open source energy hat geschrieben:Eigentlich eine Idee die man durchaus vertreten kann, leider sagt die Clearingstelle hier wohl klar, dass der Strom unabhängig vom Produktionsabläufen fließen muss.
Die Clearingstelle sagt halt, das der Vertriebsweg abgeschlossen sein muss, wenn die Module erstmalig Strom erzeugen.
open source energy hat geschrieben:Ich glaube so oder so, dass der Strom bedingt durch solare Strahlung erzeugt werden muss und nicht durch Lampen.
Das ist so nicht richtig. Ich hatte auch mal die Meinung.
siehe §3 Punkt 5..
5. „Inbetriebnahme“ die erstmalige Inbetriebsetzung des Generators der Anlage nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage, unabhängig davon, ob der Generator mit erneuerbaren Energien, Grubengas oder sonstigen Energieträgern in Betrieb gesetzt wurde; der Austausch des Generators oder sonstiger technischer oder baulicher Teile nach der erstmaligen Inbetriebnahme führt nicht zu einer Änderung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme,