Neue Anlage '16 soll in '17 erweitert werden - sinnvoll??

  • Hallo allerseits,
    ich bin neu hier im Forum - lese allerdings schon 'ne ganze Weile inoffiziell mit - somit sende ich einen Gruß in die Runde.


    Nachdem ich mir Ende dieses Sommers eine PV habe aufbauen lassen, dachte ich, daß es nun doch an der Zeit wäre sich hier anzumelden, da zwischenzeitlich ein paar Fragen aufgelaufen sind...
    Ich habe seit August '16 nun 9,9 kW (LG) in Ost- West-Süd- Ausrichtung mit einer in etwa 30/30/40% Aufteilung mit knapp 10kWh Speicher (LG) auf meinem Mehrgenerationen-Privathaus . Also 3 Strings an 2 Wechselrichtern (SMA). Ursprünglich war geplant mehr kW aufzubauen, jedoch lies ich mich bis dato von der EEG-Umlage abschrecken.
    Am liebsten würde ich jedoch alle freien und möglichen Flächen mit PV-Modulen bepflastern.
    Ziel ist und war es "später" einmal (10-20 Jahre) so autark wie möglich zu werden, bzw. so wenig Ausgaben wie möglich für den Strom aufbringen zu müssen - eventuell später durch die PV sogar ein kleines "Zubrot" zu erhalten.
    Ein Wechselrichter ist "austauschfähig" ( wegen der Mehrleistung) und hat noch den nötigen String frei.


    Inzwischen hat sich die EEG Umlage für 2017 ergeben und es gibt Prognosen für die zukünftige Vergütung von Neuanlagen (welche sich in 2017 wieder erhöhen soll).
    Ich überlege nun (und rechne rum) , ob ich meine Doppelgarage mit weiteren ca. 6 kW bestücken sollte (Gesamt-Peak-Leistung nominell dann also ca. 16 kW). Diese vieleicht sogar in einer Achse nachgeführt... (gelernter Maschinenschlosser mit guten Kontakten). Ich habe also schon auch viel Spaß an der Sache selbst und bin darüberhinaus "Perfektionsfreak" *lächel*.
    Doch zurück zum Grundsätzlichen:

    Einerseits würde ich dann zwar EEG-Umlagepflichtig , andererseits stiege mein Autarkiegrad nicht unwesentlich an, wie auch die Einspeisung und deren Vergütung sich (rechnerisch zumindest) sogar mehr als verdoppeln könnte.Ebenso die Tatsache den Speicher auch bei schlechterer Witterung besser nutzen zu können bzw. den Hausverbrauch bis in die Monate der tiefstehenden, kraftlosen Sonne tagsüber noch größtmöglich abdecken zu können (es sind drei Personen tagsüber daheim : 2 Rentner , eine Hausfrau und eine vierte besorgt das Geld: sprich arbeitet).


    Hinzu käme die Aussicht, vieleicht eine Vergütung für die gesamte Anlage zu erzielen, welche die derzeitige noch übersteigt, obwohl die zukünftige Anlage nominel über der 10 kW Peak Grenze läge.... doch wie sieht die Regelung dazu aus?


    Jetzt haben sich Fragen ergeben, welche ich selbst durch Gespräche mit Fachleuten und intensiver Suche im Internet nicht eindeutig beantwortet bekomme:


    Für den Fall einer Erweiterung der neuen Anlage um 6 kW auf insgesamt 16kW:


    Kann ich aus der Selbsständigkeit nach fünf Jahren nach wie vor ins Kleinunternehmertum wechseln?


    Die derzeitige Anlage wurde in 8/16 erbaut: Wenn eine Erweiterung (deren Anmeldung) in 7/17 stattfände, würde diese Anlage dann komplett als Neuanlage gesehen werden können ?
    Dazu: Ich kenne die "Bestandsregelung" für "alte" Anlagen, sofern weniger als 30% zugebaut/erweitert werden. Hier sind es aber mehr als 50% - aber die "Altanlage" ist neu ! (8/16), zudem würde die Anlage in weniger als einem Jahr erweitert, also greift diese Regelung ja nicht.


    Würde ich somit also quasi eine "Neuanlage" anmelden , welche mir sodann die höhere Vergütung für 7/17 beschert ?
    Oder bleiben die älteren Module auf ihrem Vergütungsstand, und nur die Erweiterung wird höher vergütet?


    Der derzeit zu kleine WR würde übrigens zeitnah bereits durch meinen (sehr umgänglichen) Solateur zurückgenommen und gegen einen, der zukünftig anstehenden Leistung entsprechendes Gerät, ausgetauscht werden - aber das nur nebenbei.


    Wie wird das gehandhabt, wenn innerhalb eines Jahres die Anlage aufgestockt würde? Das Budget war damals größer angesetzt und gäbe das zudem noch klaglos her *zwinker* - aus'm Fenster schmeißen muß aber auch nicht sein - jedoch ist zukünftige Unabhängigkeit (soweit als möglich) im Focus...
    Handelt es sich überhaupt um eine Erweiterung oder einen Zubau und wie ist das in meinem Fall aufgrund der neuen Anlage überhaupt zu verstehen?


    Für eure Tips und Hinweise/Anregungen bin ich euch jetzt schon sehr verbunden...


    herzliche Grüße
    Tala

    19,7kWp -LG 315/320N1CG4 ost/süd/west+ LG 10H + SMA SBS2,5 + SHM +Energymeter +4x SMA und 'n paar Tigos.......more 2 come :)

  • Zitat von Taladega


    Kann ich aus der Selbsständigkeit nach fünf Jahren nach wie vor ins Kleinunternehmertum wechseln?/quote]


    Wenn Du PV als Selbstständigkeit bezeichnest - ja.


    Warte doch einfach bis 1.8.17 - dann ist es eine Neuanlage, sofern IB alt im August 2016 oder früher war.
    Das hängt nicht davon ab, wieviel Du zubaust!


    Gruß
    MBiker_Surfer

    Gruß
    MBiker_Surfer

  • Zitat von Taladega


    Würde ich somit also quasi eine "Neuanlage" anmelden , welche mir sodann die höhere Vergütung für 7/17 beschert ?
    Oder bleiben die älteren Module auf ihrem Vergütungsstand, und nur die Erweiterung wird höher vergütet?


    Der derzeit zu kleine WR würde übrigens zeitnah bereits durch meinen (sehr umgänglichen) Solateur zurückgenommen und gegen einen, der zukünftig anstehenden Leistung entsprechendes Gerät, ausgetauscht werden - aber das nur nebenbei.


    herzliche Grüße
    Tala


    Hm - träum schön weiter. Und selbst wenn die Vergütung auf Grund zu geringen Zubaus erhöhtt werden sollte, das sind homöpathische Dosen :roll:


    WR zurücknehmen? Der muss Geld haben. Außerdem sind 3 Ausrichtungen am SMA WR jetzt schon nicht optimal - mit einer weiteren Südausrichtung indiskutabel - zumal wenn nachgeführt. Typisch Bastler :oops:


    Gruß
    MBiker_Surfer

    Gruß
    MBiker_Surfer

  • Zitat von MBIKER_SURFER

    Warte doch einfach bis 1.8.17 - dann ist es eine Neuanlage, sofern IB alt im August 2016 oder früher war.
    Das hängt nicht davon ab, wieviel Du zubaust!


    Gruß
    MBiker_Surfer




    Danke für die Antwort - kannst Du das begründen?
    Ab 1.8. 17 sinkt bereits die Vergütung! Zudem immernoch die Frage offenbleibt, wie die Gesamtanlage bei einem Zubau (ist es denn dann überhaupt ein Zubau??? ) inerhalb von 12 Monaten, also VOR IB der Altanlage von VNB und BNA betrachtet wird .



    Zitat von MBIKER_SURFER

    Hm - träum schön weiter. Und selbst wenn die Vergütung auf Grund zu geringen Zubaus erhöhtt werden sollte, das sind homöpathische Dosen :roll:


    WR zurücknehmen? Der muss Geld haben. Außerdem sind 3 Ausrichtungen am SMA WR jetzt schon nicht optimal - mit einer weiteren Südausrichtung indiskutabel - zumal wenn nachgeführt. Typisch Bastler :oops:


    Gruß
    MBiker_Surfer


    Und schon bin ich in 'ner Schublade gelandet....hmpf


    Danke fürs "einen-raushängen-lassen" sowas kann ich auch ganz doll... :danke: ergo sehr konstruktive Antwort :roll:
    Ich träum gerne ... z.B. von einer Nachführung, weshalb da auch "vieleicht" dabei stand.
    Zur Erklärung : Nicht zurücknehmen, sondern austauschen! (Inzahlungnahme von einem kaum gebrauchten, für einen größeren gegen geringe Zuzahlung).


    Aber erklär du mir doch mal warum 3 Ausrichtungen am SMA ( genau: mit 2 WR SMA ) nicht taugen sollten? Ich hab die genaue Konstellation doch garnicht beschrieben... ebenso nicht wie irgendwelche Ertragsangaben- und schon garkein Verbrauchsprofil- hab ich mich dermaßen mißverständlich ausgedrückt? dann sorry...
    Zudem liefe es letztlich auf ca. 10 kW reine Südausrichtung heraus, welche an einem WR hängen würde - der Rest wäre nach wie vor Ost-West zu gleichen Teilen und hängt an einem süßen kleinem Einphasigem...

    19,7kWp -LG 315/320N1CG4 ost/süd/west+ LG 10H + SMA SBS2,5 + SHM +Energymeter +4x SMA und 'n paar Tigos.......more 2 come :)

  • Danke sehr - aber :
    SE ?

    19,7kWp -LG 315/320N1CG4 ost/süd/west+ LG 10H + SMA SBS2,5 + SHM +Energymeter +4x SMA und 'n paar Tigos.......more 2 come :)

  • Zitat von Taladega

    Danke sehr - aber :
    SE ?


    Solaredge :D


    Und jetzt steht auf einmal 2 SMA WR da?



    Zitat von Taladega


    Das ist es, warum wir eigentlich zuerst alle!! Info wollen, um nicht hinterher zu erfahren, dass es nicht 1 WR sondern 2 WR sind :evil:



    Gruß
    MBiker_Surfer

    Gruß
    MBiker_Surfer

  • Zitat von Taladega


    ..........
    9,9 kW (LG) in Ost- West-Süd- Ausrichtung mit einer in etwa 30/30/40% Aufteilung mit knapp 10kWh Speicher (LG) auf meinem Mehrgenerationen-Privathaus . Also 3 Strings an 2 Wechselrichtern(SMA).
    ...........


    Entschuldigt, aber in meinem Eingangstext stand das so von Anfang an! :wink:

    19,7kWp -LG 315/320N1CG4 ost/süd/west+ LG 10H + SMA SBS2,5 + SHM +Energymeter +4x SMA und 'n paar Tigos.......more 2 come :)

  • Zitat von Taladega

    Entschuldigt, aber in meinem Eingangstext stand das so von Anfang an! :wink:


    Puh - dann sorry.


    Aber dann hättest ja die Größe auch dazu schreiben können :D - und wie verstringt.
    Aber egal.


    Außerdem frage ich mich, wie Du ernsthaft steigende Vergütungen in Deinem Entscheidungsprozess berücksichtigen willst.
    - diese sind in keinster Weise sicher
    - wie schon oben geschrieben nur in homöopathischer Dosis wahrscheinlich.


    Sicher dagegen ist, wenn Du die Anlage vor dem 1.8.17 baust (Altanlage ab 1.8.16), dann ist es keine Neuanlage sondern eine Erweiterung. Und Du wärst dann 100%-ig EEG Umlagepflichtig.


    Gruß
    MBiker_Surfer

    Gruß
    MBiker_Surfer

  • Sollte sich innerhalb des Zeitraums der Erweiterung (12 Monate) der Vergütungssatz ändern - egal in welche Richtung - wäre dann für den neuen Anlagenteil der alte oder neue Vergütungssatz anzuwenden?