Deadline bei einer Novellierung

Rund um die Planung einer Solaranlage.

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Deadline bei einer Novellierung

Beitragvon Sunta Clause » 26.10.2009, 17:39

Hallo,

ich würde mich freuen, wenn mir jemand mit folgender Frage weiterhelfen könnte: Wie weit muss die Projektierung einer Photovoltaik-Anlage zum Zeitpunkt einer Novellierung fortgeschritten sein, um noch nach dem alten Satz vergütet zu werden? Reicht der Einreichungstermin des Bauaantrags aus oder muss die Anlage bereits Strom einspeisen?

Ist eine solche Novellierung, die 2010 ja durchaus kommen könnte, rückwirkend zum Jahresbeginn möglich?

Vielen Dank bereits im voraus und freundliche Grüße
Sunta Clause
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Beitragvon claus-juergen » 26.10.2009, 18:23

hallo sunta clause,

bisher wurde lediglich bekannt gegeben, dass die fdp eine verringerung der einspeisevergütung bei freiflächenanlagen möchte. dachanlagen sollen so vergütet werden, wie in der novelle des gesetzes im vergangenen jahr vereinbart.

in jedem fall wird das aber nicht das dringendste problem sein, welches sofort von der neuen regierung angegangen wird. ich nehme an, nächstes jahr passiert da noch nichts.

grüsse

jürgen
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Beitragvon Sunta Clause » 26.10.2009, 21:35

Oh, das war schnell. Vielen Dank das stimmt doch mal optimistisch! Das Argument ist auch nachvollziebar.

Kann ich das Thema wieder irgendwie löschen, damit ich das Forum hier nicht zumülle?
Sunta Clause
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Beitragvon eggis » 26.10.2009, 23:00

Sunta Clause hat geschrieben:Kann ich das Thema wieder irgendwie löschen, damit ich das Forum hier nicht zumülle?

Moin Sunta Clause und Willkommen im Forum!

Beiträge löschen können nur Moderatoren und Administratoren.
Ich wüsste jetzt nicht warum, da sicherlich auch andere User über dieses Thema nachgedacht haben.

Forummüll sieht anders aus. ;)
Mit sonnigen Grüßen
-eggis-

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