Nach der Meldung der BNetzA für den Zubau Juni bis August 2010 in Höhe von 3156 MWp steht damit bereits heute fest, dass der im EEG festgeschriebene obere Grenzwert von 6500 MWp durch den ebenfalls per EEG festgelegten hochzurechnenden Zubau für 2010 (Zubau 06-09/2010 x 3 = für die Vergütungsdegression maßgeblicher Zubau 2010) bereits überschritten ist.
Damit sind Vergütungsbeispiele mit einer Degression von 11% oder 12 % für 2011 überholt: die Degression der EEG-Vergütung von 2010 nach 2011 wird 13% betragen.
Aus diesem Grund wird an dieser Stelle eine 'bereinigte' Vergütungstabelle vorgelegt.






5.00 (1 Bewertungen)
| 