Batteriekauf -> Mehrwertsteuer nicht zurück?

  • Hallo zusammen,


    ich habe Probleme mit der Rückerstattung der MWST nach Batteriekauf. Der Steuerberater sagt, da die Batterie nicht gewerblich genutzt wird und lediglich Strom zur privaten Nutzung gespeichert wird gibt es keine 2k Rückerstattung der MWST vom FA. Wie kann das ein? Die Solateure sprechen immer von Netto Preisen und haben die Erstattung immer als Selbstverständlich erachtet.


    Gruß,
    Dominik

  • Guten Morgen!


    Ja das mit der Gewerblichen Nutzung des Speichers ist schon schwierig zu begründen.
    Wenn ich unseren Nutzer "kpr" richtig verstanden habe dann ist das korrekt, der Speicher ist nur zum privaten Vergnügen und kann eigentlich nicht zurückerstattet werden.
    Das große ABER ist, dass bis dato (in den letzten Jahren) der Speicher trotzdem häufig mit als Solaranlagenkosten angegeben wurde (möglichst nicht einzeln ausgewiesen) und darauf spekuliert wurde (mit einigem Erfolg), dass der Sachbearbeiter deiner Erklärung davon keine Ahnung hat und das so durchwinkt.
    Also KANN klappen, ist aber offiziell NICHT möglich (und falls es später auffällt müsste man auch die Erstattung zurückzahlen oder?)



    Falls ich mich irre, bitte korrigiert mich :mrgreen:

  • Danke. Sieht nicht gut aus. Soeben mit dem FA gesprochen. Wenn die Anlage nach 2013 aufgebaut wurde und keine Einspeisevergütung für selbstverbrauchten Strom gezahlt wird gibts wohl kein Geld wieder.
    War ja eine Nachrüstung - da habe ich wohl keine Chance das in den Anlagenkosten zu verstecken...


    "Die privaten Stromerzeuger haben ggf. die Möglichkeit, die Anlage mit einem Speicher auszustatten. Der Strom aus dem Speicher kann bedarfsgerecht wieder entnommen, ins Netz eingespeist und dann an Letztverbraucher oder Händler weitergeliefert werden. Für diese zweite Lieferung kann der Betreiber ggf. eine Marktprämie für eine Direktvermarktung nach der EEG-Novelle in Anspruch nehmen, vorausgesetzt, dass Speicherbetreiber und Letztverbraucher nicht identisch sind. Der Gesetzgeber sieht eine Befreiung von der EEG-Umlage vor, sofern eine Zwischenspeicherung und spätere Wiedereinspeisung in das Netz erfolgen. Da die notwendigen Rahmenbedingungen für ein effizientes Betreiben von Energiespeichern noch nicht vorliegen, sollten solche Projekte überprüft werden. Dient der Speicher allerdings nur dazu, den Eigenverbrauch zu decken, kann er nicht dem Unternehmen zugeordnet werden, mit der Konsequenz, dass auch die Vorsteuer aus den Anschaffungskosten nicht abziehbar ist."


    Dann lasse ich den Solateur mal kommen zum abbauen von dem Gerät.

  • Darf ich fragen, was du überhaupt für einen Speicher (und zu welchen Kosten) eingebaut hast?


    Meistens ist das als Komplettsystem sowieso nicht wirtschaftlich, egal ob Vorsteuer oder nicht....

  • Senec Home G2
    10.500 Brutto mit allem drum und dran.
    Der Solateur rechnete mir vor:
    10.500 - ~2k MWST - ~3k KFW Förderung = ~6k Invest
    Es muss nicht rentabel sein aber fast 2.000 Euro Mehrkosten mach ich nicht. In dem Fall aus Prinzip. In meinen Augen bewusste Fehlberatung.

  • Gut, wenn es nicht rentabel sein muss ist es ein nettes Gimmick ;)


    Ansonsten gilt die gleiche Überschlagsrechnung, die ich schon woanders ausgepackt habe:


    Dein avisierter Speicher hat etwa 8 - 10 kWh nutzbare Speicherkapazität.
    Diese etwa 10 kWh kannst du etwa eimal am Tag abrufen (abends wenn du es brauchst). Da du im Winter und bei schlechtem Wetter den Speicher über Tag nicht immer voll bekommst, geht man im Allgemeinfall von ca. 250 Zyklen pro Jahr aus (das ist ein relativ guter Wert).
    Das heißt, dass du über das Jahr gesehen 250 * 10 kWh = 2.500 kWh ZUSÄTZLICH zu deinem Direktverbrauch substituieren kannst.
    Dein Netto Strompreis beträgt ca. 23 Ct und du würdest ca. 13 Ct an Vergütung kriegen.
    außerdem beträgt der Speicherverlust ca. 20% (also wenn du deinen 10 kWh Speicher abrufst, hast du vorher 12 kWh reingesteckt).
    Also sparst du pro jahr: 2.500 kWh * 0,23 €/kWh = 575 €
    Dafür entgehen dir: 2.500 kWh * 1,2 (Verlustleistung) * 0,13 €/kWh = 390 €
    Macht also eine Jährliche Ersparnis durch Speicher von ca. 185 €
    Die Kosten von 6.000 € hast du also nach schlappen 32 Jahren wieder drin :mrgreen:

  • Zitat von dom-y

    Hallo zusammen,


    Der Steuerberater sagt, da die Batterie nicht gewerblich genutzt wird und lediglich Strom zur privaten Nutzung gespeichert wird gibt es keine 2k Rückerstattung der MWST vom FA.


    Bei mir muss das Büro und die Gewerbehalle auch mit Licht/Strom versorgt werden,
    wenn die PV nicht genug Leistung erbringt, dann lebe ich aus dem Akku........
    Oder machst du in den Wintermonaten die Firma einfach dicht ?


    gruß Jürgen

    Stapler Akku Blei 48Volt 1550Ah
    Victron 5000 + Westech 3000 + Westech 4000
    - 8.28 Kwp Poly über 2x Outback Flexmax 80
    - 4.20 Kwp Mono Module über Flexmax 80
    - 3.76 Kwp Poly AC-Coupling über Enecsys MWR

  • Die meisten Leute haben die PV auf dem eigenen Hausdach und "Kraftwerkseigenverbrauch" o.ä. gibt es ja offiziell nicht bei der PV, also ist alles was du verbrauchst auch privat solange du kein "anderes Gewerbe" zusätzlich hast, oder?

  • Woher kommt denn dieses (von mir gekürzte) Zitat?

    Zitat von dom-y


    "Die privaten Stromerzeuger ...Der Strom aus dem Speicher kann bedarfsgerecht wieder entnommen, ins Netz eingespeist und dann an Letztverbraucher oder Händler weitergeliefert werden. Für diese zweite Lieferung kann der Betreiber ggf. eine Marktprämie für eine Direktvermarktung nach der EEG-Novelle in Anspruch nehmen, vorausgesetzt, dass Speicherbetreiber und Letztverbraucher nicht identisch sind. ...


    Was sind denn private Stromerzeger? Ich dahcte sobald man den Strom verkauft ist man Unternehmer ;)
    Aber ich will auf das fett markierte hinaus - nach EEG (egal ode 12 oder 14) besteht für den zwischengespeicherten Strom der ganz normale Vergütungsanspruch. Zugegeben, das rechnet sich nur in seltenen Fällen, aber das von vorne herein auszuschließen ist mutig.

  • Wann ging die Anlage ans Netz und welche Einspeisevariante wird betrieben?


    Worauf ich hinauswill:
    Bei 70% weich, also wenn der Welchselrichter 100% der Maximalleistung umsetzen kann, aber nur max. 70% eingespeist werden dürfen, dann hat der Speicher schon einen betrieblichen Zweck: er speichert die Produktion über 70% so lange, bis sie eingespeist werden darf, also bis die Anlage unter 70% ihrer Maximalleistung produziert.


    Bei 70% hart: neuen Wechselrichter zulegen und auf 70% weich wechseln mit obriger Argumentation. Wäre dann mMn bei einem Speicher eh empfehlenswert.


    Bei Einspeisemanagement mittels RSE: für 2000E würde ich mir überlegen den RSE wieder abzuschaffen.