Farmjanny hat geschrieben:Moin!
Wie meldet man das beim Energieversorger an? Als Anlage, die aufgrund des EEG angeschlossen werden darf/muß aber nicht nach EEG vergütet wird.
Hat jemand von Euch das schonmal gemacht?
Hallo,
Ich hatte diesbezgl. mit dem RWE telefoniert...
beim RWE gibt dazu das Messkonzept Nr. 2 (Überschusseinspeisung). Der Eigenverbrauch wird nicht subventioniert.
Der Eigenverbrauch wird durch keinen Pflichtzähler gemessen. Die PV wird hinter dem vorhandenen Zähler angeschlossen.
Die Überschusseinspeisung kann vergütet werden. In diesem Fall wird
der vorhandene Zähler ersetzt durch einen neuen Zähler, mit dem der normale Verbrauch und die Überschusseinspeisung getrennt
gemessen wird.
Die Überschusseinspeisung muss aber nicht vergütet werden, in diesem Fall muss der vorhandene Zähler nur eine Rücklaufsperre besitzen. (evtl. auch tauschen)
In beiden Fällen benötigt man keinen zusätzlichen Zählerplatz.
Für den Fall der Vergütung der Überschusseinspeisung bewegt man sich in jedem Fall im Rahmen des EEG. Sonst würde das RWE das nicht offiziell anbieten.
(MWST, Abschreibung, usw.)
Je nach Auslegung der Anlage (in meinem Fall ist tagsüber genügend Verbrauch vorhanden) wird nur sehr wenig eingespeist. Die
Einspeisung dient nur dazu, damit eine Gewinnabsicht zu erkennen ist. Ansonsten ist es Hobby, und damit hat das Finanzamt immer ein Problem.
Den anderen Fall muss ich noch mit meinem Steuerberater klären. Das Problem ist hier eine Gewinnabsicht zu definieren.
Lt. Auskunft des RWE müsste der Fall aber auch EEG konform sein. Das muss mir das Finanzamt aber erst bestätigen.
Es könnte sein, dass man nur irgend etwas einspeisen muss, egal ob man das vergütet bekommt.
ESC