länderspezifische Themen für Austria
Moderator: Mod-Team
von geneva2106 » 14.10.2011, 10:39
Hallo liebe Ösi-PV-Gemeinde,
ich hätte nochmal eine Steuerfrage:
Wenn man nun zB. in Wien als Unternehmen die PV-Förderung beantragt, wie verhält es sich da steuerlich mit den Ein- und Ausgaben:
Ich bezahle ja vorab die gesamte Anlage, welchen Betrag ziehe ich aber für die Abschreibung heran, den Gesamtbetrag der Anlage oder den um die Investförderung verringerte? Ich nehme an letzteres, oder?
Und welche Einnahme ist die Investmentförderung? Ein steuerpflichtiges Einkommen für das Unternehmen?
Vielen Dank für die Info!
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von Christine B » 14.10.2011, 16:56
Der Förderbetrag ist abzuziehen wurde mir gesagt.
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von Vollmilch » 16.10.2011, 06:56
hallo! Interessante frage für den "beraterstatus"!
Lg vollmilch
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von Dr. Chili » 17.10.2011, 09:37
wenn ich mich nicht irre kann man die investitionsförderung nicht als unternehmen beantragen... mal abgesehen davon, dass sie für heuer abgeschlossen ist. dein beitrag ist etwas verwirrend, mein lieber geneva. du schreibst richtig, dass du die ganze anlage bezahlst, willst aber dann investitionszuschüsse abziehen, die es nicht gibt. bitte nenne doch mal deine anlagengröße und welche förderung genau du beantragst.
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von Vollmilch » 17.10.2011, 11:54
Hallo!
@ Dr. Chili: Ich glaub hier geht´s um die Investitionsförderung in Wien, glaub ich jedenfalls.
LG Vollmilch
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von Dr. Chili » 18.10.2011, 09:01
Vollmilch hat geschrieben:Hallo!
@ Dr. Chili: Ich glaub hier geht´s um die Investitionsförderung in Wien, glaub ich jedenfalls.
LG Vollmilch
hallo vollmilch, hast du zu der einen link? edit: diese hier?
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von Vollmilch » 18.10.2011, 11:44
ja, genau. Diese förderung hab ich gemeint.
Lg Vollmilch
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von geneva2106 » 21.11.2011, 14:28
Sorry, hab jetzt eine Weile nicht reingeschaut und ja, es ging um die Wiener Förderung. Die Frage war, wie der Zuschuss steuerlich behandelt wird. Mittlerweile habe ich fachkundige Meinung eingeholt und es sieht folgendermaßen aus.
Die Förderung vermindert nur den abschreibungsfähigen Betrag und die "Einzahlung" durch die Förderung muss nicht mehr gesondert versteuert werden.
So habe ich es mir eh gedacht, wollte aber nochmal auf Nr. sicher gehen.
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