läuft sehr schlecht und bringt nur ca. 85% Leistung. So kann mich der Modulhersteller schon verklagen,das heisst ich muss es 100%ig beweisen können dass es wirklich so ist,ansonsten steh ich schon mir einem Bein im Knast... Das sind ja schöne Aussichten Gruß Josef
Jeder Beitrag dieses Forums wird bei google sofort gelistet und ist für alle Zeiten archiviert. Das scheint mir das Problem zu sein. Wenn die Betreiber den Server für die google sprerren, dann werden jedoch nur noch Insider die Seiten finden, was schlecht ist für die Werbeeinnahmen.
Wenn ein Arbeitnehmer hier in seiner Arbeitszeit schreibt - Abmahnung Wenn ein angestellter Experte ein Wettbewerbsprodukt empfiehlt, was eventuell gerade in diesem einem Fall wirklich besser ist - Abmahnung Wenn ein Solarteur einen anderen kritisiert - Abmahnung Wenn ein Personalbereiter einen neuen Mitarbeiter checkt - keinen neuen Job usw. Ein ewiges Dilemma.
Moin ... immerhin geht es hier um eine Abwägung verschiedener Rechte der beteiligten Parteien .... Wobei es an sich völlig irrelavant sein sollte ob eine Meinungsäusserung mit einem (Klar)Namen und postalischer Anschrift zu erfolgen hat oder eben "ohne" .... Dazu das Grundgesetz: (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. http://dejure.org/gesetze/GG/5.html Da steht nix von wegen "Jeder der sich anderen gegenüber eindeutig identifiziert" , sondern "nur" JEDER ... wobei es "nur" folgende Einschränkung des höchsten Verfassungsgutes gibt... (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. So sieht die "Rechtslage" aus und wenn ICH oder wer auch immer der Meinung ist ein Produkt "tauge nichts" und kann dies auch sachlich begründen z.B. mit belegbaren Fakten wie Fehlern, Falschaussagen des Herstellers etc pp , dann ist das eben so und muß von demjenigen hingenommen werden ! Wenn man so einfach mit "Straftandrohung" durchkäme könnte man gleich die Grundrechte ABSCHAFFEN, weil dann finanzstarke Menschen/Firmen/Organisationen Meinungen in D DIKTIEREN könnten ! So langsam "peilen" es auch die Gerichte, daß solche "Haftungen" bzw. angestrebte Unterlassungen für einige Leute lästiger Ansichten einer Aushebelung eklatanter Grundrechte zugunsten ökonomischer Interessen einiger weniger gleich kommt. mfg vom Deich P.S. Im übrigen rege ich auch in diesem Fall an , daß möglichst viele die für sich den Nutzen (auch finanziellen!) einer SACHLICHEN und BETREIBERORIENTIERTEN Information aus diesem Forum ziehen , mit einer kleinen Spende dem Betreiber , Herrn Haar "beispringen" und so alle Versuche die gebeutelten Konsumenten von Herstellerseite auch noch "mundtot" machen zu wollen im Keim zu ersticken!!!! Ich jedenfalls werde mich an so einer Aktion beteiligen ! 56 x Sharp NU-180E1, 2 x SB 5000 TL HC
Dach:Az. 200 Grad, Elev. 40 Grad (3 Strings) + 28 Grad (1 String) Null Schatten .. http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=2594 http://www.solarlog-home4.de/nhs Sonne= 3,86× 10hoch26 Watt
Re: Diskussion: Kein Schutz für anonyme Meinungsäußerungen?
Moin ... darf man erfahren welcher Hersteller sich erdreistet ein solches Verfahren an zu strengen ? Bei dem werd ICH sich niemals (mehr?) ein Produkt kaufen ! Oder ist das auch "geheim" und das Verfahren unter Ausschluß der Öffentlichkeit ? mfg vom Deich 56 x Sharp NU-180E1, 2 x SB 5000 TL HC
Dach:Az. 200 Grad, Elev. 40 Grad (3 Strings) + 28 Grad (1 String) Null Schatten .. http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=2594 http://www.solarlog-home4.de/nhs Sonne= 3,86× 10hoch26 Watt
Moin ... wenn man dieses Forum argumentativ als "Microkosmos" einer Meinungsäußerung auf der Strasse gleichstellt oder bei einem Fernsehinterview etc wo auch niemand "gezwungen" wird ein Namensschild am besten noch mit vollständiger Anschrift um seinen Hals zu hängen um seine Meinung gemäß Art. 5 kund zu tun. Natürlich bleiben strafrechtlich relevante Äußerungen wie Beleidigungen auch weiterhin im Bedarfsfall für die Behörden über z.B. die IP Adresse etc "nachvollziehbar" und natürlich sollten hier insbesondere immer nachvollziehbare und sachliche Schilderungen gemacht werden ... Wobei ich jetzt den Fall hier und seine Umständen/Aussagen nicht kenne.... Aber grundsächlich kann es nicht sein, daß Unternehmen lieber ihr von den Kunden erlangtes Geld dafür einsetzen die Schlechtigkeit ihrer Produkte durch "Mundtot machen" zu verteidigen und damit andere Konsumenten in die Falle laufen zu lassen statt durch kundenorientiertes Verhalten bzw. Produktverbesserungen am Markt zu bestehen ! [edit] Im übrigen erinnere ich alle klagewilligen Anbieter an folgende "kleine Geschichte" : http://de.wikipedia.org/wiki/Brent_Spar mfg vom Deich 56 x Sharp NU-180E1, 2 x SB 5000 TL HC
Dach:Az. 200 Grad, Elev. 40 Grad (3 Strings) + 28 Grad (1 String) Null Schatten .. http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=2594 http://www.solarlog-home4.de/nhs Sonne= 3,86× 10hoch26 Watt
Re: Diskussion: Kein Schutz für anonyme Meinungsäußerungen?
naja, wissen weiss ich nichts genaues.... aber wenn man sich mal folgenden thread anschaut, hab ich doch einen Verdacht http://www.photovoltaikforum.com/ftopic16571.html
Re: Diskussion: Kein Schutz für anonyme Meinungsäußerungen?
Moin ... Skylight ? Ich dachte doch "dieser Fisch sei gegessen" ...auch indem "Elektron" bereits alle diesbezüglichen Themen GELÖSCHT HAT .... Wenn es dann tatsächlich um diese "Pappenheimer" handeln sollte, schiesst man sich wie gesagt nur erneut ins Knie weil mit so einem angestrengten Prozess erneuter Staub aufgewirbelt wird. Am besten man schaltet auch noch die Presse zu diesem Prozess ein ...Der PV Enthusiast und Journalist Franz Alt wäre da sicher EINE Adresse die man auf das Thema aufmerksam machen sollte, unabhängig wer denn nun wirklich hinter dieser Klage steckt. mfg vom Deich 56 x Sharp NU-180E1, 2 x SB 5000 TL HC
Dach:Az. 200 Grad, Elev. 40 Grad (3 Strings) + 28 Grad (1 String) Null Schatten .. http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=2594 http://www.solarlog-home4.de/nhs Sonne= 3,86× 10hoch26 Watt
Habe mal mit unserer Rechtsabteilung gesprochen. Eine Klage erreicht meistens das Gegenteil vom dem, was erreicht werden soll. Besonders wenn die Berichte und Recherchen stimmen, echt sind und Kunden Geld verloren haben, ist eine Klage Quatsch.
Wenn Elektron alle Aussagen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gelöscht hat, so unsere Rechtsleute, wäre es sinnvoll die Klage zurückzunehmen und kein Grundsatzurteil anzustreben. Sollten die Behauptungen der Forumsgemeinde stimmen, dann verliert der Kläger.
Grundsätzlich hat jeder nach Art.5 Abs.1GG das Recht seine Meinung frei zu äußern (Meinungsfreiheit).
Gemäß $$ 185 ff StGB steht dem, u.a. der Schutz der "Ehre eines Einzelnen" gegenüber. Häufig kommen in Foren sogenannte Ehrverletzungsdelikte, wie z.B. Beleidigungen, üble Nachrede, auch Verleumdungen vor. Weiterhin wird unterschieden in: 1. -Tatsachenbehauptungen Eine Tatsachenbehauptung kann z.B. sein: "Der Installateur xy hat schlecht gearbeitet, er ist ein Dilettant und Pfuscher" Selbst wenn diese Aussage zutrifft, kann dies wegen Rufschädigung und Beleidigung bereits strafbar sein. 2. Werturteil ein Werturteil bezeichnet die Wiedergabe einer Meinung, ohne dass diese durch Tatsachen belegt wird und kann deshalb strafbar sein. Werturteile können also durchaus abgegeben werden, wenn sie sachbezogen und belegbar sind. 3. Stellungnahme/Wertung Stellungnahmen und Wertungen, die aus Überzeugung über eine Sache abgegeben werden sind von der Meinungsfreiheit gedeckt. Beispiel: "Mir gefällt die PV-Anlage nicht, der Aufbau sieht nicht schön aus" Grundsätzlich steht der Persönlichkeitsschutz über dem Schutz der Meinungsfreiheit Dies sollte bedacht werden, wenn im Forum Ross und Reiter, also Namen genannt werden! Rechtsverletzende Foreneinträge Lt. §10 TMG muss der Betreiber eines Forums nur haften, wenn eine konkrete Kenntnis über einen solchen Eintrag vorliegt und diese nicht unverzüglich entfernt wird. Unverzüglich bedeutet: er muss diesen Beitrag/Eintrag ohne schuldhaftes Zögern entfernen, in der Regel erachtet man hier 1-2 Tage als angemessen. Lt. allgemeiner Rechtssprechung hat ein Forenbetreiber nicht die Pflicht stets und ständig das Forum auf Rechtsverletzungen zu überprüfen. Er hat allerdings ein großes Problem, wenn er in solchen Threads mit diskutiert und sich somit die Beiträge von Fremdverfassern zu eigen macht. Dann volle Haftung. Gruß Helios Zuletzt geändert von Helios am 06.05.2009, 14:28, insgesamt 1-mal geändert.
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