Hallo,
ich würde mich freuen, wenn mir jemand mit folgender Frage weiterhelfen könnte: Wie weit muss die Projektierung einer Photovoltaik-Anlage zum Zeitpunkt einer Novellierung fortgeschritten sein, um noch nach dem alten Satz vergütet zu werden? Reicht der Einreichungstermin des Bauaantrags aus oder muss die Anlage bereits Strom einspeisen?
Ist eine solche Novellierung, die 2010 ja durchaus kommen könnte, rückwirkend zum Jahresbeginn möglich?
Vielen Dank bereits im voraus und freundliche Grüße






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