Anlagenerweiterung???

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Anlagenerweiterung???

Beitragvon blendermann » 21.06.2012, 22:28

Was versteht man genau unter dem 12 Monate Zeitraum?Nachdem was ich hier gefunden habe hat man doch nur den Vorteil, dass man keinen neuen Zähler benötigt. Vergütungstechnisch hat das keine Vorteile, oder?
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Re: Anlagenerweiterung???

Beitragvon elfaro » 22.06.2012, 00:55

Innerhalb von 12 Monaten zählen Anlagenzubauten als Erweiterung der Originalanlage. Danach ist es eine komplett neue Anlage. Die 12 Monate sind eigentlich eher 11, weil der Monat der Errichtung schon als Monat 1 gilt und somit derselbe Monat des nächsten Jahres schon außerhalb der Frist liegt.

Die Vergütungssätze sind gleich den aktuell gültigen, eine Übernahme der Vergütungssätze der Ursprungsanlage findet nicht statt. Relevant war die Frist in der Vergangenheit wegen der Vergütungsgrenzen unterschiedlicher Anlagengrößen. Dies gilt heute ebenfalls noch. Hinzu gekommen ist nun noch das Einspeisemanagement, das rückwirkend implementiert werden muss bei Anlagenerweiterungen. Alternativ ist auch die 70%-Regelung machbar bei Anlagen <30 kWp, gilt dann aber ebenso für die Altanlage. Und relevant ist die Frist bei der Vergütungsquote von 80% oder 90% bzw. der "EV-Quote" von 10%/20%.
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Re: Anlagenerweiterung???

Beitragvon Braun1 » 22.06.2012, 17:28

Hallo, @elfaro
elfaro hat geschrieben:Alternativ ist auch die 70%-Regelung machbar bei Anlagen <30 kWp, gilt dann aber ebenso für die Altanlage.

Bist Du sicher das die Altanlage, bei einer Erweiterung, nicht mehr unter den Bestandsschutz fällt und auch die 70% Regel angewendet werden muss :?:

Ich glaube nicht das dann noch jemand seit 1.1.12 erweitert hätte, bzw. erweitern würde.

Gruß Braun.
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Re: Anlagenerweiterung???

Beitragvon elfaro » 03.07.2012, 19:22

Ja, bin ich. Steht so im Gesetz: EEG 2012. §6 behandelt technische Vorgaben, Abs. 2 regelt das Einspeisemanagement für Anlagen bis 30 kWp, alternativ eben die 70%-Regelung und in Abs. 3 wird erklärt, wie die Anlagenleistung zu ermitteln ist.
http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/ ... 012_bf.pdf
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Re: Anlagenerweiterung???

Beitragvon Braun1 » 04.07.2012, 02:12

Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie
1.
mit einer installierten Leistung von mehr als 30 Kilowatt und höchstens 100 Kilowatt müssen die Pflicht nach Absatz 1 Nummer 1 erfüllen,
2.
mit einer installierten Leistung von höchstens 30 Kilowatt müssen
a) die Pflicht nach Absatz 1 Nummer 1 erfüllen oder
b) am Verknüpfungspunkt ihrer Anlage mit dem Netz die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzen.
(3) Mehrere Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie gelten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der installierten Leistung im Sinne der Absätze 1 und 2 als eine Anlage, wenn
1.
sie sich auf demselben Grundstück oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden und
2.
innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind.

Da steht nichts von Nachrüstplicht.
Das ist nur auf die Anlagenleistung bezogen, zur Berechnung der Vergütungshöhe.

Kannst du den Absatz der das beschreibt bitte hier einstellen :?:
elfaro hat geschrieben:Innerhalb von 12 Monaten zählen Anlagenzubauten als Erweiterung der Originalanlage. Danach ist es eine komplett neue Anlage...
...Alternativ ist auch die 70%-Regelung machbar bei Anlagen <30 kWp, gilt dann aber ebenso für die Altanlage.....

Denn ich beginne in ca. 3 Wochen mit dem Bau einer Erweiterung und wenn ich die Bestandsanlage dann auch auf 70% Abregeln muss werde ich nicht mehr erweitern.
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