ich habe meine 1. Anlage 9,2kWp (2009) mit einer Erweiterung 2,3kWp (2010) über einen Zähler laufen.
EON rechnet das ganz korrekt ab, 4/5 Ertrag bei 0,43€/kwh auf die 9,2 und 1/5 bei 0,39€/kwh auf die 2,3 Anlage.
Alles läuft auf Volleinspeisung.
Da aber die Anlagenerweiterung einen schlechteren WIrkungsgrad durch Verschattung hat, würde ich, wenn es möglich wäre lieber einen 2.Zähler setzen.
Nach meiner Berechnung aus 2011 haben ich ca.80€ Verlust durch die Berechnung mit einem Zähler. Auf die Restlaufzeit gesehen würde sich das trotz 2.Zählermiete schon rechnen.
Meine Frage: ist das überhaupt nachträglich möglich, ohne das sich der Vergütungssatz von 0,3914€/kwh ändert, oder sagt das EVU das dies jetzt ein Neuanschluß mit Vergütung nach 2012 ist ?
EVU ist E-ON und Anlage steht in Niedersachsen.






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