MBIKER_SURFER hat geschrieben:Hallo CES,
wenn es um die Auslegung von WR geht - frag im Forum und bestehe auf dieser Auslegung. Wenn das Kind schion in Brunnen gefallen ist, dann wird das schlussendlich ein Sachverständiger feststellen müssen, da dieser Begriff extrem d e h n b a r ist...
Gruß
Martin
Schon richtig mit der Dehnung. Aber der eigentliche Fallstrick liegt woanders.
Im Sinne einer sachverständigen Bewertung wird das Gesamt-Gewerk in Teilbereiche zerfallen, die unterschiedlichen Branchen/Fachbereichen zuzuordnen sind (z.B. Dachdecker, mechanische Konstruktion, Statik, Architektur, Metrologie, Blitzschutzfachkraft, Elektroinstallation, Mess- und Regeltechnik, Energieanlagenelektronik, Antriebstechnik und fünf andere Bereiche, die ich vergessen habe). So und nun zeige mir mal einer jemanden der hier als Universalgenie tätig ist und alle Bereiche mit "fachgerecht" (also den Bedingungen und Anforderungen die in dem jeweiligen Fachbereich jeweils gelten, gerecht zu werden) abdecken kann.
Sofern es also eine Aussagekraft besitzen sollte in einem Angebot, so muss wohl doch etwas auf die Herkunft des Installateurs geachtet werden, um festzustellen in welchem Bereich er fachgerecht Arbeiten erledigen kann. Auch wird ja gern bei der Montage auf eine Sub-/ Sub-Unternehmerstruktur zurückgegriffen, die dann für das ausgeführte Gewerk gesondert zu betrachten ist.
Im Kern ist bei Problemen oder technischen Fehlern festzustellen, ob in dem Bereich wo die Probleme vermutet werden nach den dort geltenden anerkannten Regeln der Technik vorgegangen wurde oder diese Regeln eingehalten wurden. Regeln können dabei ganz unterschiedlich auftreten, z.B. Gesetze, baurechtliche Vorschriften, technische Normen, technische Regeln, versicherungstechnische Forderungen (VDS-Vorgaben), Herstellervorgaben, Montageanleitungen, Parametrisierungsgrenzwerte, Physikalische Gesetze, Garantiebedingungen, Branchenüblichkeit, bestimmungsgemäßer Gebrauch, eingeübte Betriebspraxis, gesunder Menschenverstand (und vier, fünf andere Verwaltungsvorschriften, die ich wiederum vergessen habe). Ich habe versucht in dieser Aufzählung in etwa die Wertigkeit der Anwendung bei einer Bewertung mit zu berücksichtigen, doch das kann im Einzelfall auf den Kopf gestellt werden, weil es in unserem Land so etwas wie Vertragsfreiheit gibt und in einen Vertrag können zwei die ihn schließen auch den größten Blödsinn verbindlich vereinbaren, der dann das eine oder andere Regelwerk vollständig außer Kraft setzt. Also ein Vertrag kann den Begriff fachgerecht in gewünschte Bahnen umdeuten.
Fazit: Jeder Jeck ist anders und wie Juristen gerne ihre Sätze beginnen "Es kommt darauf an, ...".
Leider keine konkrete Hilfe, ich weiß, aber hoffentlich eine kleine Anregung die Komplexität dieser in Angeboten leichtfertig verwendeten Floskel "fachgerecht" zu erkennen. Das gesamte Ausmaß des Dilemmas wird oft erst bei konkreten Schäden, die irgendjemand bezahlen soll, offenbar. Das ist zu spät und gut wäre in der Angebotsphase den der den Begriff verwendet zu befragen, was er damit konkret meint, weil ein Laie kann es normalerweise bei der ersten PV-Anlage nicht wissen. Und wenn man nicht versteht was einem erzählt wird, den nächsten Anbieter fragen.
mit
fachgerechten Grüßen
PS: Was ist optimal? Optimal für den Betreiber, also maximaler Ertrag oder längste Lebens- und Nutzungsdauer oder sicherste Auslegung oder passend zur Pfannenfarbe oder geringste Geräuscheentwicklung oder oder oder