Rund um die Planung einer Solaranlage.
Moderator: Mod-Team
von jagdmenne » 07.02.2012, 08:12
Hallo zusammen, wir sind kurz vor der Auftragsvergabe. Bei den Gesprächen mit dem Solateur sagte dieser, das er das Einspeisemanagement erst bei der alten Regelung (EEG 2011) belassen würde. Laut seinen Angaben hat EON Westfalen Weser hierzu noch keine abschließende Regelung getroffen, wie genau zu verfahren sei. Evtl. müssen Anlagen bis 30 kw gar nicht die neue Regelung in Anspruch nehmen. Jetzt stellt sich natürlich die Frage: WAS TUN Sollen wir jetzt schon alles enstpsrechend mit einplanen (Solarlog, RSE) oder erst einmal abwarten und die Anlagen nach den alten Regeln erstellen lassen?????
Vilen Dank für Eure Mithilfe
Rainer
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von solar01920 » 07.02.2012, 08:25
Hallo,
1: in NRW gab es vor ca 14 Tagen eine Sitzung von EVU. 2: es gibt schon Vorgaben wie es auszusehen hat( war selber bei einer Schulung in NRW) 3: dein Solarteur ist nicht auf dem neusten Stand ( er soll sich auf die Schulbank setzen)
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von win_solar » 07.02.2012, 09:13
Hallo Rainer, das ist ein ganz geschickter Schachzug deines Solarteurs. Deine Anlage ist natürlich günstiger ohne die EinsMan-Komponenten. Falls du diese jetzt nicht installieren läßt, musst du in näherer Zukunft nachrüsten auf deine Kosten! Möchtest du das? Gruß Win
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von jagdmenne » 07.02.2012, 09:56
Hallo, schon mal besten Dank für Eure Antworten. Ich werde das beim heutigen Gespräch mit einbringen. Ich habe allerdings vorhin nochmals mit einem Verteter von EON Westfalen gesprochen. Dieser sagte sinngemäß, das die geplanten Anlagen erstmal nach "altem" Recht gebaut werden sollen. Ob überhaupt eine Nachrüstung in Frage kommt, ist aus seiner Sicht nicht zu erwarten. Dieses beträfe in erster Linie Biogasanlagen. Es bleibt auf jeden Fall interessant.
Viele Grüße
Rainer
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von jagdmenne » 08.02.2012, 07:45
Hallo zusammen, die Verhandlugen mit dem Solateur verliefen erfolgreich. Wir haben die Solarlogs mit eingehandelt und können nun bei Bedarf das Einspeisemanagement durch EON Westfalen Weser ergänzen. Vielen Dank für Eure Hilfe.
Rainer
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von Frank Bergmann » 08.02.2012, 08:42
dort finde ich die folgende Aussage: (Zitat) "Alternativ können Betreiber von Anlagen bis 30 kW sich entscheiden, ganzjährig höchstens 70% des selbsterzeugten Solarstroms ins Netz einzuspeisen; dann erfolgt keine Abregelung. Die übrigen 30% werden selbst verbraucht – was sich ja ohnehin empfiehlt (vgl. oben) – hierdurch entgeht der Betreiber einer privaten Dach-Photovoltaikanlage dem Abregelungsverlust. Wo immer möglich, halten wir diese Vorgehensweise für die empfehlenswerte." Vieleicht hab ich was verpaßt, aber das Thema hatten wir doch lang diskutiert: Wie weise ich nach, daß nicht mehr als 70% der Anlagenleistung eingespeist werden.
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von win_solar » 08.02.2012, 09:05
Hallo Frank, meiner Meinung nach ist diese Aussage komplett falsch. Erst mal dein berechtigter Einwand, desweiteren wird hier suggeriert, dass ich immer 100% Solarstrom erzeuge, 70% davon ins Netz einspeise und den 30% Rest selbst verbrauche. Dem ist natürlich nicht so! Gruß Win
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von JayM » 08.02.2012, 09:18
Frank Bergmann hat geschrieben:Vieleicht hab ich was verpaßt, aber das Thema hatten wir doch lang diskutiert: Wie weise ich nach, daß nicht mehr als 70% der Anlagenleistung eingespeist werden.
Hallo Frank, hier geht es nicht darum wie ich Einspeisemanagement bzw. 70% Begrenzung realisiere. Sondern darum ob ich überhaupt was machen muß, wenn der Netzbetreiber noch keine Vorgaben für die technische Ausführung des Einspeisemanagement gemacht hat. Oder anders ausgedrückt: ich wähle Einspeisemanagement weil ich die 70% Begrenzung nicht mag. Dass der Netzbetreiber noch nicht weiß, wie das funktionieren soll ist nicht mein Problem. Ergo gehe ich mit der Anlage mit voller Leistung und ohne Einspeisemanagement ans Netz und warte auf Anweisung vom Netzbetreiber, wie er die Fernsteuerung denn gerne hätte. Das Coole an der jetztigen Situation ist, dass die Netzbetreiber (sicherlich die kleinen) im Moment genausowenig Interesse an der Fernsteuerung kleiner PV Anlagen haben wie die Anlagenbetreiber. Gruß Jochen
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von JayM » 08.02.2012, 09:20
P.S.: Das Ganze ist hier schon mal ausführlich diskutiert worden:[url] allgemeine-anlagenplanung-f69/nur-noch-fragezeichen-zu-70-regelung-t73820-s30.html[/url] Die Entscheidende Stelle ist glaube ich: BMU/BMWi Seite 4 hat geschrieben: Dies bedeutet, dass der Anlagenbetreiber seiner Pflicht nach § 6 Absatz 2 Nummer 1 oder Nummer 2 Buchstabe a EEG 2012 erst nachkommen kann, wenn der Netzbetreiber ihm alles notwendige mitgeteilt und ggf. notwendige technische Parameter vorgegeben hat. Die Anforderungen kann der Anlagenbetreiber nicht erfüllen, solange der Netzbetreiber ihn nicht über die konkreten Anforderungen informiert hat. Allerdings obliegt es dem Anlagenbetreiber die entsprechenden Informationen anzufordern. Die Bereitstellung dieser Informationen liegt, nach dieser Anforderung durch den Anlagenbetreiber, im Verantwortungsbereich des Netzbetreibers und fällt – anders als etwa die übrigen Anforderungen zum Beispiel in § 6 Absatz 4 EEG – in dessen Risikosphäre.
Quelle: http://www.erneuerbare-energien.de/file%20...%20eis_bf.pdfGruß Jochen
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