Moin,
wie ist das bei einer Zweitanlage am gleichen Standort nach >> weniger als 12 Monaten << und anderem Eigentümern mit der Vergütung der bisherigen Anlage?
Wird die gesamte Vergütung mit der neuen Gesamtleistung neu bemessen? Oder wird nur der neue Teil mit der Vergütung für eine neue Anlage mit der künftige Gesamtleistung bemessen?
Beispiel: 20 kW aus 2011 vorhanden, 15 kommen hinzu => neue Gesamtleistung 35 kW.
Gilt jetzt
a) 20/35 der KWh nach 2011er Satz für <30 kW + 15/35 der kWh nach 2012er Satz für 30-100 kW
b) 20/35 der kWh nach 2011er Satz für 30-100 kW + 15/35 der kWh nach 2012er Satz für 30-100 kW
c) Ganze 35 kW-Anlage nach 2012er Satz, trotz erstem Anlagenteil in 2011?
Wie gesagt, für Teilanlagen die keine 12 Monate auseinander liegen. Und die März-Absenkerei und Novellen-Novelle mal außen vor gelassen.






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