Anlage aus Dez. 2011 im August 2012 erweitern

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Anlage aus Dez. 2011 im August 2012 erweitern

Beitragvon Buff84 » 12.07.2012, 08:10

Hallo,

ein Interessent hat im vergangenen Jahr eine 50 kW Anlage erhalten. Im August, also keine 12 Monate später, soll nun eine 40 kW Anlage auf gleichem Grundstück folgen. Aufgrund des Zeitraums zwischen der IB sollte dies ja nun eine Erweiterung darstellen. Wie stellt sich das nun mit der Vergütung dar?

- Nach meinem Kenntnisstand wird die 50 KW Anlage weiterhin mit 27,33 Cent vergütet
- Aber wird die Erweiterung nun mit dem Satz bis 40 kW vergütet oder
- dem Satz für Anlagen > 40 kW da die Gesamtleistung (90 kWp) zählt.

Vielen Dank.
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Re: Anlage aus Dez. 2011 im August 2012 erweitern

Beitragvon eggis » 12.07.2012, 08:26

Moin Buff84
Buff84 hat geschrieben:Aufgrund des Zeitraums zwischen der IB sollte dies ja nun eine Erweiterung darstellen. Wie stellt sich das nun mit der Vergütung dar?

Wenn noch keine 12 Monate rum sind, dann fällt die Erweiterung in die Vergütungskategorie von 40-1000kWp diese bei einer Inbetriebnahme im August mit 15,85ct/kWh vergütet.
Buff84 hat geschrieben:- Nach meinem Kenntnisstand wird die 50 KW Anlage weiterhin mit 27,33 Cent vergütet

Jepp! :wink:
Buff84 hat geschrieben:- Aber wird die Erweiterung nun mit dem Satz bis 40 kW vergütet oder
- dem Satz für Anlagen > 40 kW da die Gesamtleistung (90 kWp) zählt.

s.o.

Noch´n PS: Man könnte mit der neuen Anlage bis zum 1.12. warten, damit die 12 Monate rum sind. Doch leider wird die monatliche Degression (derzeit 1%/Monat) im November auf den Zubau angepasst, so dass diese bis zu 2,8%/Monat betragen kann.
Mit sonnigen Grüßen
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Re: Anlage aus Dez. 2011 im August 2012 erweitern

Beitragvon Buff84 » 12.07.2012, 09:00

Vielen Dank für die schnelle Auskunft,

dann werde ich das ganze mal gegenüberstellen.

Noch eine weitere Frage, nicht diese Anlage aber Erweiterungen im Allgemeinen betreffend. Wie verhält es sich mit dem cos Phi. Habe im Netz gelesen das dies zwar auch vom Netzbetreiber abhängig ist aber irgendwo muss es ja festgeschrieben sein.

- Bsp. 10 kW wurden 2011 installiert, nun installiere ich 2012 (< 12 Monate) weitere 8 kWp. Muss ich nun einen cos Phi von 0,95 oder 0,90 bei den neuen 8 kW einstellen oder muss ich sogar die Blindleistung für die Altanlage zusätzlich bereitstellen bzw. Änderungen an der Anlage vornehemen.

- Wie verhält es sich wenn es sich nicht um eine Erweiterung handelt, also mehr als 12 Monate dazwischen liegen.

Nochmals Danke.
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Re: Anlage aus Dez. 2011 im August 2012 erweitern

Beitragvon eggis » 12.07.2012, 09:17

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Re: Anlage aus Dez. 2011 im August 2012 erweitern

Beitragvon Buff84 » 12.07.2012, 09:35

Schöner Beitrag,

denke ich habs verstanden. Auf mein Beispiel übertragen hieße das dann also für die 8 kW müsste ein Cos Phi von 0,9 angesetzt werden.
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