von Photonensammler13 » 06.03.2012, 10:41
Hallo Sonnking,
Sieh Dir mal den § 19 EEG 2012 an:
§ 19 Vergütung für Strom aus mehreren Anlagen
(1) Mehrere Anlagen gelten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage, wenn
1. sie sich auf demselben Grundstück oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden,
2. sie Strom aus gleichartigen Erneuerbaren Energien erzeugen,
3. der in ihnen erzeugte Strom nach den Regelungen dieses Gesetzes in Abhängigkeit von der Be-messungsleistung oder der installierten Leistung der Anlage vergütet wird und
4. sie innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind.
Somit ist Deine neue 9,88 kWp eine neue Anlage zum Zweck der Vergütung und bekommt dann die Vergütung, die dann im Mai gültig sein wird. Wie die dann aussehen wird ist bis heute noch nicht klar.
Sonnige Grüße
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Photonensammler13
1. 13,12 kWp 64 Kyocera 205, 2 SB 5000TL+SB 3300; 180° S 11°+ 30°
2. 32,40 kWp 144 Trina 225, 3 SMC 11000TL 191°S 30°
3. 34,075 kWp 145 Trina 235, 1 STP 17000TL+1 STP 15000TL; 191°S 30°
4. 21,6 kWp 90 Trina 240, 3 SMC 7000TL 191°S 30°