Flachdach zur Pacht

Rund um die Planung einer Solaranlage.

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Re: Flachdach zur Pacht

Beitragvon Bento » 26.12.2011, 22:13

Hallo modila,

woher kommt die Aussage: "mind. 1m"?

Ich meine, bei der vorhandenen Geometrie reichen 50 cm allemal.
Viele Grüße
Bento

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Re: Flachdach zur Pacht

Beitragvon modila » 27.12.2011, 06:45

Hallo, die Aussage kommt von der Dir u. Mir bekannten Blitzschutzfirma !

Zu dem der min. - Abstand von der länge des Blitzschutzes zum teil mitbestimmt wird !

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Re: Flachdach zur Pacht

Beitragvon Bento » 27.12.2011, 11:09

Vorab sei gesagt, dass ich keine Blitzschutzfachkraft bin, sondern als technisch interessierter Mensch versucht habe, den rechnerischen Nachweis zur Ermittlung des Trennungsabstandes zu ergründen.
Geholfen hat mir dabei folgender Link: http://www.vektorplan.com/aktuell/200711/Trennungsabstand.pdf

Wenn man sich die Literatur zum Thema "Trenungsabstand" durchliest, dann stellt man fest, dass der Trennungsabstand nicht nur im Bereich der Dachfläche gilt, sondern rundum senkrecht zu den Blitzschutzleitungen, d.h. auch in Richtung des Gebäudeinneren. In diese Richtung wird der Abstand zwar mit einem anderen Km-Wert berechnet, aber wenn wir trotzdem mal von der Aussage "mind. 1m" ausgehen, dann dürften etliche Wasserleitungen, Elektroleitungen, Heizkörper, Lüftungskanäle, etc. den Trennungsabstand nicht einhalten. Deshalb betrachte ich die Aussage der uns bekannten Blitzschutzfirma mit etwas Skepsis, zumal sie nicht deckungsgleich ist mit den Literaturfundstellen, die ich gesehen habe. Ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen, dann aber bitte mit etwas mehr Fleisch am Knochen. Vielleicht geistert ja hier im Forum der ein oder andere Blitzschutzfachmann durch die Threads?

Ich habe mal versucht, den Trennungsabstand für Michaels Dach auszurechnen. Das nachfolgende Ergebnis ist völlig unverbindlich. Verbindliche Angaben kann nur eine Blitzschutzfachkraft machen.

Die Formel lautet: s = ki x kc/km x l

wobei kc = 1/(2xn) + 0,1 + 0,2 x 3.Wurzel (c/h)

Da die Maschenweite der Forderung 15 x 15m genügt, vermute ich Schutzklasse III und damit ki=0,04.
Wegen der Übertragung in Luft ist km=1.
Bei Einschlag in die Fangstange wäre die Länge l gleich der Gebäudehöhe zzgl. der Fangstangenhöhe: l = 7 + 1,4 = 8,4 m.
Wenn ich unterstelle, dass an jedem Dachschnittpunkt auch Ableitungen vorhanden sind, dann ist n=8.
Der maximale Ableitungsabstand wäre dann c=15,95 m.
Die Gebäudehöhe beträgt h=7m.

Damit erhalte ich einen Trennungsabstand von 0,14 m.

Ich bitte um Korrektur, falsch irgendwo ein Denk- oder Rechenfehler sein sollte.
Viele Grüße
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Re: Flachdach zur Pacht

Beitragvon sack1111 » 04.01.2012, 20:39

Hallo,

haben nun Antwort v.d.Blitzschutzfirma.Die haben uns eine Skizze zukommen lassen,habe die Angaben mal in meine Skizze übertragen(ist nicht Maßstabsgetreu).Also es bleiben nur noch 2 große Felder übrig und es kommen noch 7 Fangstangen a 1,5m(evt.auch kürzer)dazu.Abstand zu den Fangleitungen/Fangstangen min.60-besser 70cm.So deren klare Aussage.

Ich denke so kann man 98 Module(je Feld 48) unterbringen und ich habe noch gut Abstand zu den Randflächen.Also je Feld 7 Module nebeneinander und dann 7 Reihen mit ca.1,1m Abstand je Reihe.(angenommen 1,6x1m Modul)

Kommt das so hin?

@Bento: Besten Dank für deine Ausführlichen Bemühungen....
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Re: Flachdach zur Pacht

Beitragvon Bento » 04.01.2012, 21:05

sack1111 hat geschrieben:Abstand zu den Fangleitungen/Fangstangen min.60-besser 70cm.So deren klare Aussage.

Frag die doch mal, ob das jetzt mit dem Daumen geschätzt wurde oder obs irgendwo steht! Ausgerechnet haben die das bestimmt nicht, obwohl es für eine Blitzschutzfirma ein Leichtes sein sollte.

Mich interessiert wirklich, wo mein Denk- oder Rechenfehler liegt!

Dass eine Anlage nicht in den äußeren Blitzschutz eingebunden werden muss, wenn sie die Trennungsabstände einhält, ist eigentlich klar. Dass dann aber doch zusätzliche Fangstangen beim äußeren Blitzschutz nachgerüstet werden müssen, höre ich zum ersten Mal. Ist das so?
Viele Grüße
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Re: Flachdach zur Pacht

Beitragvon sack1111 » 04.01.2012, 21:54

nun ich denke die Fangstangen müssen sein da die (leicht aufgeständerte) Anlage ja höher kommt als die bisherigen Fangleitungen sind.Man sagte mir auch das mit dem 15x15 Meter Gitter und das nach dem Blitzkugelverfahren der Blitz über die Fangstangen "rollen"müssen kann, ohne mit der Anlage in Berührung zu kommen.(Ich bekam eine "Revisionszeichnung"auf CAD-Basis)
Frage aber nochmal nach ob tatsächlich gerechnet wurde.

Also mit den Abständen kommt das hin mit den 98 Modulen ?(ist der Abstand der Modulreihen ausreichend)

Viele Grüße
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Re: Flachdach zur Pacht

Beitragvon Bento » 04.01.2012, 23:30

sack1111 hat geschrieben:nun ich denke die Fangstangen müssen sein da die (leicht aufgeständerte) Anlage ja höher kommt als die bisherigen Fangleitungen sind.

Oh ja, das wird so sein. Ich hatte die Aufständerung vergessen.

sack1111 hat geschrieben:Ich denke so kann man 98 Module(je Feld 48) unterbringen und ich habe noch gut Abstand zu den Randflächen.Also je Feld 7 Module nebeneinander und dann 7 Reihen mit ca.1,1m Abstand je Reihe.(angenommen 1,6x1m Modul)

Kommt das so hin?

Fast, denn 7x7 sind 49 Module je Feld und dann wärens in der Summe natürlich wieder 98.

Zwei Dinge sind mir aufgefallen:
1) Im Vergleich zum vorhandenen Zustand möchte deine Blitzschutzfirma die beiden quer über die Dachfläche verlaufenden Fangleitungen demontieren und durch eine mittig querende Leitung ersetzen. Die Idee finde ich grundsätzlich gut, da damit auch das Raster von 15 x 15 m eingehalten wird. Allerdings frage ich mich, ob es nicht doch eine Grund gegeben hat, warum die horizontalen Fangleitungen kürzlich erst mit einem Abstand von <10m gesetzt wurden?
Wenn das nicht erforderlich war, könnte man ja den Eindruck gewinnen, die damalige Blitzschutzfirma (ist es die selbe, wie deine?) hätte einfach mal aus den Vollen geschöpft, um den Abrechnungswert etwas zu pushen.

2) Wenn die Modulfelder in der Tiefe, also von Süd nach Nord, 14m sein sollen, dann verbliebe bis zum Dachrand nur noch etwa 1m. Ich würde mal behaupten, das ist zu wenig bei einem aerodynamischen System.
Bei 15° Aufständerung reicht allerdings 1m Zwischenraum, sodass du eigentlich nur 7 Reihen x ca. 1m + 6 Zwischenräume x 1m = 13m benötigst und dann passt es immer noch, d.h. je Modulfeld passen 7 Reihen x 7 Module.
Viele Grüße
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Re: Flachdach zur Pacht

Beitragvon gandalf666 » 05.02.2012, 11:51

ich schließ mich mal der 3.ten version von bento an.dafür gibts von mhh das novotegra system das ohne ballastierung auskommt.feuerwehrnotschalter ist ohne probleme machbar.diese trennen aber nur den strom vom dach zum wr.auf den modulen ist dann immernoch saft auch wenns nacht ist und die feuerwehr ihre strahler anmacht.laut feuerwehr genügt das aber.blitzschutz integrieren?zu dem thema gibts verschiedene meinungen,da wart ich mal den blitzschutz-lehrgang im märz ab.aber wenn du mit ost -west 36 kw drauf bekommst aber unter 30 bleiben willst kannste ja ein paar module sparen.
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Re: Flachdach zur Pacht

Beitragvon Modulschrauber » 06.02.2012, 19:09

Das geht hier zu wie auf dem Basar. Wir haben noch im Dezember auf einem fast flachen (10°) Dach einen Trennungsabstand von 0,4 m ausgerechnet bekommen.
Wir können ja mal spielen "Wer kenntr die Blitzschutzfirma mit dem kleinsten Trennungsabstand"

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