Rund um die Planung einer Solaranlage.
Moderator: Mod-Team
von heinzbeckerI » 05.04.2012, 23:20
hi, vielleicht wisst ihr mehr, irgendwie bekommt man zu dem Thema Anlagenerweiterung keine richtigen Infos. WIe ist das wenn ich meine Anlage innerhalb der 12 Monatsfrist erweitere? <10KW Gesamtleistung. Bekomme ich die alte Förderung auch für die Erweiterung oder kommt ein Mischpreis zustande? Wie ist das mit der einphasigen Einspeisung in Bezug auf die Erweiterung der PV-Anlage? Wird die Erweiterung an eine andere Phase geklemmt, brauchts dann einen weiteren 3/4 Stromzähler?
vg
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von heinzbeckerI » 06.04.2012, 14:28
weiß keiner etwas? Die Forumssuche habe ich bereits benutzt. Auch hatte ich schon eine Rechtsberatung in Anspruch genommen, die zwar kassiert hatte, aber mir dann sagte, dass sie mir doch nicht helfen könnte. Die Arge Solar hatte mich an die Clearingstelle verwiesen, dort sollte ich schriftlich anfragen und hatte nie wieder etwas gehört, nach telefonischem Nachfragen, sagte mir eine Tante: "Wenden Sie sich an Ihren Rechtsanwalt, wir führen keine Einzelfall-Rechtsberatung durch". Ich sagte ihr, dass ist etwa so, wie wenn sie etwas kaufen möchten udn nach dem Preis fragen und man Ihnen die Auskunft gibt, die Sie mir gerade gegeben hatten.
Ich finde das unmöglich, was man für Steine in den Weg gelegt bekommt, bzw. um sein Recht richtig betrogen wird, weil die Fakten und Gesetze, die sich alle Nase lang ändern, NICHT auf dem Tisch liegen.
Wie sieht das denn nun aus, wenn ich meine bestehende 5,5KW Anlage um weitere lächerliche 4,08 KW aufstocken lasse??
Achja, zu dem Atomunfall in der Normandie möchte ich noch sagen:
Alle die ernsthaft behaupten, die Allgemeinheit müsste die Solarförderung bezahlen: " 2011 machten die 4 Energiekonzerne einen GEWINN von 23 MILLIARDEN EURO, soviel ist an GESAMTER EEG FÖRDERUNG gerade einmal in 12 Jahren geflossen!" Das ist die Wahrheit. Nicht die Solarförderung wird von der Allgemeinheit bezahlt, sondern die Gewinne, der Atom-Lobby (Mafia) inkl. Atomdreck und Supergau.
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von Sunraven » 06.04.2012, 14:31
Ich kann nur sagen, wie es bei mir war: Erste Anlage 2001 Erweiterung irgendwann 2006 (weiß nicht mehr genau). Die setzen nun einfach die erzielte Gesamtstrommenge ins Verhältnis zur installierten Leistung und rechnen über einen Zähler (gottseidank, sonst müsste ich zwei bezahlen und habe eh keinen Platz mehr im Zählerschrank) mit unterschiedlichen Preisen ab. Ob das heute noch so geht, weiß ich aber nicht. sunraven
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von heinzbeckerI » 06.04.2012, 14:35
Sunraven hat geschrieben:Ich kann nur sagen, wie es bei mir war: Erste Anlage 2001 Erweiterung irgendwann 2006 (weiß nicht mehr genau). Die setzen nun einfach die erzielte Gesamtstrommenge ins Verhältnis zur installierten Leistung und rechnen über einen Zähler (gottseidank, sonst müsste ich zwei bezahlen und habe eh keinen Platz mehr im Zählerschrank) mit unterschiedlichen Preisen ab. Ob das heute noch so geht, weiß ich aber nicht. sunraven
Danke, aber es gibt eine 12 Monats Frist, von der niemand wieß 1. Was drin steht und 2. Die die wissen was drin steht, wollen nicht sagen, was drin steht und behaupten statt dessen, dies würde nur Rechtsunsicherheit bedeuten, sprich sie haben keine Ahnung wie es auszulegen ist. Anscheinend so oder so möglich. Wie sagte Kohl noch: "wo simma dann hier???"
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von Meisteryedi » 06.04.2012, 14:47
Die zwölf Moante beziehen sie auf Anlagen >30kWp. D.H ist die erste Anlage 29kWp und die erweiterung von z.B. 5kWp wird innerhalb von 12 Monaten errichtet bekommst du für die Erweiterung 1kWp hohe Vergütung 0-30kWp 4kWp mittlere Vergütung 30-100kWp Satz. Wir die ANlage über einen Zähler abgerechnet, werden die Anlagen ins Verhältnis gesetzt.
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von heinzbeckerI » 06.04.2012, 15:04
Meisteryedi hat geschrieben:Die zwölf Moante beziehen sie auf Anlagen >30kWp. D.H ist die erste Anlage 29kWp und die erweiterung von z.B. 5kWp wird innerhalb von 12 Monaten errichtet bekommst du für die Erweiterung 1kWp hohe Vergütung 0-30kWp 4kWp mittlere Vergütung 30-100kWp Satz. Wir die ANlage über einen Zähler abgerechnet, werden die Anlagen ins Verhältnis gesetzt.
aso, jetzt verstehe ich. Die gleiche Leistung hätten sie ja FAST (5,5 kw und 4,08 KW). Selbe Module selber WR Hersteller. und für die "Neue" ANlage bekomme ich dann den "Neuen/Schlechten" Vergütungssatz? ISt die 30KW grenze nicht auf 10KW gesenkt worden? Wäre es daher nicht ratsam bei der Anlagenerweiterung ÜBER 10KW zu kommen??
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von Meisteryedi » 06.04.2012, 15:12
Ja, wenn du über 10kWp kommst, dann gilt 10-100kWp, wenn es so beschlossen wird. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft getretten. Wenn das so kommen sollte, (im übrigen, dass erste mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass ein Gesetz Rückwirkend in Kraft tritt) dann bleib unter 10kWp.
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von heinzbeckerI » 06.04.2012, 15:24
Meisteryedi hat geschrieben:Ja, wenn du über 10kWp kommst, dann gilt 10-100kWp, wenn es so beschlossen wird. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft getretten. Wenn das so kommen sollte, (im übrigen, dass erste mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass ein Gesetz Rückwirkend in Kraft tritt) dann bleib unter 10kWp.
??? Wie jetzt? Ich dachte ich sollte ÜBER 10KW kommen, damit es als Anlagenerweiterung gilt??? Du schreibst, dann bleib UNTER 10KW. Kannst Du mir das nochmal erklären, bitte.
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von Meisteryedi » 06.04.2012, 15:37
z.B. du bekommst für die Anlage 2011 24ct. Die würdest du bis 30kWp bekommen. ab 30 bekommst du aber nur noch z.B. 21ct. Ist die Grenze jetzt 10kWp bekommst du für die 9kWp Anlage z.B. 24ct. und für die 5kWp Erweiterung 1kWp hohe Vergütung 4kWp z.B. 21 geringere Vergütung. Also wenn du unter 10kWp bleibst ändert sich für dich nix. Du bekommst für beide Anlagen den gültigen höheren Vergütungssatz.
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von heinzbeckerI » 06.04.2012, 16:01
aha, endlich hab ichs verstanden. Vielen Dank Meisteryedi Echt nett von Dir, dass Du mir das erklärt hast.
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