Was zu Beachten bei zweiter PV Anlage ?

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,


    planen 2. PV Anlage auf gleichem Hausdach
    1. Anlage 8 /2012 Einspeisung und Eigenverbrauch
    2. Anlage 8 /2015 Einspeisung und Eigenverbrauch


    bitte folgende Fragen:


    kann man bei Eigenverbrauch die Anlage 2 jrgendwie Priorisisieren (da Anlage 1 höhere Einspeisevergürung) beim Eigenverbarich oder werden bei immer gleich beim Eigenverbrauch herangezogen ? z.B. aktueller Moment Bedarf Eigenverbrauch 1000 Watt -
    Anlage 1 aktuell liefert 2000W und Anlage 2 2500 W - wird also jeder Anlage 500 W Eigenverbrauch angerechnet ?
    Wie bei Anlage 1 liefert 300 W Analge 2 3000 W Eigenverauch 1000 W dann Anlage 1 / Anlage 2 ?



    wie ist es beim Finanzamt welche Formulare werden noch benötigt ?
    Unternehmer sind wir ja bereits also nunr noch der Fragebogen zur Errichtung einzureichen ?


    Wie ist es mit der UStVA ist hier für die 2. Anlage wieder monatlich zu beginnen ?
    einerseits gut für die Rückerstattung MWSt andereits wieder der monatliche Aufwand oder hat man da ein Whalrecht.


    gibt es bei 2 Anlagen auf einem Dach noch besonderes zu berücksichtigen ?
    evt. Zähler zur Einspeisung, Versicherung....


    Danke vorab

  • Hi,


    Zitat von FrankenIkaros

    kann man bei Eigenverbrauch die Anlage 2 irgendwie Priorisisieren?


    sicher, kein Problem. Aus Sicht des Bezugszählers muss die ältere Anlage zuerst angeklemmt sein, die neuere deren Strom zuerst verbraucht werden soll muss näher zur Unterverteilung angeklemmt sein.


    Ich habe auf diese Weise 3 Anlagen mit unterschiedlicher Priorität angeklemmt und ein Klemmplatz für eine 4. Anlage ist noch frei, die dann als aller erste Strom für den Eigenverbrauch liefern wird.


    Zitat von FrankenIkaros

    gibt es bei 2 Anlagen auf einem Dach noch besonderes zu berücksichtigen ?
    evt. Zähler zur Einspeisung, Versicherung....


    Ausser dass Du einen 2. Einspeisezähler benötigst und evtl. einen 2. Erzeugungszähler gibt`s imho nix zu beachten.

    MfG
    Ralf Hofmann
    ___________


    EEG-Anlagen: 30 kWp (12/2011) + 9,2 kWp (4/2013) + 8 kWp (10/2015) + 4,3 kWp (10/2017)
    Degertraker

    E-Auto: Nissan e-NV 200
    Meine Anlagen: PV-Anlage 30 kWp in 35745 Herborn

  • http://www.bhkw-infothek.de/na…t-wegweisende-empfehlung/


    So wie hier mit Kaskadenzahler (Zzw).
    Bei Dir wäre PV die erste PV Anlage 1 mit hohe Vergütung und Bhkw wäre bei Dir PV Anlage 2 mit niedrige Vergütung und nah an Deiner Verbraucherstelle.


    Bei mir ist auch eine Kaskadenzähler verbaut.

    16, 53 kWp 04.2012
    9, 75 kWp 04.2014
    10,00 kWp 05.2015
    40 kWp Huawei 33KTL-A 05.2019

    45 A BlueSolar, 6 x Pylontech US 5000 , 2 x ESS-Victron Multiplus II

    11 kW Dimplex Sole WP mit RGK, 5 kW Heisha LWWP

    55 kWp Huawei 33KTL/36KTL 2023 (unter 300 €/kWp)

  • Zitat von LumpiStefan

    Kenn jetzt aktuell die Bedingungen, aber gab es 2012 nicht noch eine Vergütung für den eigengenutzten Strom?
    Evtl. Sollte man mal durchrechnen, welche Variante am besten ist...


    Stefan


    Nein. Hier gibt es nicht.

    16, 53 kWp 04.2012
    9, 75 kWp 04.2014
    10,00 kWp 05.2015
    40 kWp Huawei 33KTL-A 05.2019

    45 A BlueSolar, 6 x Pylontech US 5000 , 2 x ESS-Victron Multiplus II

    11 kW Dimplex Sole WP mit RGK, 5 kW Heisha LWWP

    55 kWp Huawei 33KTL/36KTL 2023 (unter 300 €/kWp)

  • Zitat von FrankenIkaros

    Wie ist es mit der UStVA ist hier für die 2. Anlage wieder monatlich zu beginnen ?
    einerseits gut für die Rückerstattung MWSt andereits wieder der monatliche Aufwand oder hat man da ein Whalrecht.


    Für die Abgabe der Voranmeldungen hat sich der Gesetzgeber § 18 des Umsatzsteuergesetzes ausgedacht: http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18.html


    Der normale Abgabezeitraum ist das Quartal, bei mehr als 7.500 Euro Steuer im Vorjahr stattdessen der Kalendermonat, bei weniger als 1.000 Euro im Vorjahr entfällt die Voranmeldung. Das einzige Wahlrecht hat der Unternehmer bei einem Überschuß der Vorsteuer von mehr als 7.500 Euro im Vorjahr.
    Du mußt also wegen der zweiten Anlage nicht wieder mit der monatlichen Voranmeldung beginnen. Im kommenden Jahr könnte sich aber je nach Anlagengrößen der Voranmeldungszeitraum einmal ändern...

  • Zitat von Ralf Hofmann


    Ausser dass Du einen 2. Einspeisezähler benötigst


    Den braucht es bei zweimal mit Eigenverbruach nicht (würde auch gar nicht gehen) sondern eine passende Zählerkaskade, wie schon verlinkt.
    Bei recht genau 6ct/kWh Unterschied in den Vergütungen, wird sich das auf jeden Fall rechnen, selbst wenn die neue Anlage über 10kWp kommt und damit EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch fällig würde.


    Wenn die bestehende Anlage über 10kWp hat und man nur 90% vergütet bekommt, wäre aber die Anordnung zu überdenken. Da MIM und nciht-MIM nicht gemeinsam gemessen werden dürfen, käme man da über die Kaskade sowieso nicht drum rum.

  • Hi,


    Zitat von alterego

    Den braucht es bei zweimal mit Eigenverbruach nicht (würde auch gar nicht gehen) sondern eine passende Zählerkaskade, wie schon verlinkt.


    sicher ist ein weiterer Einspeisezähler notwendig. Jede PV-Anlage benötigt einen eigenen Einspeisezähler.
    Aber ich glaube, wir meinen das gleiche.


    Ich hab` mal das Messkonzept meiner 4 Anlagen mit den entsprechenden Zähler aufgezeichnet:

  • Hallo ihr lieben,


    also schon mal Danke für die Tipps:


    also die 1 Analgae hat 5,8 KWp die 2. Anlage 9,4 KWp
    auch bei der 1. Anlage wurde der Eignenverbrauch schon nicht mehr vergütet


    wie gesagt bei den Kasakdenaufabeu bin ich echt der Leihe - d,h, es ist durch "reines Anklemmen" machbar außder den eigenen Einspeisezähle ver die neue Anlage wird nichts an Hardware benötigt ?


    Habe nämlich gerade die PV Handwerker im Hause - weiss bloß nicht wie ich diesen das rüberbringen soll ?


    Danke !!!!

  • Ralf: denke auch wir meinen das gleiche. Einspeisezähler ist für mich nur der, der direkt am Netz des VNB hängt, alles andere sind Unterzähler oder so.


    Hauptsache der Elektriker weiß was Sache ist. Je nach den örtlichen Begebenheiten kann es schon nicht ganz einfach sein einen passenden Platz zu finden. Der muß ja "zwischen" den Einspeisepunkt der alten und der neuen Anlage rein. Wichtig ist es darauf zu achten, daß er rücklaufgesperrt ist und richtig rum angeklemmt wird. Der muß die Einspeisung der neuen Anlage messen, nicht etwa den Verbrauch des Hauses.


    Zitat

    Habe nämlich gerade die PV Handwerker im Hause - was blpß nicht wie ich diesen das rüberbringen soll ?


    Sag dem einfach, daß du den Strom aus der neuen Anlage bevorzugt verbrauchen willst, das sollte der dann schon wissen. Notfalls gehst du später auf die Seite deines Netzbetreibers und suchst raus, wie sich das Zählerprinzip bei dem nennt. Die sollte der ausführende Elektriker drauf haben.