Rund um die Planung einer Solaranlage.
Moderator: Mod-Team
von peterlippes » 30.03.2012, 07:46
Frage an alle ! Ich habe meine Anlage angefragt beim RWE im Januar, habe im 1. Februar einen Brief bekommen das der Anschluss überprüft wird, jetzt am 23.3. habe ich die Einspeisegenehmigung erhalten !
Falle ich jetzt unter den Vertrauensschutz ? Oder welcher GENAUE Stichtag gilt dafür ?
Gruß
Peter
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von jodl » 30.03.2012, 08:21
Pressemitteilung aus dem Bereich Umwelt und Landwirtschaft Wirtschaft, Finanzen, Haushalt 27.03.2012 Dr. Christian Ruck
Koalitionsfraktionen einigen sich auf Änderungen am EEG-Entwurf Spürbare Eindämmung der Kosten durch die Photovoltaik Die Koalitionsfraktionen haben sich auf Änderungsanträge zum Gesetzentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (Solarförderung) geeinigt. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Ruck:
„Die Koalitionsfraktionen haben sich auf ein Paket von Änderungsanträgen zur Solarförderung verständigt. ...
Folgende Änderungen haben die Fraktionen vereinbart:
Der Vertrauensschutz für Investitionen aus dem Mittelstand wird verbessert. Dachanlagen, für die ein Netzanschlussbegehren vor dem 24. Februar 2012 übermittelt wurde, erhalten die bisherige Vergütung, wenn sie bis zum 30. Juni 2012 in Betrieb genommen werden.
alles klar?
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von Trashman » 30.03.2012, 08:49
Was ist das Netzanschlussbegehren? Anmeldung (und somit Auftrag für die NVP)?
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von jodl » 30.03.2012, 09:03
ich bin mit diesem Begriff auch nicht vertraut, aber ich würde sagen das ist der erste Antrag beim Netzbetreiber bei eon Bayern kann man das online eingeben und bekommt eine Bestätigungsmail mit der Überschrift "Datenerfassung Photovoltaik an das Niederspannungsnetz" ein Auftrag für eine Netzverträglichkeitsprüfung ist damit aber e. E. nicht automatisch verbunden
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von glx2009 » 30.03.2012, 10:43
jodl hat geschrieben:ich bin mit diesem Begriff auch nicht vertraut, aber ich würde sagen das ist der erste Antrag beim Netzbetreiber bei eon Bayern kann man das online eingeben und bekommt eine Bestätigungsmail mit der Überschrift "Datenerfassung Photovoltaik an das Niederspannungsnetz" ein Auftrag für eine Netzverträglichkeitsprüfung ist damit aber e. E. nicht automatisch verbunden
Habe ich auch so gemacht. Nach der Onlineanfrage erhält man ein "Angebot" zu Netzverträglichkeitsprüfung das man unterschreiben kann. Macht man dies, gibt man verbindlich eine Netzverträglichkeitsprüfung in Auftrag.
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von solar-wb » 30.03.2012, 10:53
Achtung! So wie ich das im beschlossenen Gesetzentwurf lese, gilt die Übergangsregelung nur für Dachanlagen >10kWp. Kleine Dachanlagen sind davon ausgenommen. Zitat von der BMU Internetseite: http://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/48558.phpDie Vergütung wird zum 1. April 2012 abgesenkt und damit an die massiv gesunkenen Anlagenpreise angepasst. Die Vergütung verringert sich
für kleine Dachanlagen von jetzt 24,43 auf 19,50 ct/kWh (bis 10 kW); für größere Dachanlagen von derzeit 21,98 auf 16,50 ct/kWh und für Freiflächenanlagen von derzeit 17,94 auf 13,50 ct/kWh. Damit ziehen wir die nach dem geltenden EEG zum 1. Juli 2012 vorgesehene Absenkung von 15% vor und senken darüber hinaus die Vergütung um rd. 1 - 3 ct/kWh zusätzlich maßvoll ab. Dies ist notwendig, um die bestehende Überförderung abzubauen. Seit Ende 2010 bis Anfang 2012 sind die Kosten für die PV-Systeme um mehr 30% gefallen.
Zugleich wird dem Vertrauensschutz umfassend Rechnung getragen:
Große Dachanlagen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn vor dem 24. Februar 2012 ein Netzanschlussbegehren gestellt wurde und die Inbetriebnahme bis 30. Juni 2012 erfolgt. Anlagen auf Freiflächen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn ein Planungsverfahren vor dem 1. März 2012 begonnen wurde (z.B. Aufstellungsbeschluss bei B-Plan-Verfahren) und die Inbetriebnahme bis 30. Juni 2012 erfolgt. Anlagen auf Konversionsflächen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn sie bis zum 30. September 2012 in Betrieb genommen werden. Das Inkrafttreten für kleine Dachanlagen zum 1. April ist eine deutliche Verbesserung gegenüber dem ursprünglich ins Auge gefassten Termin 9. März.
Gruß Michael
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von peterlippes » 30.03.2012, 14:40
Das würde also bedeuten, ich habe am 1.2 die schriftliche Anfrage/Anschlussbegehren gemacht und kann somit noch in Ruhe bis Juni meine Anlage bauen ?
Das ist alles sooo schwamming
Gruß
Peter
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