Hallendach anschleppen erlabt?

Rund um die Planung einer Solaranlage.

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Re: Hallendach anschleppen erlabt?

Beitragvon Dachhaber » 04.02.2012, 11:28

JschulzeP hat geschrieben:In nrw ist das ohne Baugenehmigung verboten.
Das ist in dem neuen Gesetz verankert.
Hochrangige bedeutet keine Veränderung an Statik und Optik des Daches.


Ist nicht jede PV eine Veränderung der Statik und Optik des Daches?
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Re: Hallendach anschleppen erlabt?

Beitragvon Dachhaber » 09.02.2012, 13:00

Die Landesbauordnung vom 1. März 2000(GV. NRW. S.256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 24. Mai 2011(GV. NRW. S.272), wird wie folgt geändert:
1. § 65 Absatz 1 Nummer 44 wird wie folgt geändert
„44. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien:
a) Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen oder als untergeordnete
Nebenanlagen,
b) Kleinwindanlagen bis zu 10 m Anlagengesamthöhe, außer in reinen, allgemeinen und
besonderen Wohngebieten, sowie Mischgebieten,“.
2. § 65 Absatz 2 wird wie folgt geändert
a) Nummer 2 wird wie folgt geändert:
„2. die Änderung der äußeren Gestaltung durch Anstrich, Verputz, Verfugung, Dacheindeckung,
durch Einbau oder Austausch von Fenstern und Türen, Austausch von Umwehrungen sowie durch
Bekleidungen und Verblendungen; dies gilt nicht in Gebieten, für die eine örtliche Bauvorschrift
nach § 86 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 besteht,“.
b) Als Nummer 3 wird neu eingefügt:
„die mit Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen verbundene Änderung der
Nutzung oder der äußeren Gestalt des Gebäudes,“.
c) Als Nummer 4 wird neu eingefügt:
„die mit Kleinwindanlagen bis zu 10 m Anlagengesamthöhe verbundene Änderung der Nutzung
oder der äußeren Gestalt des Gebäudes, außer in reinen, allgemeinen und besonderen
Wohngebieten, sowie Mischgebieten,“.


Solaranlagen an Dach oder Außenwandflächen - das ist der Fall.
warum sollte das genehmigungspflichtig sein?
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Re: Hallendach anschleppen erlabt?

Beitragvon jodl » 09.02.2012, 13:12

Dachhaber hat geschrieben:Ich habe eine PV auf meiner Halle und möchte die Anlage nun über die Dachkante hinaus anschleppen.
Die Anlage soll 3m über das Dach hinausragen.
Befestigt wird alles an der Halle.
Es handelt sich um eine Landwirtschaftliche Halle im Außenbereich.


Könnte das Baurechtliche Probleme geben?
Muss ich da was genehmigen lassen?
Darf ich das?
Sieht dann ja schon wild aus und irgendjemand wird sich sicher mal fragen, ob man das einfach so darf.


deshalb
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Re: Hallendach anschleppen erlabt?

Beitragvon Mr.10.000Volt » 09.02.2012, 13:13

Weil dein angeschlepptes Dach nicht vorhanden ist, und somit neu errichtet wird :roll:
Wer, wenn nicht wir....

wann, wenn nicht jetzt?????
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Re: Hallendach anschleppen erlabt?

Beitragvon Dachhaber » 09.02.2012, 14:42

ich baue ja kein neues Dach, sondern lasse nur die PV überstehen.
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Re: Hallendach anschleppen erlabt?

Beitragvon solarlux » 09.02.2012, 15:31

Man kann ja ein Grundsatzurteil anstreben....

Ein einfaches Überstehen/Überbauen der vorhandenen Dachhaut (um ein halbe Modullänge/breite), und ein weiteres ANSCHLEPPEN (erweitern) vom Dach, das sind sicher 2 grundsätzlich verschiedene Sachen.
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Re: Hallendach anschleppen erlabt?

Beitragvon jodl » 09.02.2012, 15:33

was willst du denn überhaupt?
du stellst eine Frage, akzeptierst aber nur Antworten, die deine Meinung bestätigen sollen

machs doch einfach wenn du überzeugt bist daß du keine Genehmigung brauchst :juggle:
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Re: Hallendach anschleppen erlabt?

Beitragvon JschulzeP » 11.02.2012, 16:04

In Nrw ist dein Vorhaben unzulässig .Fertig.
Und jammer nicht wenn dein Nachbar dich ansch...
Du veränderst doch die Optik und Statik des vorhandenen Daches!
Bei einer Aufdachanlage befindest du dich im Bereich der zugelassenen Statik bezüglich des Gewichtes .
Wer soll dir denn für deine Aluleisten die 3m überstehen ne Statik rechnen?
Meine Meinung: Halle anschleppen, nachgenehmigen lassen für Strohlager fertig !
JschulzeP
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