Hallo,
ein Interessent hat im vergangenen Jahr eine 50 kW Anlage erhalten. Im August, also keine 12 Monate später, soll nun eine 40 kW Anlage auf gleichem Grundstück folgen. Aufgrund des Zeitraums zwischen der IB sollte dies ja nun eine Erweiterung darstellen. Wie stellt sich das nun mit der Vergütung dar?
- Nach meinem Kenntnisstand wird die 50 KW Anlage weiterhin mit 27,33 Cent vergütet
- Aber wird die Erweiterung nun mit dem Satz bis 40 kW vergütet oder
- dem Satz für Anlagen > 40 kW da die Gesamtleistung (90 kWp) zählt.
Vielen Dank.






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