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Beitragvon Killy » 02.07.2009, 08:23

Wenn du das Firmenmodell verwendest muss so wie auch beim Privatmodell der Gewinn versteuert werden. Aber beim Firmenmodell kann auch der Verlust geltend gemacht werden.
Dein Beispiel stimmt nicht wirklich. Die privaten haben die Verträge gekündigt. Inbestehenden OEMAG Verträge wurde nie eingegriffen. Es wurden nur jedes Jahre neue Richtlinien erstellt. Aber die "Alten" Verträge wurden nicht beeinträchtigt !!!
Das mit dem E-Auto ist so eine Sache.
Ich habe ein Auto um Mobil zu sein. Aus Sicht PV sollte ich mich nur mehr in der Nacht bewegen, unter Tags werden die Batterien geladen. Oder ich habe ein 2tes Akku Packet im Keller hängen und tausche dies in der Nacht. Ausserdem könnte ich diesen Akku auch als Engerspeicher fürs Haus verwenden usw.
Wenn ich günstigen Wasserstrom in der Nach bekommen, lade ich den Akku und verbrauche diesen dann entweder fürs Auto oder zusätzlich zur PV oder bei Regen oder oder.
Der Energieversorger könnte auch eine Anfrage schicken, "Wer braucht Überschussstrom" und mein E-Mgmt forder diesen dann an.

Ich denke das "Engerie Mgmt" im Haushalt wird noch she spannend. Aber nur als E-Auto wäre mir zu wenig und ist auch nicht wirtschaftlich

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Beitragvon fish » 02.07.2009, 18:33

@killy
Nur leider hat NÖ diese Ko.Finanz eingestellt !!!!!
Warum ??
Jetzt gibts nur mehr die einmal Zahlung und das Fa Modell geht auch nicht mehr (Wohnbauförderung)


Hallo killy, das hat sich ja gott sei dank nach dem heutigen einstimmigen beschluss im niederösterreichischen landtag geändert. :)



@likester
Ich kalkuliere für eine reine Ostseite 850 KWh im Jahr, wenn du eine reine Südseite hast, kannst du in Österreich von gut 1000 kwh ausgehen.


Naja, bei mir hier in thalheim/oberösterreich sieht´s mit den werten leider nicht ganz so gut aus. Dürfte hier in einem ziemlichen nebelloch sitzen. Aus erfahrungen in der näheren umgebung, kann ich leider nicht von so guten werten ausgehen. Zudem ist meine abweichung von süd -14° und teilweise verschattung liegt auch vor.


Der Anteil für den selbstverbrauchten Strom würde ich mit max. 1/3 angeben.

Ja, ich glaube das ist wohl von betreiber zu betreiber sehr verschieden. In einer großen landwirtschaft sind imho sicherlich auch noch bessere werte möglich. Bei meinem haus würde ich bei einer 5 kwp anlage den 1/3 eigenverbrauch sicherlich nicht schaffen.
(Zumindest solange ich noch keinen plug in hybrid habe.)


Der zugekaufte Strom dürfte wohl nicht mehr als 19 Cent kosten, dafür bekommt man für`s Einspeisen 8 Cent (zumindestens bei der EVN und bei unseren Stadtwerken in Amstetten).


Den wert habe ich mit 25 cent angenommen, da ich persönlich davon ausgehe, dass der strom in den nächsten 10 jahren auf ca. 30 cent steigen wird. Ich habe hier also einen geschätzten mittelwert eingesetzt.
Das mit den 8 cent einspeisetarif ist bei uns in oberösterreich glaube ich etwas anders. Wenn man die einmalförderung in anspruch nimmt bekommt man bei einspeisung nicht mehr den erhöhten ökotarif.
Kann aber auch sein, dass ich da was falsch verstanden habe.
fish
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Beitragvon fish » 03.07.2009, 12:46

Nur meine Bedenken sind:
*Wer garantiert die Einspeisevergütung über die Laufzeit von 12 Jahren?


Hallo karlk,

jetzt hast du mich aber ziemlich verunsichert. Also ich habe jetzt sofort nochmal genauer recherchiert. Im ökostromgesetz 2009 ist folgender paragraph zu finden.

Geltungsdauer der Preise
§ 3. (1) Die in dieser Verordnung enthaltenen Preise (Tarife) gelten für die im § 1 genannten
Anlagen, ausgenommen neue oder modernisierte Kleinwasserkraftanlagen, für die Abnahme elektrischer Energie durch die Ökostromabwicklungsstelle für einen Zeitraum von 10 Jahren, gerechnet ab Inbetriebnahme der Anlage; im 11. Jahr des Betriebes besteht ein Anspruch auf Bezahlung von 75 vH dieses Preises; im 12. Jahr besteht ein Anspruch auf Bezahlung von 50 vH dieses Preises. Sofern im 11. und 12. Jahr der gekürzte Preis niedriger als der Marktpreis ist, besteht ein Anspruch auf Entgelt in der Höhe des Marktpreises gemäß § 20 ÖSG.

Das entsprechende bundesetzblatt findet man unter:
http://ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth ... _II_53.pdf

Ich habe hier auch keinerlei ausstiegsklauseln oder sonstige risiken in bezug auf vorzeitige kündigung gefunden.

Einschränkend muß ich sagen, dass in verbindung mit diesem ökostromgesetz, dass in bezug auf einspeisetarife eigentlich nur eine verordnung des bundesministers ist, noch folgende gesetze gültig sind
„BGBl. I Nr. 149/2002 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 44/2008 und der Kundmachung
BGBl. I Nr. 80/2008, in Verbindung mit der Ökostromverordnung 2009, BGBl. II Nr. 53/2009 „

Ich habe einen teil dieser gesetze mal kurz überflogen, da ich aber kein rechtsexperte bin kann ich deine bedenken leider nicht entkräften. Gefühlsmäßig sieht es aber in den texten so aus, dass die photovoltaik eine gewisse bevorzugung genießt, und z.b. die kontrahierungspflicht für kleinanlagen bis 5 kwp auch dann gilt, wenn die obergrenz von 17 MW erreicht ist.

Habe jetzt auch nochmal telefonisch bei einem oberösterreichischen solarteur nachgefragt, dieser hat mir auch versichert, dass der einspeisetarif für 10+2 jahre garantiert ist.

Ich glaube aber deine bedenken sind trotzdem berechtigt, kann sein das ich hier etwas zu blauäugig bin.

Es wäre interessant, hier wirklich mal eine verbindliche rechtsauskunft einzuholen.




(Wie oft wir bei uns in Österreich an der Förderung herumgebastelt - es genügt nur eine Gesetzesänderung - was war mit den Modell Ökostom wo 1zu1 gegenverrechnet wurde, alle wurden heuer gekündigt.


Da bin ich völlig deiner meinung.
Aber wurde hier tatsächlich gegen den willen einer der beiden vertragsparteien ein vertrag gekündigt ?



*die zusätzlichen Einnahmen (2180,-aus deiner Rechnung) werden auch sicherlich zum Versteuern sein - das Finanzamt will ja auch etwas vom Kuchen - was bleibt wirklich von den 2180,- dann noch übrig?


Ja, du hast völlig recht das habe ich übersehen. Sorry.

Ich gehe mal von der annahme aus, dass eine derartgie pv-anlage über 10 jahre abzuschreiben ist -
also rechne ich 1/10 des investierten betrages dann also........... € 2050,-
minus der erwarteten einkünfte aus diesem jahr, also minus...... € 2180,-

ergibt eine einkommenssteuerrelevanten gewinn von....................€ 130,-

Jetzt kommt es natürlich noch darauf an in welcher steuerklasse
man ist, aber ich gehe hier mal durchschnittlich von 40% aus.
Das heißt dann also ca. 52 € sind an den fiskus abzugeben.
Du hast hier also völlig recht, dass habe ich bei meiner berechnung übersehen.
Zusätzlich bin ich mir auch nicht sicher bezüglich der abschreibungsdauer von 10 jahren, bzw. ob das überhaupt so läuft wie ich es hier dargestellt habe.




*was wird der Strom in 8-10Jahren kosten. Ich denke da werden wir keine 18-19cent/kwh bezahlen, da werdens schon an die knapp 30cent werden (Kosten für die Co² Emissionen, Entsorgungskosten der alten Brennstäbe aus den Atomreaktoren usw.)


Ja, meine schätzung für die berechnung lag auch bei 30 cent/kwh. ( Wobei ich glaube, dass das noch sehr konservativ geschätzt ist.)
Darum habe ich auch den mittelwert zwischen 20 cent aktuell und 30 cent geschätzt in 10 jahren, für die berechnung eingesetzt.





Mein Gedanke ist:
*Ich will mich nicht auf 12 Jahre binden - ich kann mit denn Strom machen was ich will.


Ja kann deine argumentation hier jetzt schon auch gut verstehen. Du bist hier sicher unabhängiger und was man einmal in der tasche hat das hat man. Ohne zusätzliches risiko etwaiger gesetzesänderungen etc.
Ich glaube aber ich werde trotzdem eher die einspeisevergütung in anspruch nehmen. Ich setzte da mal, vielleicht auch unberechtigt, auf vertrauen in unsere landesregierung.




Noch ein Tipp:

Am Montag, 6. Juli 2009 findet im Mehrzwecksaal der Lndwirtschaftsschule in Katsdorf eine Informationsveranstaltung über Photovoltaik - Strom aus der Sonne statt
Beginn um 19°°Uhr!!


Vielen dank für diesen wertvollen hinweis. Hört sich sehr interessant an. Den vortrag von Dr. kurt leeb (MEA solar) habe ich bereits gehört – wirklich auch eine sehr interessante geschichte. Die MEA solar montiert auf eigene kosten eine anlage auf dein dach und kassiert den stromertrag. Dafür gehört dir die anlage nach glaube 10 jahren, ohne größere investitionskosten !


Ich glaube ich werde mir die veranstaltung anschauen, vielleicht werden da ja auch die rechtlichen und steuerlichen aspekte abgeklärt, die wie hier in unserer diskussion angesprochen haben.

Würde mich freuen dich kennenzulernen. Ich bin leicht zu erkennnen an meinen, zugegebenermaßen für einen fish etwas ungewöhnlichen, langen blonden haaren.
fish
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