Rund um die Planung einer Solaranlage.
Moderator: Mod-Team
von schai » 03.02.2012, 16:04
Ich plane meine 2 Pv- Anlagen ( 26,1 kwp 2010 und 8,64kwp 2011 ) mit einem Bausatz zu erweitern. Die Anlagen befinden sich auf dem selben Grundstück nun möchte ich ein weiteres Dach des Grundstücke belegen siehe Anhang. Meine fragen an euch auf was muss ich achten? - Nachrüsten der Altanlagen PM oder 70 % Regel ? Solarlog 1000 vorhanden Altanlagen 2* Fronius IG 1500 Plus und SMA Tripower 8000 Tl ? - Kann ich einfach die neuen 27 kwp an den vorhanden Zähler anschließen ? - Ich habe vom Zähler zur Panzersicherung 16mm² Kabel 4m lang. Ist das zu schwach ?
Bedanke mich für euere Antworten.
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von none » 03.02.2012, 16:23
Hast Du schon die Eispeisezusage? Ca. 60KWp über ein 16m² (Cupfer nehm ich an) geht nicht.
Wechselrichterkühlung 2x5W mit insg. 6 Axiallüftern PV`ler seit 2004 Allgäu
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von schai » 03.02.2012, 17:59
Die Anfrage läuft. Ist ein Kupfkabel. Was wäre deiner Meinung nach der richtige Querschnitt?
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von 99kWp » 04.02.2012, 12:43
Hallo,
solltest du auch 60 kW AC Wechselrichterleistung haben, brauchts hast du einen Nennstrom maximal von 86,6 Ampere - nachsthöhere Sicherungsstufe ist 100 Ampere - dafür brauchst soweit mir bekannt ein 35 mm2 Kabel - Kupfer.
Grüsse, 99kWp
1) 2 x 29,97kWp Solar-Swiss SSM185M, 1x Süd, 28°DN + 1 x Süd 24°DN; 4.2010 2) 38,4kWp S-Energy 240PA8, Süd 35°DN; 4.2011 3) 9,12kWp Suntech STP190S-24/AD+, Süd 24°DN; 9.2011 4) 33,12kWp S-Energy SM240-PC8, Süd 15°DN; 3.2012
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von maguwa » 04.02.2012, 17:11
schai hat geschrieben:Ich plane meine 2 Pv- Anlagen ( 26,1 kwp 2010 und 8,64kwp 2011 ) mit einem Bausatz zu erweitern. Die Anlagen befinden sich auf dem selben Grundstück nun möchte ich ein weiteres Dach des Grundstücke belegen siehe Anhang. Meine fragen an euch auf was muss ich achten? - Nachrüsten der Altanlagen PM oder 70 % Regel ?
Ich würd´ die Altanlagen mit Bestandsschutz so lassen und die neue gem. den aktuellen Richtlinien bauen. Welche DN und AUsrichtung hast du? ggf. ist die 70%-Regelung die günstigere, weil es WR-Leistung spart. schai hat geschrieben:Solarlog 1000 vorhanden Altanlagen 2* Fronius IG 1500 Plus und SMA Tripower 8000 Tl ?
Die Überwachung ist unabhängig von dem Stromzähler. So weit ich weiß, funktioniert die Überwachung mit dem SL1000. Für die 2011 gebaute Anlage müsstest du die 12-Monats-Regel beachten. schai hat geschrieben:- Kann ich einfach die neuen 27 kwp an den vorhanden Zähler anschließen ?
Hängt ab von Ausrichtung und DN. Ich gehe mal davon aus, dass die Anlagen von 2010 und 2011 bessere haben als das neu zu belegende Dach. Da würd ich einen extra Zähler nehmen, da sonst (über die Mischkalkulation der Vergütung) die Altanlagen mit der besseren Vergütung "runtergezogen" werden von der schwächeren Neuanlage. Gruß Martin
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von schai » 05.02.2012, 15:23
Die Ausrichtung ist alles direkt nach Süden, ist ein größers landwirtschaftliches Gebäude ich baue immer nur so wie ich Geld übrig habe. Die 2 Altanlagen wurden im Dez. 2010 und Dez. 2011 gebaut. Zählt der Bestandschutz für die Altanlagen auch wenn keine Jahresfrist eingehalten wird. Neben dem Süddach wäre im Anschluss ein Ost- Westdach, wäre es sinnvoll das auch gleich mit zu belegen und dann die 70% Regel zu nehmen.
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von maguwa » 05.02.2012, 16:13
schai hat geschrieben:Die Ausrichtung ist alles direkt nach Süden, ist ein größers landwirtschaftliches Gebäude ich baue immer nur so wie ich Geld übrig habe.
Das ist verständlich, aber die Anlagen werden je größer desto preiswerter pro kWp! Die Finanzierungskonditionen sind doch z.Zt. recht gut, eine Kreditfinanzierung rechnet sich. schai hat geschrieben:Die 2 Altanlagen wurden im Dez. 2010 und Dez. 2011 gebaut. Zählt der Bestandschutz für die Altanlagen auch wenn keine Jahresfrist eingehalten wird.
m.W. nach gilt, wenn du bspw. im April 2012 zubaust, die Dezember 2011-Anlage und die neue als eine, d.h. die Vergütung der Dez 11 sinkt auf die Vergütung 2012. Wie das technisch ist, weiß ich nicht. schai hat geschrieben:Neben dem Süddach wäre im Anschluss ein Ost- Westdach, wäre es sinnvoll das auch gleich mit zu belegen und dann die 70% Regel zu nehmen.
Da, denke ich, ist der Solateur deines Vertrauens gefragt. Sprich mit ihm, was gehen könnte. Heißt "landwirtschaftliches Gebäude" Stall? Wenn ja, musst du Wartungsgänge frei alssen, um mind. 1x jährlich die Module zu reinigen, denn Tiere produzieren einen fettigen Staub, der durch die Abluft auf Dach und Module rieselt und dort einen SChmierfilm hinterlässt, der nicht mit dem normalen Regen abgewaschen wird und so die PV-Anlage mit der Zeit zusifft. Martin
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von schai » 05.02.2012, 17:39
maguwa hat geschrieben:m.W. nach gilt, wenn du bspw. im April 2012 zubaust, die Dezember 2011-Anlage und die neue als eine, d.h. die Vergütung der Dez 11 sinkt auf die Vergütung 2012. Wie das technisch ist, weiß ich nicht.
Bekomme ich dann für die Altanlagen nicht mehr die 28 cent nur noch die 24 cent? Ich Dachte das Zält nur für die 30kwp Regel.
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von maguwa » 06.02.2012, 12:47
Aus dem EEG 2009 (Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf) § 19 Vergütung für Strom aus mehreren Anlagen (1) Mehrere Anlagen gelten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage, wenn 1. sie sich auf demselben Grundstück oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden, 2. sie Strom aus gleichartigen Erneuerbaren Energien erzeugen, 3. der in ihnen erzeugte Strom nach den Regelungen dieses Gesetzes in Abhängigkeit von der Bemessungsleistung oder der installierten Leistung der Anlage vergütet wird und 4. sie innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind. Abweichend von Satz 1 gelten mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage, wenn sie Strom aus Biogas mit Ausnahme von Biomethan erzeugen und das Biogas aus derselben Biogaserzeugungsanlage stammt.
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von Nightwish » 08.02.2012, 13:11
@Martin bist du dir da sicher? ich hab das bisher immer so verstanden, dass die "Erweiterung" eine vollkommen neue Anlage ist und die aktuelle Vergütung erhält. die Altanlagen bleiben unangetastet 
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