max. Einspeisevergütung ohne Eigenverbrauch

Rund um die Planung einer Solaranlage.

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Re: max. Einspeisevergütung ohne Eigenverbrauch

Beitragvon buergersolar » 11.06.2012, 19:27

Vielleicht lässt der VNB auch mit sich reden, dass du die neue Anlage bei Volleinspeisung auf den vorhandenen Einspeisezähler dazuklemmen darfst (Bestandsschutz), obwohl er dir gehört. Bei 1,3 kWp drücken die vielleicht mal ein Auge zu. Geht ja schließlich nicht um die Netzsicherheit o.ä., sondern nur um Bürokratie.
Ich würde da mal freundlich nachfragen. Würde dir einiges an Aufwand und Zählermiete ersparen.

Sonnige Grüße
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Re: max. Einspeisevergütung ohne Eigenverbrauch

Beitragvon wanders » 27.06.2012, 19:39

Moin zusammen,

um nochmal den Vorschlag von elfaro aufzugreifen, die Anlage zu einem 18er String zusammenzufassen. Ich bräuchte also nochmal 6 gleiche Module Axitec AC210P. Würde dann das ganze an einen Stega Grid hängen mit 70% Kastrierung für den neuen Teil. (12x210Wp + 6*210Wp*0.7) = 3402Wp. Reicht da ein Stega Grid 3000 oder besser 3600? Oder besser einen anderen WR?

Voraussetzung für diese Realisierung wäre allerdings das keine weiteren kosten außer den Modulen und WR anstehen. Also der vorhanden eigene Zähler (Anlage läuft als Volleinspeisser) weiter benutz werden kann.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage bekommt man noch Axitec AC210P Module und was kosten die etwa? Den WR habe ich im Netzt gefunden zum Preis von ca. 1100€. Das wären ca. 300€ mehr wir für einen SMA SB1300 den ich erwerben müßte wenn ich eine komplett neue Anlage mit 6 Modulen bauen würde. Alledings haben die Trafo WR von SMA einen lausigen Wirkungsgrad und ich erhoffe mir die 300€ durch den besseren WG des WR wieder reinzuholen. Was meint ihr zu dieser Idee?

Bei der angedachten Umsetzung ist da zwingend erforderlich genau die selben Module einzusetzten oder könnte man auch Module eines anderen Herstellers mit ähnlichen Leistungsdaten einsetzten? Auf was müßte man achten? Leerlaufspannung, Spannung an Mpp, Strom und Wp nehme ich an sollte in etwas passen. Max. Abweichung +- xx%?

Hier noch ein Bild wie es jetzt aussieht. Anlagedaten nochmal zusammengefasst:
Module: Axitec AC210P
WR: SMA SunnyBoy 2500
Dachneigung: 30°
Ausrichtung: Süd-Ost 45° Verschattungsfrei das ganze Jahr über.

Hier noch ein Bild wie es jetzt aussieht.
2012-06-27 17.47.07 klein.jpg
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Re: max. Einspeisevergütung ohne Eigenverbrauch

Beitragvon MBIKER_SURFER » 28.06.2012, 07:21

wanders hat geschrieben:Bei der angedachten Umsetzung ist da zwingend erforderlich genau die selben Module einzusetzten oder könnte man auch Module eines anderen Herstellers mit ähnlichen Leistungsdaten einsetzten? Auf was müßte man achten? Leerlaufspannung, Spannung an Mpp, Strom und Wp nehme ich an sollte in etwas passen. Max. Abweichung +- xx%?


Der Strom im MPP ist das entscheidende Kriterium. Sollte mind. so groß sein, wie die der 'alten' Module.

Gruß
Martin
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Re: max. Einspeisevergütung ohne Eigenverbrauch

Beitragvon elfaro » 28.06.2012, 09:19

Als WR muss der StecaGrid 3600 her, der 3000 ist zu klein.

Zu deiner Freude sei gesagt, dass der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat die 80%-EV-Regelung für Anlagen bis 10 kWp gestrichen hat - du bekommst also 100% Vergütung bei Volleinspeisung.

Die Altanlage bringt mit dem o.g. WR 120 kWh Mehrertrag, also ca. 50 EUR, so dass der Aufpreis allein von der Altanalge innerhalb von 6 Jahren getilgt ist.

Zu den Modulen hat dir mbiker schon was geschrieben. Idealerweise sollte noch der Temperaturkoeffizient ähnlich sein und der Strom auch nicht allzu stark abweichen - wenn ohnehin nur nach oben. Der Strom ist nämlich der Engpass, der alle Module begrenzt. Die aktuellen Axitec bringen 8,02A, deine dürften wohl noch 7,59A haben - mal im Datenblatt nachschauen. Ideal wären wohl Module von Solarbau Süd, auch was die Höhe anbelangt.
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Re: max. Einspeisevergütung ohne Eigenverbrauch

Beitragvon MBIKER_SURFER » 28.06.2012, 09:47

elfaro hat geschrieben:Zu deiner Freude sei gesagt, dass der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat die 80%-EV-Regelung für Anlagen bis 10 kWp gestrichen hat - du bekommst also 100% Vergütung bei Volleinspeisung.

@elfaro:

Guckst Du hier:

http://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2012/aenderung1

Da steht nichts mehr davon drin. Also weiterhin 20% EV oder eben nur ca 5 ct/kwh

Gruß
Martin
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Re: max. Einspeisevergütung ohne Eigenverbrauch

Beitragvon elfaro » 28.06.2012, 10:28

FALSCH !!

...um mal schnellstens falschen Gerüchten vorzubeugen. Entscheidend ist, was der VA festgelegt hat und nicht, was die Clearingstelle unvollständig eingepflegt hat. Näheres hier:
vermittlungsausschuss-tagt-wieder-am-27-juni-2012--p735078.html#p735078
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Re: max. Einspeisevergütung ohne Eigenverbrauch

Beitragvon wanders » 28.06.2012, 10:32

gut dann werde ich mir mal 1 oder 2 Angebote bei einem Solateur einholen.

Die Solarsüd Module scheinen, von den Daten her, genau die selben Module zu sein. Werde diese Module dann als alternative anfordern.

Wegen der Vergütung werde ich auf jedenfall mit dem Worst Case von 80% rechnen und für die 20% eben mit den 5c. Wenn das ganze sich rechnet und in etwa wie bei der Alanlage in 10 Jahren amortisiert, werde ich das ganz so umsetzen.

Evtl. kann ich den freiwerdenden SB 2500 an einer anderen Anlage verbauen, dazu gibts aber denke ich dann einen anderen Thread. Da das andere Dach probleme mit Schatten hat. Der Schattenverlauf wurde in der zwischenzeit über 1 Jahr lang mit einer Webcam aufgezeichnet (alle 15 Minuten ein Bild). Muß das jetzt erst einmal auswerten und dann werde ich mich in einem anderen Thread hier melden.

Gruß Bernd
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Re: max. Einspeisevergütung ohne Eigenverbrauch

Beitragvon wanders » 06.07.2012, 15:09

sodele, hab jetzt nochmal mit meinem Solarteur gesprochen. Ich habe ihn natürlich den Vorschlag von elfaro unterbreitet weil der mir ganz gut gefallen hat. Alte Anlage auftrennen und 6 Module des gleichen Typs dazukaufen und somit in Summe 18 Module in Reihe an einem String mit einem besseren WR zu betreiben.

Er meinte daraufhin das dies nicht gehen würde und man in jedem Fall einen extra WR brauchen würde und dies eine komplett neue Anlage geben würde mit dem ganzen brimborium Zähler usw. usf.

Technish kompetenten eindruck hat er mir nicht besonders gemacht, zumal er durch technische Bewandheit schon bei meinem Nachbarn geglänzt hat. Der ein oder andere hat den Thread vieleicht gelesen. allgemeine-anlagenplanung-f69/kostal-5-5-an-2-9-yingli-panda-yl270c-t79874.html WR völlig überdimensioniert und dann noch die Stringspannung unterhalb der Umpp min Spannung.

Jetzt und hier meine Fragen:
1. technisch ist doch die von elfaro beschriebene Method möglich? Anlage um 6 Module erweitern + 1 neuer WR?
2. Gibt es einen kompetenten Solarteur in Calw und Umgebung der genug Ahnung hat so ein Projekt sich durchzudenken u. evtl. zu realisieren.

Gruß Bernd
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Re: max. Einspeisevergütung ohne Eigenverbrauch

Beitragvon MBIKER_SURFER » 06.07.2012, 16:04

Hallo Bernd,

sehe da überhaupt keine Probleme. Du bleibst mit den 16 Modulen unter 3,68 KVA - dann brauchst keine Blidbleistung zur Verfügung stellen. Natürlich musst die Erweiterung bei der BNA und Deinem VNB bekannt geben.

Im Prinzip kannst das selbst durchziehen. Deine KWh werden dann eben im Verhältnis der Leistung alt zu neu vergütet (ohne extra Zähler).

Gruß
Martin
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Re: max. Einspeisevergütung ohne Eigenverbrauch

Beitragvon wanders » 06.07.2012, 16:50

Servus,

es sind 18 Module wären dann aber 3780 kWp im Gesamten. Für den neuen Anlagenteil würde die 70% Regel angewendet, so das sich 3402kWp ergeben würden. Welche Leistung zählt denn für die Blindleistungbereitstellung? Die PV-Generatorleistung (3780kWp) oder die max. WR-Leistung (3402Wp)?

Den ganzen Verwaltungstechnischen Aufwand, dass der selbstverständlich auch anfällt ist klar. Was meinst du mit selbst durchziehen? Ich besorge mir quasie nur das Material und montiere selber fülle nohc die entsprechenden Papiere für ENBW und BNA aus und dann hat sich der Fisch?
Ich brauche doch sicher auch eine Abnahme von einer Elektrofachkraft die von Amtswegen dazu berechtigt ist. Elektrofachkraft wäre ich zwar selber, bin aber von Amtswegen nicht dazu berechtigt solch eine Abnahme durchzuführen. Mal ganz davon abgesehen das ich seit 20 Jahren nicht mehr als Elektriker arbeite und vermutlich auch nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Dinge bin was die Vorschrigften angeht.

Bernd
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