4 kW Anlage mit 70% Regelung / Zählerkasten

Rund um die Planung einer Solaranlage.

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4 kW Anlage mit 70% Regelung / Zählerkasten

Beitragvon GRP » 01.02.2012, 14:55

Hi,

hab mal wieder eine Frage an die Experten unter euch.

Möchte eine 4 kW Anlage auf die Garage bauen. Es wird die 70% Regelung verwendet, welche mich mit einem 3kW WR auskommen lässt.
Der aktuelle Zählerkasten ist im Haus, und leider auch voll.
Deswegen sollte ein neue Zählerkasten für die PV installiert werden. Diesen würde ich gerne in der Garage neben den WR installieren. Nun sagte aber der Elektriker, dass dürfte man nicht. Stimmt das ?
Welche Begründung gibt es dafür ? Es handelt sich schliesslich ja nur um den Zählerkasten und die Sicherungen der PV Anlage.

Wäre super, wenn da jemand hilfreiche Info´s dazu hätte.

Danke.
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Re: 4 kW Anlage mit 70% Regelung / Zählerkasten

Beitragvon MBIKER_SURFER » 01.02.2012, 18:07

Hallo,

das mit dem Zählerkasten ist unterschiedlich von EVU zu EVU. Bei uns wäre das zulässig.

Gruß
Martin
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Re: 4 kW Anlage mit 70% Regelung / Zählerkasten

Beitragvon jodl » 01.02.2012, 18:15

Begründung: steht in den TAB deines Netzbetreibers (Technische Anschlussbedingungen) ob das so geht oder nicht

wenn der Zählerschrank noch den Anforderungen genügt, aber kein zusätzlicher Zählerplatz mehr frei ist, kannst du die Anlage doch als Überschusseinspeisung / Eigenverbrauch anschließen
dann brauchst du keinen zusätzlichen Zählerplatz
dein bisheriger Bezugszähler wird gegen einen Zweirichtungszähler getauscht, und der PV-Erzeugungszähler wird in einem kleinen Kastl neben den WR in der Garage montiert
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Re: 4 kW Anlage mit 70% Regelung / Zählerkasten

Beitragvon GRP » 01.02.2012, 20:10

HEy,

um das geht es ja, der Zählerkasten für die PV wird scheinbar nicht in der Garage zugelassen.
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Re: 4 kW Anlage mit 70% Regelung / Zählerkasten

Beitragvon das_evu » 01.02.2012, 21:08

Hallo GRP,
es sind für mich 2 Dinge unklar:

70% von 4kWp sind nicht 3kVA.
Hat Deine Anlage 4,00 kWp, darf der WR max. 2,80 kVA Nennleistung haben um die 70%-Regel zu erfüllen.
Daher ist mir Deine Aussage zu den 3kW etwas schwammig.

Weiterhin hast Du immer noch nicht genau gesagt, ob Deine Anlage als Volleinspeisung oder nach Eigenverbrauchsregelung einspeisen soll.

Bei Volleinspeisung klare Sache, es muss der vorhandene zentrale Zählerplatz erweitert werden.
Bei Eigenverbrauch eben so klare Sache, es darf der PV-Zähler (Z2) auch bei der Anlage in der Garage sitzen.

Bei Eigenverbrauch gibt es entsprechende Regelungen, entweder der Zusatz zur TAB 2007 für solche Anlagen, als auch entsprechende Ausführungen in der AR 4105.

Ich hoffe das hilft weiter.
das_evu
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