länderspezifische Themen für Austria
Moderator: Mod-Team
von Marco_Mmm » 22.11.2011, 15:45
Hallo,
die Einspeisevergütungen in Ö für Anlagen < 20 kWp sind ja wesentlich interessanter als für größere Anlagen. Kann man Anträge auf mehere kleine Anlagen einreichen, oder wird die Leistung dieser Anlagen dann erst wieder zusammengezählt und mit dem niedrigeren Satz vergütet?
Ich habe verzweifelt gesucht, aber noch keine Antwort auf diese Frage gefunden? Weiß da irgendwer Bescheid?
Danke und lg
Marco
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von Vollmilch » 22.11.2011, 17:13
Hallo Marco_Mmm und willkommen im Forum! Kurz gesagt: so geht´s (leider) nicht - Die Anlagen müssen auf verschiedenen Grundstücken, die verschiedenen Eigentümern gehören von unterschiedlichen Personen betrieben werden. Soweit meine Informationen. - Nachfragen kannst auch bei der OeMAG direkt! - Die Leistungen werden immer zusammengezählt, auch wenn man für einen Teil gar keine Tarifförderung erhält, siehe dazu auch FAQ Nr. 6 auf www.pvaustria.atLG Vollmilch
4,95 kWp Schott Poly 225, SMA SB 5000 TL-20 14,82 kWp Schott Mono 195, STP 15000 TL-10 http://www.sonnenertrag.eu/de/vollmilch/hafnerbach/10720/10974.html
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von Marco_Mmm » 24.11.2011, 14:54
so ähnlich habe ich das befürchtet. Danke für die rasche Antwort 
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von Vollmilch » 24.11.2011, 17:10
... Aber 20 kWp sind fürs erste ja auch nicht schlecht!
Lg Vollmilch
4,95 kWp Schott Poly 225, SMA SB 5000 TL-20 14,82 kWp Schott Mono 195, STP 15000 TL-10 http://www.sonnenertrag.eu/de/vollmilch/hafnerbach/10720/10974.html
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von PVBogendach » 29.11.2011, 09:39
Vollmilch hat geschrieben:Hallo Marco_Mmm und willkommen im Forum! Kurz gesagt: so geht´s (leider) nicht - Die Anlagen müssen auf verschiedenen Grundstücken, die verschiedenen Eigentümern gehören von unterschiedlichen Personen betrieben werden. Soweit meine Informationen. - Nachfragen kannst auch bei der OeMAG direkt! - Die Leistungen werden immer zusammengezählt, auch wenn man für einen Teil gar keine Tarifförderung erhält, siehe dazu auch FAQ Nr. 6 auf http://www.pvaustria.atLG Vollmilch
Hallo, ich hab grad bei der OeMAG diesbezueglich angerufen, weil ich eine ähnliche Frage hatte, die Auskunft war, wenn für die zusätzliche Anlage (in meinem Fall 10kW am Dach bereits genehmigt und 20kW am gleichen Grundstück aber am Boden in Planung) ein eigener Ökostrom-Bescheid von der Landesregierung erlassen wird fällt es nicht unter die 20kW Grenze für die höhere Förderung....jetzt probier ich es noch beim Land bezüglich Bescheid eine Auskunft zu bekommen...und werde die Ergebnisse posten Ron
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von geneva2106 » 29.11.2011, 13:40
Hallo,
also wenn eine am Dach und eine am Boden ist, sehe ich überhaupt keinen Grund, warum das nicht gehen sollte. Gerade Dach/Boden sind ja wirklich 2 Paar Schuhe, aber halte uns bitte am Laufenden!
glg
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von sonnenrat » 29.11.2011, 20:55
Leider ist noch immer § 5 Abs. 1 Ziff. 27 Ökostromgesetz aus Novelle 2008 gültig. Ist ein örtlicher Zusammenhang gegeben, ist dies als eine Anlage zu bewerten... 
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von PVBogendach » 01.12.2011, 16:20
PVBogendach hat geschrieben:Vollmilch hat geschrieben:Hallo Marco_Mmm und willkommen im Forum! Kurz gesagt: so geht´s (leider) nicht - Die Anlagen müssen auf verschiedenen Grundstücken, die verschiedenen Eigentümern gehören von unterschiedlichen Personen betrieben werden. Soweit meine Informationen. - Nachfragen kannst auch bei der OeMAG direkt! - Die Leistungen werden immer zusammengezählt, auch wenn man für einen Teil gar keine Tarifförderung erhält, siehe dazu auch FAQ Nr. 6 auf http://www.pvaustria.atLG Vollmilch
Hallo, ich hab grad bei der OeMAG diesbezueglich angerufen, weil ich eine ähnliche Frage hatte, die Auskunft war, wenn für die zusätzliche Anlage (in meinem Fall 10kW am Dach bereits genehmigt und 20kW am gleichen Grundstück aber am Boden in Planung) ein eigener Ökostrom-Bescheid von der Landesregierung erlassen wird fällt es nicht unter die 20kW Grenze für die höhere Förderung....jetzt probier ich es noch beim Land bezüglich Bescheid eine Auskunft zu bekommen...und werde die Ergebnisse posten Ron
So jetzt habe ich eine schriftliche Auskunft der OeMAG Rechtsabteilung: In meinem Fall bleibt die bereits genehmigte Tarifförderung für meine 10kW-Anlage erhalten, wenn ich die geplante 2. Anlage mit 20kW (die jedoch am Boden stehen wird) mehr als 12 Monate nach der 10kW Anlage in Betrieb nehme bzw. errichte. Aber am besten ist in jedem Einzelfall nachfragen bzw. eine schriftliche Auskunft erbeten. Wenn komplizierte Fragen auftauchen gleich die Rechtsabteilung der OeMAG direkt kontaktieren. Ron
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von ls-sonnenstrom » 29.12.2011, 10:05
PVBogendach hat geschrieben:PVBogendach hat geschrieben:Vollmilch hat geschrieben:Hallo Marco_Mmm und willkommen im Forum! Kurz gesagt: so geht´s (leider) nicht - Die Anlagen müssen auf verschiedenen Grundstücken, die verschiedenen Eigentümern gehören von unterschiedlichen Personen betrieben werden. Soweit meine Informationen. - Nachfragen kannst auch bei der OeMAG direkt! - Die Leistungen werden immer zusammengezählt, auch wenn man für einen Teil gar keine Tarifförderung erhält, siehe dazu auch FAQ Nr. 6 auf http://www.pvaustria.atLG Vollmilch
Hallo, ich hab grad bei der OeMAG diesbezueglich angerufen, weil ich eine ähnliche Frage hatte, die Auskunft war, wenn für die zusätzliche Anlage (in meinem Fall 10kW am Dach bereits genehmigt und 20kW am gleichen Grundstück aber am Boden in Planung) ein eigener Ökostrom-Bescheid von der Landesregierung erlassen wird fällt es nicht unter die 20kW Grenze für die höhere Förderung....jetzt probier ich es noch beim Land bezüglich Bescheid eine Auskunft zu bekommen...und werde die Ergebnisse posten Ron
So jetzt habe ich eine schriftliche Auskunft der OeMAG Rechtsabteilung: In meinem Fall bleibt die bereits genehmigte Tarifförderung für meine 10kW-Anlage erhalten, wenn ich die geplante 2. Anlage mit 20kW (die jedoch am Boden stehen wird) mehr als 12 Monate nach der 10kW Anlage in Betrieb nehme bzw. errichte. Aber am besten ist in jedem Einzelfall nachfragen bzw. eine schriftliche Auskunft erbeten. Wenn komplizierte Fragen auftauchen gleich die Rechtsabteilung der OeMAG direkt kontaktieren. Ron
Hallo PVBogendach, kann nur bestätigen, was dir die ÖMAG-Rechtsabteilung genannt hatte, die 12 Monate-Regel ist mir allerdings auch noch nicht untergekommen  Wir haben selbst 2 Anlagen laufen: 15 kWp + 15 kWp Die 1. Anlage hat den Fördertarif aus 2010, also 38 Ct/kWh Die 2. Anlage wird hinzu gezählt (also 15+15 = 30 kWp), es gilt somit der Tarif für >20 kWp. Der Tarif für die 1. Anlage bleibt aber erhalten. Beide Anlagen speisen am selben Zähler ein, bin jetzt neugierig wie die Abrechnung aussehen wird!!! Das Zusammenrechnen gilt aber immer nur am selben Zählpunkt. Solltest du am Grundstück 2 Zählpunkte (= 2 Anschlüsse) haben, dann kannst du die Anlagen sehr wohl getrennt anmelden. Insofern stimmt die Aussage von Vollmilch nicht ganz, weil der Eigentümer und auch das Grundstück dasselbe sein kann ... @Ron: für eine zusätzliche, neue PV-Anlage (auch Erweiterung) muss IMMER auch ein neuer Ökostrom-Bescheid erstellt werden, ist leider so! lg Dietmar
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