Das kleine Einmaleins von Solar-Anlagen über Planung Montage Betrieb und etc.
Moderator: Mod-Team
von Elektron » 30.10.2005, 18:21
Seit dem 1, Januar 2004 gilt das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG).
Darin werden PV-Anlage bzgl. der Einspeisevergütung wie folgt behandelt:
Die Einspreisevergütung hängt von drei Faktoren ab:
1.Systemgröße
2.der Art und Weise wie das System auf dem Gebäude installiert ist
3.Jahr der Installation Die Einspeisevergütung ist gültig das Installationsjahr +20 Jahre. Beispiel:
Sie kaufen in 2005 eine Solaranlage von 120 kWp für ein Schrägdach Aufbau der Einspeisevergütung
30 kWp zu 0,545 € pro kWh 70 kWp zu 0,519 € pro kWh 20 kWp zu 0,510 € pro kWh Ihre Einspeisevergütung (30*0,545 + 70*0,519 + 20*0,510) / 120 = 0,524 € pro kWhDie Vergütungssätze für 2005: Freilandanlagen: 43,40 Cent pro kWh
Dachanlagen: 54,50 Cent pro kWh bis 30 kW Leistung 51,90 Cent pro kWh, Anlagenteil 30-100 kW 51,30 Cent pro kWh, Anlagenteil über 100 kW
Fassadenanlagen: 59,50 Cent pro kWh bis 30 kW Leistung 56,90 Cent pro kWh, Anlagenteil 30-100 kW 56,30 Cent pro kWh, Anlagenteil über 100 kW Die Vergütungssätze für 2006: Freilandanlagen: 40,6 Cent pro kWh
Dachanlagen: 51,80 Cent pro kWh bis 30 kW Leistung 49,28 Cent pro kWh, Anlagenteil 30-100 kW 48,74 Cent pro kWh, Anlagenteil über 100 kW
Fassadenanlagen: 56,80 Cent pro kWh bs 30 kW Leistung 54,28 Cent pro kWh, Anlagenteil 30-100 kW 53,74 Cent pro kWh, Anlagenteil über 100 kW Die Vergütungssätze für 2007: Freilandanlagen: 37,95 Cent pro kWh
Dachanlagen: 49,21 Cent pro kWh bis 30 kW Leistung 46,81 Cent pro kWh, Anlagenteil 30-100 kW 46,30 Cent pro kWh, Anlagenteil über 100 kW
Fassadenanlagen: 54,21 Cent pro kWh bis 30 kW Leistung 51,81 Cent pro kWh, Anlagenteil 30-100 kW 51,30 Cent pro kWh, Anlagenteil über 100 kW Die Vergütungssätze für 2008: Freilandanlagen: 35,49 Cent pro kWh
Dachanlagen: 46,75 Cent pro kWh bis 30 kW Leistung 44,47 Cent pro kWh, Anlagenteil 30-100 kW 43,98 Cent pro kWh, Anlagenteil über 100 kW
Fassadenanlagen: 51,75 Cent pro kWh bis 30 kW Leistung 45,47 Cent pro kWh, Anlagenteil 30-100 kW 48,99 Cent pro kWh, Anlagenteil über 100 kW
Alle Angaben ohne Gewähr.
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von za-ass » 30.09.2009, 16:26
Seit dem 01.01.2009 gilt das EEG vom 25.10.2008 mit den nachfolgend benannten Vergütungssätzen.
Grundsätzlich geändert wurde dabei: - ein Fassadenzuschlag, der nach dem 'alten EEG' bis Ende 2008 noch in Anspruch genommen werden konnte entfällt ersatzlos. - bei Anlagen bis 30 kW kann die sog. Eigenverbrauchsregelung in Anspruch genommen werden Die Vergütungssätze für 2009(Inbetriebnahme 2009) Anlagen auf oder an Gebäuden43,01 Cent pro kWh für Anlagen bis 30 kW 25,01 Cent pro kWh, für den Eigenverbrauchsanteil bei Anlagen bis 30 kW 40,91 Cent pro kWh, Anlagenteil 30-100 kW 39,58 Cent pro kWh, Anlagenteil 100- 1000 kW 33,00 Cent pro kWh, Anlagenteil >1000 kW FreiflächenanlagenDie Vergütungssätze für 2010(Inbetriebnahme 2010) ***Anlagen auf oder an Gebäuden39,57 Cent pro kWh für Anlagen bis 30 kW 23,01 Cent pro kWh, für den Eigenverbrauchsanteil bei Anlagen bis 30 kW 37,64 Cent pro kWh, Anlagenteil 30-100 kW 35,62 Cent pro kWh, Anlagenteil 100- 1000 kW 29,70 Cent pro kWh, Anlagenteil >1000 kW FreiflächenanlagenDie Vergütungssätze für 2011(Inbetriebnahme 2011) ***Anlagen auf oder an Gebäuden36,01 Cent pro kWh für Anlagen bis 30 kW 20,94 Cent pro kWh, für den Eigenverbrauchsanteil bei Anlagen bis 30 kW 34,25 Cent pro kWh, Anlagenteil 30-100 kW 32,42 Cent pro kWh, Anlagenteil 100- 1000 kW 27,03 Cent pro kWh, Anlagenteil >1000 kW FreiflächenanlagenDie Vergütungssätze für 2012(Inbetriebnahme 2012) ***Anlagen auf oder an Gebäuden32,77 Cent pro kWh für Anlagen bis 30 kW 19,05 Cent pro kWh, für den Eigenverbrauchsanteil bei Anlagen bis 30 kW 31,17 Cent pro kWh, Anlagenteil 30-100 kW 29,50 Cent pro kWh, Anlagenteil 100- 1000 kW 24,59 Cent pro kWh, Anlagenteil >1000 kW Freiflächenanlagen***Diesen Vergütungsangaben liegt eine Degression in 2010 von 8% für Anlagen bis 100 kW bzw. 10% für Anlagen > 100 kW zugrunde ab 2011 von 9% für alle Anlagen (kW-unabhängig) zugrunde. Basis für diese Degression ist ein bei der Bundesnetzagentur (BNA) bis zum 30. September registrierter Anlagenzubau (nach § 16 Abs. 2 Satz 2), der innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate in 2009 im Bereich 1000 - 1500 MW liegt (maßgeblich für 2010) in 2010 im Bereich 1100 - 1700 MW liegt (maßgeblich für 2011) in 2011 im Bereich 1200 - 1900 MW liegt (maßgeblich für 2012) Liegt der Zubau darüber bzw. darunter erhöht bzw. verringert sich die Degression um 1 Prozentpunkt.
Den Zubauumfang teilt die BNA im Einvernehmen mit dem BMU und dem BMWi bis zum 31. Oktober des Jahres für das Folgejahr im Bundesanzeiger mit.
Alle Angaben ohne Gewähr. Allein maßgeblich sind das im Bundesgesetzblatt veröffentlichte EEG und die Hintergrundinformationen der konsolidierten B-Fassung zum EEG.
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von za-ass » 30.10.2009, 21:12
Nachdem die Bundesnetzagentur für den Zeitraum 01.10.2008 - 30.09.2009 einen Zubau von 2339 MW meldet, und damit die Obergrenze von 1500 MW für die primär vom EEG für das Jahr 2010 vorgesehene Degression überschritten wird, gelten ab dem 01.01.2010 für Photovoltaik-Anlagen folgende EEG-Vergütungssätze:
Die Vergütungssätze für 2010 (Inbetriebnahme 2010)
{Stand 30.10.2009}
Anlagen auf oder an Gebäuden
39,14 Cent pro kWh für Anlagen bis 30 kW 22,76 Cent pro kWh, für den Eigenverbrauchsanteil bei Anlagen bis 30 kW 37,23 Cent pro kWh, Anlagenteil 30-100 kW 35,23 Cent pro kWh, Anlagenteil 100- 1000 kW 29,37 Cent pro kWh, Anlagenteil >1000 kW Freiflächenanlagen 28,43 Cent pro kWh Die im Vorbeitrag benannten Vergütungssätze für die Jahre 2011 und 2012 sind damit ebenfalls hinfällig, da die jeweiligen Vorjahresvergütungssätze die Berechungsbasis darstellen. Aktuell darf bis auf Weiteres in 2011 von einer von der Anlagengröße unabhängigen Degression von 9% ausgegangen werden, wenn der Zubau vom 01.10.2009 bis 30.09.2010 unter 1700 MW bleibt; liegt der Zubau darüber, erhöht sich die Degression auf 10%. Die Vergütungssätze für 2011 (Inbetriebnahme 2011/ angenommene Degression = 10%) {Stand 30.10.2009}Anlagen auf oder an Gebäuden 35,23 Cent pro kWh für Anlagen bis 30 kW 20,48Cent pro kWh, für den Eigenverbrauchsanteil bei Anlagen bis 30 kW 33,51Cent pro kWh, Anlagenteil 30-100 kW 31,71Cent pro kWh, Anlagenteil 100- 1000 kW 26,43Cent pro kWh, Anlagenteil >1000 kW
Freiflächenanlagen
25,59 Cent pro kWh
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von za-ass » 13.05.2010, 17:36
Nachdem der Bundestag am 06.05.2010 in Sachen EEG zu Potte kam, hier in Kürze die daraus resultierenden Veränderungen in Bezug auf die Vergütung nach EEG. Die im Vorbeitrag benannten Vergütungen für 2011 sind damit jetzt perdu und wie allgemein bekannt liegt ab 01.07.2010 eine veränderte Vergütungssituation vor. eeg-vergütung_2010-11.jpg Grundlage diese Zusammenstellung ist die elektronische Vorabfassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Ausschuss 16), die von diesem am 05.05.2010 verabschiedet und am 06.05. so in 2.-ter und 3.-ter Lesung vom Bundestag beschlossen wurde. Die lektorierte Druckfassung, die bei Veröffentlichung die elektronische Vorabfassung ersetzt, lag zum Bearbeitungszeitpunkt noch nicht vor.
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von za-ass » 14.07.2010, 15:32
Hier die aktuellste Version der EEG-Vergütungen mit den Veränderungen, die Anfang Juli noch durch den Vermittlungsausschuss eingebracht wurden.
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