Gähn: ordnungspolitische Fragen, ROI Optimierung

Rund um die Planung einer Solaranlage.

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Gähn: ordnungspolitische Fragen, ROI Optimierung

Beitragvon sphairo » 23.09.2011, 08:07

Hallo PV Enthusiasten

Ich habe schon seit längerem Interesse an PV. Nun möchte ich in diesem Jahr noch entscheiden, beantragen, kaufen, anschließen und haben mich deshalb fachkundig gemacht. Einige eher ordnungspolitische Fragen sind aber dennoch geblieben. Könntet Ihr mir bei der Beantwortung helfen?

Frage 1: Wonach bemisst sich die Größe der Anlage? Nach der Zahl der Module oder nach der Größe des Einspeisewechselrichters? Hintergrund der Frage ist, dass sich beides nach der Inbetriebnahme ändern lässt. Ich möchte mir einerseits die Einspeisevergütung bis 30kWp sichern, aber andererseits nicht alle Module in diesem Jahr installieren, auch deshalb, weil die Modulpreise jetzt gerade wieder fallen.

Frage 2: Der Monteur montiert die Anlage. Der Elektromeister oder der Beauftragter des Energieversorgers verbindet die Anlage nach den gelten Regeln mit dem Netz. Wer prüft, ob die Anlage die angegeben Leistung auch liefern kann, sprich, ob ich die richtige Anzahl von Modulen auf dem Dach habe?

Frage 3: Ich möchte für eine weitere Optionsfläche einen größeren Carport/ Unterstellmöglichkeit für Landwirtschaftliches Gerät (ist baugenehmigungsfrei bis 40qm) mit 15 Grad Neigung errichten (mit eigenem WR). Der Carport würde recht weit vom Haus (ca. 150m) entfernt, aber noch auf meinem Grundstück stehen (Verbindung zum Aufschaltpunkt über Erdkabel). Bei ungünstiger Sichtweise könnte man auch sagen, der Carport/ Unterstellmöglichkeit wurde nur errichtet, um die Einspeisevergütung für Dachflächen zu erhalten.

Wer entscheidet so etwas?


Besten Dank für Eure Einschätzungen


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Re: Gähn: ordnungspolitische Fragen, ROI Optimierung

Beitragvon Franz-F » 23.09.2011, 08:56

Hallo,

Frage 1: Das funktioniert so nicht, du musst die Module auch in Betrieb nehmen um dir die Vergütung zu sichern.
Frage 2: Der Solarteur überprüft die Leistung. Ob alle Module auf dem Dach sind kannst du durch zählen überprüfen.
Frage 3: Es macht kein Unterschied ob es extra für PV errichtet wurde, nur die Definition als Gebäude muss erfüllt sein.
Gruß vom
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Re: Gähn: ordnungspolitische Fragen, ROI Optimierung

Beitragvon jodl » 23.09.2011, 09:04

sphairo hat geschrieben:Frage 1: Wonach bemisst sich die Größe der Anlage? Nach der Zahl der Module oder nach der Größe des Einspeisewechselrichters?

nach der Zahl der Module
jedes Modul für sich ist ein Generator
der Wechselrichter ist für die Vergütung irrelevant

sphairo hat geschrieben: Hintergrund der Frage ist, dass sich beides nach der Inbetriebnahme ändern lässt. Ich möchte mir einerseits die Einspeisevergütung bis 30kWp sichern, aber andererseits nicht alle Module in diesem Jahr installieren, auch deshalb, weil die Modulpreise jetzt gerade wieder fallen.

"fein ausgedacht, aber doch daneben"
das ist ja eine schlaue Idee, wird aber nicht funktionieren
die Vergütung für jedes einzelne Modul richtet sich nach dessen Inbetriebnahme
was du nächstes Jahr in Betrieb nimmst, wird auch nach dem nächstes Jahr gültigen Vergütungssatz bezahlt
Einspeisevergütung sichern ist nicht

sphairo hat geschrieben:Frage 2: Der Monteur montiert die Anlage. Der Elektromeister oder der Beauftragter des Energieversorgers verbindet die Anlage nach den gelten Regeln mit dem Netz. Wer prüft, ob die Anlage die angegeben Leistung auch liefern kann, sprich, ob ich die richtige Anzahl von Modulen auf dem Dach habe?

normalerweise niemand

sphairo hat geschrieben:Frage 3: Ich möchte für eine weitere Optionsfläche einen größeren Carport/ Unterstellmöglichkeit für Landwirtschaftliches Gerät (ist baugenehmigungsfrei bis 40qm) mit 15 Grad Neigung errichten (mit eigenem WR). Der Carport würde recht weit vom Haus (ca. 150m) entfernt, aber noch auf meinem Grundstück stehen (Verbindung zum Aufschaltpunkt über Erdkabel). Bei ungünstiger Sichtweise könnte man auch sagen, der Carport/ Unterstellmöglichkeit wurde nur errichtet, um die Einspeisevergütung für Dachflächen zu erhalten.

Wer entscheidet so etwas?

wenn es soweit kommt, ein Gericht
wenn du natürlich bereits im Vorfeld diese Möglichkeit "herumposaunst", .... :roll:
(rentieren wird sich das schon, bei 150 m Erdkabel und 40 qm Gebäudegröße?)
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Re: Gähn: ordnungspolitische Fragen, ROI Optimierung

Beitragvon eggis » 23.09.2011, 09:06

Moin Sphairo und Willkommen im Forum!

Gähn, ich versuche mal deine Fragen zu beantworten.
sphairo hat geschrieben:Frage 1: Wonach bemisst sich die Größe der Anlage? Nach der Zahl der Module oder nach der Größe des Einspeisewechselrichters? Hintergrund der Frage ist, dass sich beides nach der Inbetriebnahme ändern lässt. Ich möchte mir einerseits die Einspeisevergütung bis 30kWp sichern, aber andererseits nicht alle Module in diesem Jahr installieren, auch deshalb, weil die Modulpreise jetzt gerade wieder fallen.

Ein Anlage nach EEG ist schon ein Modul. Steht dort unter "Anlagenbegriff". Also alle Module zusammen bestimmen die Größe der Gesamtanlage. Die Vergütung für dieses Jahr sicherst du dir, indem du die Module erstmalig am Anlagenstandort in Betrieb nimmst. Hier reicht es schon, wenn du einen Verbraucher betreibst - eine Glühbirne zum leuchten bringst.
sphairo hat geschrieben:Frage 2: Der Monteur montiert die Anlage. Der Elektromeister oder der Beauftragter des Energieversorgers verbindet die Anlage nach den gelten Regeln mit dem Netz. Wer prüft, ob die Anlage die angegeben Leistung auch liefern kann, sprich, ob ich die richtige Anzahl von Modulen auf dem Dach habe?

Der Netzbetreiber wird den Anschluss der Anlage abnehmen und da ist es sehr wahrscheinlich, dass er auch mal die Module durchzählt.
sphairo hat geschrieben:Frage 3: Ich möchte für eine weitere Optionsfläche einen größeren Carport/ Unterstellmöglichkeit für Landwirtschaftliches Gerät (ist baugenehmigungsfrei bis 40qm) mit 15 Grad Neigung errichten (mit eigenem WR). Der Carport würde recht weit vom Haus (ca. 150m) entfernt, aber noch auf meinem Grundstück stehen (Verbindung zum Aufschaltpunkt über Erdkabel). Bei ungünstiger Sichtweise könnte man auch sagen, der Carport/ Unterstellmöglichkeit wurde nur errichtet, um die Einspeisevergütung für Dachflächen zu erhalten.

Die Gebäudevergütung erhältst du, wenn dass Gebäude dem Schutz von Sachen und Personen dient. Der Carport sollte als für Autos zugänglich sein, da sonst Zweifel aufkommen können.
Mit sonnigen Grüßen
-eggis-

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Re: Gähn: ordnungspolitische Fragen, ROI Optimierung

Beitragvon za-ass » 23.09.2011, 09:14

sphairo hat geschrieben:Wonach bemisst sich die Größe der Anlage? Nach der Zahl der Module oder nach der Größe des Einspeisewechselrichters? Hintergrund der Frage ist, dass sich beides nach der Inbetriebnahme ändern lässt. Ich möchte mir einerseits die Einspeisevergütung bis 30kWp sichern, aber andererseits nicht alle Module in diesem Jahr installieren, auch deshalb, weil die Modulpreise jetzt gerade wieder fallen.

Größe der Anlage, was die Vergütung anlangt, bemisst sich nach der Generatorgröße, also den Modulen. Ob du diese bis zu 30 kWp dieses Jahr, nächstes Jahr oder aufgeteilt in 50% dieses und 50% nächstes Jahr installiert ist unerheblich bezüglich der Einspeisevergütungsstufe, du erhältst immer die Einspeisevergütung bis 30 kWp. Deren Höhe bemisst sich allerdings nach dem Inbetriebnahmezeitpunkt und da beisst die Maus auch keinen Faden ab.
Einen Modus sich die Vergütung zu sichern und die Module dafür dann erst nächstes Jahr, wenn's noch billiger wird, zu kaufen, gibt es definitiv nicht.
sphairo hat geschrieben:Wer prüft, ob die Anlage die angegeben Leistung auch liefern kann, sprich, ob ich die richtige Anzahl von Modulen auf dem Dach habe?

Neben der Prüfung durch den Erbauer würde ich auch immer dazu raten, sich damit auch selbst zu befassen. Pürfen kannst du das, indem du dir einen Datenlogger zulegst (bei der von dir geplanten Anlagengröße eh ein muss, zumal du ja noch eine weiter Anlage auf dem Carport im Hinterkopf hast) und die Erträge dann mit ähnlich ausgerichteten Anlagen in deiner Region vergleichst, z.B. in größeren Ertragsportalen.
Neben dem Zählen der Module (@Franz: ...der war gut! :wink: ) würde ich mir auf jeden Fall auch ein Flash-Protokoll aushändigen lassen, damit du einen Nachweis über die Qualität der gelieferten Ware hast. Ob du oder der Solarteur dann auch die Module nach Impp sortier(s)t ist eine Option, die sich daraus ergibt.

Nebenfrage: wieso 'Gähn' im Titel?
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Re: Gähn: ordnungspolitische Fragen, ROI Optimierung

Beitragvon za-ass » 23.09.2011, 09:19

eggis hat geschrieben:Moin Sphairo und Willkommen im Forum!

Gähn, ich versuche mal deine Fragen zu beantworten.
sphairo hat geschrieben:Frage 1: Wonach bemisst sich die Größe der Anlage? Nach der Zahl der Module oder nach der Größe des Einspeisewechselrichters? Hintergrund der Frage ist, dass sich beides nach der Inbetriebnahme ändern lässt. Ich möchte mir einerseits die Einspeisevergütung bis 30kWp sichern, aber andererseits nicht alle Module in diesem Jahr installieren, auch deshalb, weil die Modulpreise jetzt gerade wieder fallen.

Ein Anlage nach EEG ist schon ein Modul. Steht dort unter "Anlagenbegriff". Also alle Module zusammen bestimmen die Größe der Gesamtanlage. Die Vergütung für dieses Jahr sicherst du dir, indem du die Module erstmalig am Anlagenstandort in Betrieb nimmst. Hier reicht es schon, wenn du einen Verbraucher betreibst - eine Glühbirne zum leuchten bringst.

Vielleicht nicht erwähnt weil es eh klar ist, aber für einen Newbie trotzdem wichtig: der hieb- und stichfeste Nachweis einer solcchen Inbetriebnahme ist u.U. bares Geld wert und sollte daher in keinem Fall fehlen.

PS
Man muss nicht jedes Modul separat in Betrieb nehmen, die entsprechende EEG-Clearing-Empfehlung gestattet auch eine derart vorgenommene Inbetriebnahmen nach EEG ganzer Modulstränge (Strings).
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Re: Gähn: ordnungspolitische Fragen, ROI Optimierung

Beitragvon Franz-F » 23.09.2011, 09:23

za-ass hat geschrieben:(@Franz: ...der war gut! :wink: )



Hallo,

war das erste was ich gemacht habe :mrgreen:
Gruß vom
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Re: Gähn: ordnungspolitische Fragen, ROI Optimierung

Beitragvon za-ass » 23.09.2011, 09:26

jodl hat geschrieben:
sphairo hat geschrieben:Frage 2: Der Monteur montiert die Anlage. Der Elektromeister oder der Beauftragter des Energieversorgers verbindet die Anlage nach den gelten Regeln mit dem Netz. Wer prüft, ob die Anlage die angegeben Leistung auch liefern kann, sprich, ob ich die richtige Anzahl von Modulen auf dem Dach habe?

normalerweise niemand

Ich habe schon von dem ein oder anderen PV-Anlagenbetreiber gehört, der doch tatsächlich die Anzahl der verbauten Module durchgezählt haben soll. :)

jodl hat geschrieben:
sphairo hat geschrieben:Frage 3: Ich möchte für eine weitere Optionsfläche einen größeren Carport/ Unterstellmöglichkeit für Landwirtschaftliches Gerät.....Bei ungünstiger Sichtweise....Einspeisevergütung für Dachflächen zu erhalten.

Wer entscheidet so etwas?

wenn es soweit kommt, ein Gericht
wenn du natürlich bereits im Vorfeld diese Möglichkeit "herumposaunst", .... :roll:
(rentieren wird sich das schon, bei 150 m Erdkabel und 40 qm Gebäudegröße?)

Ich sehe da überhaupt keinen Ansatz, warum sich ein Gericht damit beschäftigen sollte: man muss einfach tatsächlich z.B. irgendwelches Gerät, und sei es der Pflug vom Großvater - Gott hab' ihn selig - unterstellen und fertig.
Rechnen sollte es sich natürlich, das ist richtig. :D
Zuletzt geändert von za-ass am 23.09.2011, 09:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gähn: ordnungspolitische Fragen, ROI Optimierung

Beitragvon za-ass » 23.09.2011, 09:27

Franz-F hat geschrieben:
za-ass hat geschrieben:(@Franz: ...der war gut! :wink: )



Hallo,

war das erste was ich gemacht habe :mrgreen:

Na dann sind wir ja schon zu zweit und da würde sicher noch der ein oder andere dazu kommen. :D
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Re: Gähn: ordnungspolitische Fragen, ROI Optimierung

Beitragvon jodl » 23.09.2011, 10:14

za-ass hat geschrieben:
jodl hat geschrieben:
sphairo hat geschrieben:Frage 2: Der Monteur montiert die Anlage. Der Elektromeister oder der Beauftragter des Energieversorgers verbindet die Anlage nach den gelten Regeln mit dem Netz. Wer prüft, ob die Anlage die angegeben Leistung auch liefern kann, sprich, ob ich die richtige Anzahl von Modulen auf dem Dach habe?

normalerweise niemand

Ich habe schon von dem ein oder anderen PV-Anlagenbetreiber gehört, der doch tatsächlich die Anzahl der verbauten Module durchgezählt haben soll. :)


diese Frage habe ich so verstanden, daß auf einen Dritten oder Außenstehenden abgezielt wird, der kontrolliert ob die gemeldete Anlagenleistung auch tatsächlich verbaut ist
(auch im Zusammenhang mit der Idee der Trickserei zur Sicherung der Vergütung)
daß der TS des Zählens mächtig ist, davon gehe ich jetzt einfach mal aus

eggis hat geschrieben:Der Netzbetreiber wird den Anschluss der Anlage abnehmen und da ist es sehr wahrscheinlich, dass er auch mal die Module durchzählt.


das kann zwar sein, ich halte das aber für nicht besonders wahrscheinlich
bei keiner von meinen Anlagen hat jemand vom Netzbetreiber Module gezählt

za-ass hat geschrieben:
jodl hat geschrieben:
sphairo hat geschrieben:Frage 3: Ich möchte für eine weitere Optionsfläche einen größeren Carport/ Unterstellmöglichkeit für Landwirtschaftliches Gerät.....Bei ungünstiger Sichtweise....Einspeisevergütung für Dachflächen zu erhalten.

Wer entscheidet so etwas?

wenn es soweit kommt, ein Gericht
wenn du natürlich bereits im Vorfeld diese Möglichkeit "herumposaunst", .... :roll:
(rentieren wird sich das schon, bei 150 m Erdkabel und 40 qm Gebäudegröße?)

Ich sehe da überhaupt keinen Ansatz, warum sich ein Gericht damit beschäftigen sollte: man muss einfach tatsächlich z.B. irgendwelches Gerät, und sei es der Pflug vom Großvater - Gott hab' ihn selig - unterstellen und fertig.


der Ansatz ist, daß ein Netzbetreiber es genau nimmt und die Vergütungszahlung verweigert

z.B. weil einer herumerzählt daß er das Gestell nur für die PV-Anlage gebaut hat...
dann braucht der TO das Gericht wenn er an sein Geld kommen will
mal bei der Clearingstelle nachschauen, war da nicht einmal so ein Fall mit Hühner-Unterständen oder so?

kommt natürlich immer auf den Netzbetreiber an, besonders wahrscheinlich ist das wohl nicht 8)
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