henry74 hat geschrieben:Hallo,
beginne morgen mit der Montage meiner 85 kwp Anlage.
Zur Zeit ist sehr schwierig einen Elektriker zu finden, nun meinte der ausführende Dachdecker dass eine Anlage lediglich auf dem Dach Strom produzieren müsste, um für dieses Jahr noch die Einspeisevergütung zu bekommen.
Ist an der "Geschichte " irgendetwas dran, oder ist dass völliger Blödsinn??
Vielen Dank für eure Meinungen und Erfahrungen.
Die Frage mit Zielrichtung auf die Einspeisevergütung ist nicht "Wann ist eine PV-Anlage laut Gesetz fertiggestellt?" sondern wann wurde der Generator in Betrieb genommen.
Allein dieses Kriterium zählt für die Zuweisung der Einsepeisvergütung. Dein Dachdecker hat also völlig recht; ergänzende hätte er noch anfügen müssen, dass dieser Strom auch nachweislich verbraucht worden sein muss. (Dieser Nachweis muss für den Fall, dass noch kein Netzanschluss vorliegt lt. entsprechendem EEG-Clearing-Beschluss auch nicht pro Modul geführt werden, es genügt die stringweise Inbetriebnahme des Generators mit dem unter Zeugen dokumentierten Nachweis eines entsprechenden Stromverbrauchs (Glühlampe etc.).
Es gibt dazu hier im Forum sowie im Netz, z.B. auf den SFV-Seiten, einen Eimer voll an Ausführungen und Erklärungen; einfach mal die entsprechende Suche bedienen.