Hallo,
wir haben die Clearingstelle EEG gebeten, den Eintrag unter http://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/1437 noch einmal zu aktualisieren. Es sollte klargestellt werden, dass trotz neuerlicher Planung zu Gesetzesänderungen des BMU / BMWi eine behelfsweise Inbetriebsetzung ohne ortsfeste Installation weiterhin möglich ist. Einige Netzbetreiber hatten sich auf den Vorschlag des BMU / BMWi berufen und eine solche behelfsweise Inbetriebsetzung bereits kategorisch abgelehnt.
Die Clearingstelle EEG ist unserer Bitte gefolgt. Nun enthält der Hinweis unter http://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/1437 folgenden Beisatz:
"Die Rechtslage des EEG 2009 ist im EEG 2012 bislang fortgeschrieben. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Bundesregierung plant, einen Gesetzentwurf einzubringen, welcher Änderungen u.a. des Inbetriebnahmebegriffs vorschlägt."
Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.
Unserer Bitte ist man nachgekommen.






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