länderspezifische Themen für Austria
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von Ranzoni » 29.07.2011, 11:35
In manchen Beiträgen wird über steuerliche Belange diskutiert, als wäre der Besitzer einer PV-Anlage ein Unternehmer.
Ich gehe jedoch davon aus, dass für die von meiner geplanten 2,16 kWp Anlage produzierten kWh weder bei Eigenverbrauch noch bei Einspeisung irgendwelche Steuern fällig werden, die Einspeisevergütung also einfach von meiner Stromrechnung abgezogen wird.
Liege ich da richtig?
MfG
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von V_Strom111 » 29.07.2011, 11:37
Nein, Du liegst falsch.
Gruß Alex
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von Eisbaer » 29.07.2011, 12:42
In manchen Beiträgen wird über steuerliche Belange diskutiert, als wäre der Besitzer einer PV-Anlage ein Unternehmer.
Nicht wäre, du bist dann Unternehmer! Und Steuern musst du auch zahlen (oder günstigerweise Anfangs sparen  ) 
Servus
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von michael091963 » 29.07.2011, 13:25
ich weiß nicht genau, wie es in Österreich ist. Aber ich gehe mal davon aus, dass die Gemeinschaft (der Staat) auch in Österreich von seinen Bürgern Steuern auf alles erhebt, was nach Geld riecht. Wenn Du also keine Inselanlage betreibst sondern die Anlage mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist und Du für den von Deiner Anlage produzierten Strom Geld erhälst, so hast Du gewerbliche Einnahmen. Du müsstest mit Deiner Anlage schon auf die Kaymans ziehen, um diese Einnahmen nicht versteuern zu müssen...
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von Eisbaer » 29.07.2011, 13:55
Oh, Österreich! Hab ich glatt übersehen! 
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von Ranzoni » 29.07.2011, 15:42
Danke für die Antworten.
Ich habe jetzt die entsprechende Hotline meines EVU angerufen. Die Auskunft lautet:
Bei einer Privatperson ist keine Steuer fällig. Es wird 2 Rechnungen geben, eine wie bisher über den Strombezug und eine über die Einspeisevergütung.
Bei einem gewerblichen Stromerzeuger sähe das anders aus, das trifft aber auf mich nicht zu.
Hoffentlich stimmt das auch. MfG
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von michael091963 » 29.07.2011, 21:47
zahlen in A dann auch nur Banker Steuern für Zinsen und Dividenden und Privatleute bleiben dabei steuerfrei?
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von Vollmilch » 30.07.2011, 09:56
Hallo ranzoni!
Bei deiner kleinen 2,16 kWp Anlage zahlst du beim Kauf die volle Umsatzsteuer (20%) und bekommst auf deine Stromverkäufe KEINE Steuer (0%) ausgenommen pauschalierte Landwirte (12%).
In Österreich wird man durch den Betrieb einer PV Anlage erst dann Unternehmer '(Vorsteuerabzugsberechtigt und Umsatzsteuerpflichtig) wenn man MEHR als DOPPELT soviel Strom erzeugt als man selbst verbraucht (im Privathaushalt). So schaut die derzeitige Rechtslage aus, es läuft aber ein Verfahren beim UVS oder UFS (?) - sollte im Jahr 2012 entschieden sein.
LG Vollmilch
4,95 kWp Schott Poly 225, SMA SB 5000 TL-20 14,82 kWp Schott Mono 195, STP 15000 TL-10 http://www.sonnenertrag.eu/de/vollmilch/hafnerbach/10720/10974.html
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von Igelmann » 30.07.2011, 13:13
Servas..
Nur n einfacher Anfänger bin..n VollN00b..wenn man so will...*fg*
Aber ist es überhaupt möglich... Doppelt soviel zu produzieren als man braucht??? Ich meine ... braucht man da net viel mehr Fläche als aufn "einfachen" EFH oder DH vorhanden ist?? Bei ner 4 bis 5 KWP Anlage sind das ja grad mal um die 5k KWH oder???
Sorry wenn völlig daneben liege...
Aber durch lauter durchlesen des Forums bin ich ganz wirr im Schädel..^^
LG Igel...
PS: Wenn ich die Anlage als kleinunternehmer betreibe... sollte ich dann wohl besser nen Steuerberater nehmen der mir dabei hilft? Und weso mache ich in den ersten jahren steuerlich verluste?? Will ja steuern wiederbekommen wie jedes jahr und net nachzahlen...*grins*
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von sonnenrat » 30.07.2011, 16:55
@ vollmilch die Aussage, dass man mehr als doppelt so viel Strom erzeugen muss als man verbraucht, stimmt nur, wenn man der Willkür einzelner Finanzämter glaubt... Gemäß österr. Umsatzsteuergesetz §12 aus dem Jahr 1994 liegt eine unternehmerische Tätigkeit bereits vor, wenn die Anlage zumindest zu 10% unternehmerisch genutzt wird; und dies ist mit Ausnahme von Inselanlagen meist der Fall...
lgSR
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