Rund um die Planung einer Solaranlage.
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von svenm » 28.10.2011, 15:38
liebe forengemeinde,
ich mache mir gerade gedanken über meine anlagenerweiterung die für 08/2012 vorgesehen ist. ich habe bereits 20.80 kwp am netz und ich möchte die 30 kw "vollmachen". bei eon ten zählt die ac leistung der wr. ich habe bereits 2 stp 10000 am netz ( 1 x süddach 9,88 kwp und 1x westdach 10,92 kwp ). ich würde mir gerne die einspeisezusage für einen unterdimensienerten 10 kw wr geben lassen. standort 99334 , dn: 35-40 grad , ausrichtung abweichung 46 grad in richtung westen , dachmaße 20 x 6 m .ich würde gern 2 modulreihen auf die westseite oben und 1 modulreihe auf die ostseite oben installieren. nun stellt sich für mich die frage wie die wechselrichterexperten ( @martin , @reterni , @???? ) den 10 kw wr (sma stp 10000 , danfoss tlx 10000 , evtl pvi , solarmax wegen kompatibilität zum vorhandenen solarview datenlogger ) "vollpacken" würden. bauchschmerzen bereitet mir nur das alter des daches ca. 70 jahre tonziegeln , ein solateur hat dies bereits mag besichtigt und meinte die substanz wäre gut ( besser wie teilweise neue betonziegeln ), das kann ich aber nicht so gut einschätzen - müsste dann noch genauer geprüft werden. alternativ hätte ich noch ein 2 jahre altes eternit dach -20 grad nordabweichung in richtung westen mit dn 10 grad, auf das passen nach meiner einschätzung ca. 8kw bei dachparalleler belegung , und ca. 6 kwp bei 2 reihen vollaufständerung. aber das dach ist ab oktober duch nachbars große linde teilweise verschattet. wie würden die experten denn die planung angehen?
ich hoffe auf eine rege diskussion
grüssle sven
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von MBIKER_SURFER » 28.10.2011, 17:29
Hallo sven,
wenn DU nächstes Jahr ans Netz gehst, gelten ja neue Regeln. Dann musst ja auch mit cos phi von 0,9 einspeisen. Also kannst die WR nicht mehr so stark unterdimensionieren. Außerdem weiss ich nicht, wie dann der Rest Deiner Anlage 'betrachtet' wird. Oder ist bis dahin >= 1 Jahr seit Inbetriebnahme Deiner existierenden Anlage um?
Gruß Martin
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von svenm » 28.10.2011, 18:45
hallo martin, 08/2012 wären die 12 monate nach inbetriebnahme des letzen anlagenteils rum. wenn ich früher installieren tue dürfte die anlage komplett zurückgestuft werden.oder sehe ich das falsch? grüssle sven
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von MBIKER_SURFER » 29.10.2011, 09:52
Hallo sven,
die installierte Anlage behält immer!! ihre Vergütung. Und wenn Du unter 30 kwp bleibst, auch die Erweiterung in der STufe bis 30 kwp zum Inbetriebnahmejahr. Mir geht es hier eher um den Punkt, ob das EVU diese als eine Anlage sehen kann. Bei > 12 Monate kein Problem. Denn die WR Vorschriften ändern sich ja in 2012 schon gewaltig!
Gruß Martin
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von svenm » 29.10.2011, 11:38
guten morgen martin, ich denke mal das eon ten durch seinen schlechten ruf auf geden fall dies als eine anlage ansehen wird. man sollte auf jeden fall beide optionen in betracht ziehen. ich will auf jeden fall bei max. 30kw bleiben. stellt sich nur die frage ob besser das ow dach mit der alten bausubstanz. oder das durch hebstschatten beeintächtigte norddach planen.
grüssle sven
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von Kollektor » 29.10.2011, 13:33
Ich würde das alte Gebäude mit den Tonziegeln belegen. Einzelne "schlechte" Ziegel kann man nach Durchsicht tauschen. Ich würde auch nicht an der 30 kWp Obergrenze kleben und nach Möglichkeit auch sofort belegen. Verschiebungen wegen der Abstufung durch die Größe rechnen sich nie und nimmer , selbst bei einer Realisierung 2012 ist der mitgenommene Sommer höher einzuschätzen als die geringe Abstufung.
Sonnige Grüße
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von svenm » 31.10.2011, 08:11
guten morgen kollektor, vielen dank für deine einschätzung. wie meinst du das denn mit der obergrenze,der abstufung und den sommer 2012? könntest mir das bitte genauer beschreiben?
grüssle sven
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von svenm » 31.10.2011, 08:15
guten morgen martin, ich dachte gelesen zu haben, das der letzte innnerhalb von 12 monaten betriebgenommene anlagenteil für die vergütungsberechnung hergenommen wird. täusche ich mich da etwa.
grüssle sven
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von MBIKER_SURFER » 31.10.2011, 09:48
svenm hat geschrieben:guten morgen martin, ich dachte gelesen zu haben, das der letzte innnerhalb von 12 monaten betriebgenommene anlagenteil für die vergütungsberechnung hergenommen wird. täusche ich mich da etwa. grüssle sven
Hallo Sven, wie schon geschrieben - die urprüngliche Vergütung bleibt grundsätzlich erhalten. Nur bei weiterer Inbetriebnahme auf gleichem Grundstück/Hausanschluß werden beide/alle Anlagen von der Leistung zusammengezählt. Unter 30 kwp oder über 30 KWp und < 100 kwp etc. Aber nur für die neue Anlage wird dann der entsprechende Vergütungssatz berechnet. DIe alte bleibt! Gruß Martin
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von Kollektor » 31.10.2011, 09:56
svenm hat geschrieben:guten morgen kollektor, vielen dank für deine einschätzung. wie meinst du das denn mit der obergrenze,der abstufung und den sommer 2012? könntest mir das bitte genauer beschreiben?
Guten Morgen Sven, Bis 30 kWp ändert sich an der größenabhängigen Vergütungsabsenkung garnichts, egal wann die Erweiterung ans Netz geht. Und über 30 kWp nur für den Teil, der darüber liegt. Der zusätzliche Ertrag im Sommer bei schnellem Anschluss ist mehr wert als eine evtl. Größenabsenkung, die sowieso nur den kleinen Teil über 30 kWp betreffen würde.
Sonnige Grüße
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